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   OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21   

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https://dejure.org/2021,34194
OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21 (https://dejure.org/2021,34194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21 (https://dejure.org/2021,34194)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21 (https://dejure.org/2021,34194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 630d BGB ; § 1628 BGB
    Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind

  • rechtsportal.de

    § 630d BGB ; § 1628 BGB
    Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bei Uneinigkeit der Eltern über Durchführung einer Corona-Schutzimpfung des fast 16-jährigen impfbereiten Kindes Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit der Eltern um die Corona-Schutzimpfung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einwilligung der Eltern in Impfung: Entscheiden darf, wer der STIKO folgt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Uneinigkeit der Eltern über Durchführung einer Corona-Schutzimpfung eines fast ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Entscheidungsbefugnis für Corona-Impfung des Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    16-Jähriger will sich gegen Corona impfen lassen - Die Mutter ist dagegen - die Entscheidungsbefugnis wird dem Vater übertragen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Einwilligung in Corona-Schutzimpfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsübertragung bei Corona-Impfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Corona-Schutzimpfung bei impfbereitem 16-Jährigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: Uneinigkeit der Eltern zur Frage der Impfung ihres Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Durchführung einer Impfung eines 16-jährigen Kindes mit einem mRNA-Impfstoff - Sorgerechtsstreit!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eltern streiten über Corona-Impfung ihres minderjährigen Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Schutzimpfung bei Minderjährigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entscheidungsbefugnis für die Durchführung einer mRNA -Impfung bei Minderjährigen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Impfung des Kindes - Wer darf entscheiden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Impfungen bei minderjährigen Kindern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Schutzimpfung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den der Empfehlung der STIKO vertrauenden Elternteil bei impfbereitem 16jährigen Kind - Vorliegend auch Kindeswille zu beachten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1301
  • MDR 2021, 1271
  • FamRZ 2021, 1533

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen ist generell eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 Satz 1 BGB (BGH, FamRZ 2017, 1057; OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 853; Staudinger/Lettmaier, BGB, 2020, § 1628 BGB Rn. 50).

    Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl besser Konzept verfolgt (BGH FamRZ 2017, 1057).

    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen nach § 1628 S. 1 BGB auf einen Elternteil kann grundsätzlich nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH FamRZ 2017, 1057; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 853; NZFam 2016, 125).

    Ohnehin erscheint es zweifelhaft, ob auch bei der Corona-Schutzimpfung bei Vorliegen einer anerkannten Empfehlung der STIKO in einem Hauptsacheverfahren ein Sachverständigengutachten zur Klärung und Abwägung der allgemeinen Infektions- und Impfrisiken erforderlich wäre, was der Bundesgerichtshof jedenfalls bei der allgemeinen Schutzimpfung eines Kindes verneint hat (BGH FamRZ 2017, 1057, Rn. 27).

  • OLG Frankfurt, 08.03.2021 - 6 UF 3/21

    Sorgerecht: Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung des Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen ist generell eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 Satz 1 BGB (BGH, FamRZ 2017, 1057; OLG Frankfurt, FamRZ 2021, 853; Staudinger/Lettmaier, BGB, 2020, § 1628 BGB Rn. 50).

    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen nach § 1628 S. 1 BGB auf einen Elternteil kann grundsätzlich nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH FamRZ 2017, 1057; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 853; NZFam 2016, 125).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Auch teilt der Senat die wohl überwiegend vertretene Ansicht, dass es bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff - wie der noch nicht als Standard-Impfung geltenden Impfung gegen das Corona-Virus - es zur Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten auch der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sog. Co-Konsens bedarf (OLG Frankfurt FamRZ 2020, 336; Lettmaier ZKJ 2020, 85, 86; vgl. auch BGH NJW 1972, 335).
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird (OLG Brandenburg FF 2018, 512; Palandt/Götz § 1628 BGB Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 10 WF 230/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Es liegt insbesondere dann vor, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in einer etwaigen Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre (BT-Drs. 16/6308, 199; OLG Brandenburg, ZKJ 2010, 251).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Die Impfempfehlungen der beim Robert Koch Institut angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard anerkannt worden und dem liegt der Gedanke zugrunde, dass bei einer Impfempfehlung nach der dortigen sachverständigen Einschätzung der Nutzen der jeweiligen Impfung das Impfrisiko überwiegt (BGH FamRZ 2000, 809, 811).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2015 - 6 UF 150/15

