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   OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08   

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https://dejure.org/2009,14559
OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08 (https://dejure.org/2009,14559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2009 - 7 U 218/08 (https://dejure.org/2009,14559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 7 U 218/08 (https://dejure.org/2009,14559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 9 Abs 3 AUB, § 12 Abs 3 VVG, § 242 BGB
    Private Unfallversicherung: Zulässigkeit einer Klage des Versicherungsnehmers auf Neufeststellung der Invaliditätsentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neufeststellung der Invaliditätsentschädigung für den Zeitpunkt des Zustandes drei Jahre nach dem Unfall i.R.e. privaten Unfallversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 99 Nr. 9.4; VVG a. F. § 12 Abs. 3
    Eine mit der Klagefrist versehene Leistungsentscheidung des Versicherers zur Erstbemessung schränkt das Neubemessungsrecht des VN nicht ein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 9 Abs. 3; VVG § 12 Abs. 3
    Frist für die Nachbegutachtung in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.07.1995 - 20 U 48/95

    Neubemessung; Klage; Invalidität; Nachprüfungsverlangen; Fristablauf;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08
    Für ein derartiges Begehren besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Nachbegutachtung grundsätzlich Sache des Versicherers ist und dem Versicherungsnehmer nicht das Risiko einer Zahlungsklage ohne vorherige Begutachtung aufgebürdet werden kann (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 14. Juli 1995 - 20 U 48/95 -, Juris).

    Beides ist hier nicht der Fall, da zwischen der Erstbemessung und der Neubemessung sowie den hieraus jeweils resultierenden Leistungsansprüchen zu unterscheiden ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14. Juli 1995 - 20 U 48/95 -, Juris; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 AUB 94 Rdn. 8).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. September 1988 entgegen, wonach das Verlangen auf Neufeststellung des Invaliditätsgrads sich auf konkrete Untersuchungen und durchzuführende Maßnahmen beziehen muss (20 U 337/87; zweifelnd OLG Hamm, Urt. v. 14. Juli 1995 - 20 U 48/95 -, Juris Rdn. 7).

    Verstehen sich die vorzunehmenden Maßnahmen aber von selbst, so bedarf es auch keiner Konkretisierung des Neufeststellungsverlangens (OLG Hamm, Urt. v. 14.07.1995 - 20 U 48/95 -, Juris).

    Schließlich ist der Anspruch auch nicht - wie die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm andeutet (Urt. v. 14.07.1995 - 20 U 48/95 -, Juris) - ausgeschlossen, weil eine Invaliditätsfeststellung nicht mehr innerhalb von drei Jahren im Rahmen eines stattgebenden Urteils möglich sei.

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2000 - 5 U 531/99

    Unfallversicherung - Invaliditätsentschädigung - Neufeststellung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08
    Da ein Verzicht des Anspruchs auf Nachbesserung dem Verhalten der Klägerin nicht zu entnehmen ist (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1271) und überdies von der Beklagten nicht geltend gemacht wird, stellt sich allein die Frage, ob der bestehende Anspruch auf erneute Bemessung aufgrund eines Fristablaufs ausgeschlossen ist.

    Vielmehr wird das Recht des Versicherungsnehmers, wegen einer Verschlimmerung der Unfallfolgen eine Neufeststellung der Invaliditätsentschädigung zu beanspruchen, von der Klagefrist gemäß § 12 Abs. 3 VVG nicht eingeschränkt (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1271 für einen Anspruch aus § 13 Nr. 3 AUB 61; a.A. Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl., § 11 Rdn. 47; wohl ebenfalls Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl. 1994, § 11 AUB 88 Rdn. 32).

    Im Übrigen kann sich ein Versicherer nach Treu und Glauben ohnehin nicht auf den Ablauf der dreijährigen Frist zur Neufeststellung berufen, sofern - wie hier - der Versicherungsnehmer die Neufeststellung rechtzeitig verlangt hat und allein aufgrund des Verhaltens des Versicherers die Frist nicht eingehalten werden konnte (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1271 ).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 4 U 222/95

    Unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem Untersuchungstermin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08
    Ein solches Unterlaufen des Rechts der gegnerischen Vertragspartei hat die Rechtsprechung mit Blick auf die Rechte des Versicherers zutreffend ausdrücklich abgelehnt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1387 ).
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