    Fehlende Einigung der Eltern über Impfung des Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen nach § 1628 S. 1 BGB auf einen Elternteil kann grundsätzlich nach inzwischen gesicherter Rechtsprechung darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen (BGH FamRZ 2017, 1057; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 853; NZFam 2016, 125).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Soweit die Beschwerde rügt, das Amtsgericht habe die von ihr angebotenen Sachverständigengutachten zu den von ihr behaupteten Tatsachen und Risiken der Impfung nicht eingeholt, kann sie mithin hiermit im vorliegenden Verfahren nicht durchdringen, da im einstweiligen Anordnungsverfahren angesichts der Eilbedürftigkeit Sachverständigengutachten ohnehin nicht eingeholt werden können (vgl. BVerfG ZKJ 2018, 312).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
    Auch teilt der Senat die wohl überwiegend vertretene Ansicht, dass es bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff - wie der noch nicht als Standard-Impfung geltenden Impfung gegen das Corona-Virus - es zur Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten auch der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sog. Co-Konsens bedarf (OLG Frankfurt FamRZ 2020, 336; Lettmaier ZKJ 2020, 85, 86; vgl. auch BGH NJW 1972, 335).
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Davon geht auch die fachgerichtliche Rechtsprechung für Sorgerechtsentscheidungen bei Streitigkeiten über empfohlene Schutzimpfungen zwischen gemeinsam sorgeberechtigten Eltern aus (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21 -, Rn. 21; OLG München, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 26 UF 928/2 -, Rn. 25).
  • OLG Rostock, 10.12.2021 - 10 UF 121/21

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Durchführung einer

    Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem mRNA-Impfstoff ist bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet (im Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21; OLG München, Beschluss vom 18.10.2021 - 26 UF 928/21).

    Insoweit weist er auf die Beschlüsse des OLG Frankfurt vom 17.08.2021 (6 UF 120/21, juris) und des OLG München vom 18.10.2021 (26 UF 928/21, juris) sowie darauf hin, dass es eine eindeutige Empfehlung der STIKO für die Impfung minderjähriger Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren gebe.

    Denn dadurch hat sich die Hauptsache schon deshalb nicht erledigt, weil nach der angefochtenen Entscheidung bisher nur die erste Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty) durchgeführt worden ist, bei diesem Impfstoff für eine vollständige Grundimmunisierung zwei Impfstoffdosen erforderlich sind (vgl. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Aktualisierung vom 18.11.2021, Epidemiologisches Bulletin des RKI 46/2021, Seite 11) und die beiden ersten Impfungen in sorgerechtlicher Hinsicht nur einheitlich betrachtet werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, 6 UF 120/21, juris).

    bb)Die Entscheidung über die Schutzimpfung der beiden Kinder ist - darüber streiten die beteiligten Kindeseltern nicht - eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung (vgl. für Schutzimpfungen allgemein BGH, Beschluss vom 03.05.2017, XII ZB 157/16, juris, und für die Schutzimpfung gegen COVID-19 auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, 6 UF 120/21, juris; OLG München, Beschluss vom 08.09.2021, 26 UF 928/21, juris).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Durchführung einer Schutzimpfung gegen COVID-19 (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, 6 UF 120/21, juris; OLG München, Beschluss vom 18.10.2021, 26 UF 928/21, juris), so dass die elterliche Entscheidungsbefugnis für die Durchführung der Schutzimpfung (Grundimmunisierung) dem - diese befürwortenden - Kindesvater zu übertragen gewesen ist.

    Der Senat braucht auch nicht generell zu entscheiden, ob es bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff - wie der noch nicht als Standardimpfung geltenden Impfung gegen das Corona-Virus - neben der nach § 630d Abs. 1 BGB erforderlichen Einwilligung eines einwilligungsfähigen Minderjährigen als der zu impfenden Person auch der Einwilligung seiner sorgeberechtigten Eltern im Wege eines sogenannten Co-Konsensens bedarf (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, 6 UF 120/21, juris).

    Die STIKO weist in ihren Hinweisen zur praktischen Umsetzung ihrer Impfempfehlung nämlich darauf hin, dass die COVID-19 Impfung eine sorgfältige Aufklärung der zu impfenden Person bzw. ihres Sorgeberechtigten voraussetzt und dass bei Minderjährigen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen, auch ihr Wille zu berücksichtigen ist, so dass ein Konsens zwischen den Minderjährigen sowie den zur Einwilligung Berechtigten vorliegen sollte (vgl. dazu die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Aktualisierung vom 18.11.2021, Epidemiologisches Bulletin des RKI 46/2021, Seite 15, dort unter Hinweis auf den vorgenannten Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.08.2021, 6 UF 120/21).

    Nur insoweit liegt es - angesichts des auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr dynamischen und stark ausgeprägten Infektionsgeschehens - namentlich der sogenannten "vierten Welle" - auf der Hand (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, 6 UF 120/21, juris).

  • OLG Brandenburg, 05.07.2022 - 13 UF 42/22

    Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis bezüglich der Impfung von

    Bei der Frage, ob die Zustimmung zur Immunisierung durch eine Schutzimpfung erteilt wird, handelt es sich, darüber sind die Eltern einig, um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung (vgl. OLG Rostock, NZFam 2022, 69, 72; OLG Frankfurt a. M., NZFam 2021, 872; OLG München BeckRS 2021, 33306; auch BGH NZFam 2017, 561; KG BeckRS 2008, 26040).

    Denn selbst bei der hier naheliegenden Einwilligungsfähigkeit der Jugendlichen betrifft § 630d BGB lediglich die Einwilligungsfrage in die tatsächliche ärztliche Behandlung und nicht die rechtliche Vertragsbeziehung des der Behandlung zugrundeliegenden Vertrages zwischen der Minderjährigen bzw. ihren Eltern und dem handelnden bzw. impfenden Arzt (vgl. BeckOK BGB/Veit, § 1626 BGB, Rn. 44, vgl. auch BGH NZFam 2021, 872 m. w. N.).

    Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt (BGH FamRZ 2017, 1057= NZFam 2017, 561; NZFam 2021, 872), wobei das Gericht nicht anstelle der Eltern eine eigene Sachentscheidung zu treffen hat (vgl. BVerfG Beschl. v. 4.12.2002 - 1 BvR 1870/02, BeckRS 2003, 20004 Rn. 8, beck-online).

    Daran nimmt auch die den Empfehlungen zugrundeliegende Einschätzung teil, dass der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfung das Impfrisiko überwiegt (vgl. BGH NZFam 2021, 872; OLG Frankfurt a. M., NZFam 2022, 69), die die STIKO "nach sorgfältiger Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten" (Epidemiologisches Bulletin 21/2022 a. a. O.) getroffen hat.

    Denn Teil der elterlichen Sorge ist es nach § 1626 Abs. 2 BGB auch, dass die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen sollen (vgl. BGH, NZFam 2021, 872).

  • OLG Dresden, 28.01.2022 - 20 UF 875/21

    Durchführung einer Schutzimpfung gegen des Coronavirus für ein gemeinsames Kind;

    Dabei mag grundsätzlich viel dafür sprechen, die Entscheidungsbefugnis über eine Covid-19-Schutzimpfung für ein Kind bei hierüber streitenden Eltern demjenigen Elternteil zu übertragen, der - in Übereinstimmung mit einer entsprechenden Empfehlung der STIKO - diese Impfung befürwortet (OLG Rostock, Beschl.v.10.12.2021, 10 UF 121/21; OLG Frankfurt, Beschl.v.17.08.2021, 6 UF 120/21).
  • AG Siegburg, 01.12.2021 - 315 F 22/21

    Impfung, Covid-19, Corona Virus Disease 2019, Ständige Impfkommission, Stiko

    Zu den einzelnen Angelegenheiten, in denen einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis eingeräumt werden kann, gehört generell die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff., juris Rn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21, FamRZ 2021, 1533 ff., juris Rn. 19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2021 - 6 UF 3/21, NJW 2021, 2051 f., juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.06.2015 - 18 UF 117/15, juris Rn. 9).

    Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl besser Konzept verfolgt (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff., juris Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21, FamRZ 2021, 1533 ff., juris Rn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2021 - 6 UF 3/21, NJW 2021, 2051 f., juris Rn. 8).

    Daran nimmt die den Empfehlungen zugrunde liegende Einschätzung teil, dass der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfung das Impfrisiko überwiegt (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff., juris Rn. 24 - 25; ebenso für die Impfung gegen Covid-19 OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21, FamRZ 2021, 1533 ff., juris Rn. 21 f.).

  • AG Siegburg, 16.12.2021 - 318 F 98/21

    Impfung, Covid-19, Corona Virus Disease 2019, Ständige Impfkommission, Stiko

    Zu den einzelnen Angelegenheiten, in denen einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis eingeräumt werden kann, gehört generell die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff., juris Rn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21, FamRZ 2021, 1533 ff., juris Rn. 19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2021 - 6 UF 3/21, NJW 2021, 2051 f., juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.06.2015 - 18 UF 117/15, juris Rn. 9).

    Handelt es sich um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, so ist die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen, der im Hinblick auf die jeweilige Angelegenheit das für das Kindeswohl besser Konzept verfolgt (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff., juris Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21, FamRZ 2021, 1533 ff., juris Rn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2021 - 6 UF 3/21, NJW 2021, 2051 f., juris Rn. 8).

    Daran nimmt die den Empfehlungen zugrunde liegende Einschätzung teil, dass der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfung das Impfrisiko überwiegt (BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 ff., juris Rn. 24 - 25; ebenso für die Impfung gegen Covid-19 OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021 - 6 UF 120/21, FamRZ 2021, 1533 ff., juris Rn. 21 f.; OLG München, Beschluss vom 18.10.2021 - 26 UF 928/21, juris Rn. 25 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 10.12.2021 - 10 UF 121/21, juris Rn. 23).

  • AG Bad Iburg, 14.01.2022 - 5 F 458/21

    Übertragung der alleinigen Befugnis auf den Kindesvater zur Entscheidung über die

    Das Gericht verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Frankfurt, vom 17.08.2021, Az. 6 UF 120/21 :.
  • OLG München, 08.09.2021 - 26 UF 928/21

    Elterliche Entscheidungsbefugnis über Impfung eines Kindes gegen das Coronavirus

    Hieran anknüpfend ist regelmäßig die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der STIKO befürwortet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2021, Aktenzeichen 6 UF 120/21).
  • AG Hamburg, 17.12.2021 - 281 F 316/21

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Durchführung einer

    Die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Zustimmung zu Impfungen gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff ist demnach bei einer vorhandenen Empfehlung einer Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) und mangels entgegenstehender besonderer Impfrisiken beim Kind auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet (OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 10 UF 121/21 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. August 2021 - 6 UF 120/21 -, juris; OLG München, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 26 UF 928/21 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Sachsen, 30.12.2021 - 3 B 451/21

    Corona; Tanzschule; 2G; Omikron; Kinder und Jugendliche; Privilegierung

    In diesem Alter wird zudem auch die eigene Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen in eine Impfung oft zu bejahen sein (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. August 2021 - 6 UF 120/21 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2022 - 10 UF 14/22

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung einer Erstimpfung gegen

  • OLG München, 21.02.2022 - 2 UF 60/22

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Corona-Impfung auf ein Elternteil

  • AG Weilheim, 20.12.2021 - 1 F 626/21

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis für die Durchführung von Schutzimpfungen

  • AG Düsseldorf, 11.01.2022 - 271 F 195/21
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