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   OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11   

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https://dejure.org/2012,36416
OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11 (https://dejure.org/2012,36416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2012 - 12 U 35/11 (https://dejure.org/2012,36416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 12 U 35/11 (https://dejure.org/2012,36416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines Pferdes

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Herausgabe eines Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 30.11.2010 - 15 U 77/10

    Freistellungsanspruch trotz Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Die gegenseitigen Ansprüche müssen sich für die erforderliche Konnexität grundsätzlich aus einem einheitlichen Lebensverhältnis ergeben, und zwar so, dass es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint, wenn ein Anspruch ohne Rücksicht auf einen sich aus diesem Lebensverhältnis ergebenden Gegenanspruch geltend gemacht wird (BGH, BGHZ 64, 122, juris Rn. 13; OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 28).

    Durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge wird eine solche laufende Geschäftsbeziehung nicht begründet (Brandenburgisches OLG, IBR 2006, 12, juris; ebenso OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 31).

  • BGH, 17.03.1975 - VIII ZR 245/73

    veräußerter Baukran - §§ 986, 407, 404, 273 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Ansprüche auf Aufwendungsersatz für den weiteren Verbleib der S bei der Beklagten ab 6.4.2010 können gegenüber dem Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht mit Erfolg eingewandt werden, da ihre Fälligkeit, die Begründetheit eines solchen Anspruchs insoweit unterstellt, erst nach der Fälligkeit des Herausgabeanspruchs eingetreten wäre (BGH, BGHZ 64, 122, juris Rn. 11).

    Die gegenseitigen Ansprüche müssen sich für die erforderliche Konnexität grundsätzlich aus einem einheitlichen Lebensverhältnis ergeben, und zwar so, dass es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint, wenn ein Anspruch ohne Rücksicht auf einen sich aus diesem Lebensverhältnis ergebenden Gegenanspruch geltend gemacht wird (BGH, BGHZ 64, 122, juris Rn. 13; OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 28).

  • OLG Koblenz, 21.02.2008 - 5 U 1309/07

    Vergütungsanspruch des persönlich verpflichteten Chefarztes bei vertragswidriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Schon weil die Beklagte kein Zurückbehaltungsrecht an der S hatte, bestand ihre Verpflichtung, bei Einbehaltung der S, für deren Unterhalt zu sorgen, was auch aus der analogen Anwendung des § 814 BGB folgt (Palandt, § 812 Rn. 32 m. H. a. OLG Koblenz, NJW 2008, 1679, vgl. auch OLG Düsseldorf, DWW 2010, 358, juris Rn. 15).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08

    Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Wer dafür eine Zuwendung zusagt, beabsichtigt in der Regel keine belohnende Schenkung, sondern einen entgeltlichen Vertrag über die Entlohnung einer noch zu erbringenden Leistung (BGH, NJW 2009, 2737, juris Rn. 7-13).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Abgesehen davon, kann sich die Beklagte gegenüber dem Herausgabeanspruch nicht auf eine Gegenforderung berufen, die erst aufgrund ihrer Weigerung zur Herausgabe entstanden wäre (Palandt, 71. Aufl., § 273 Rn. 17, m. H. a. BGH NJW 2004, 3484).
  • BGH, 09.06.2005 - VII ZR 132/04

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Durch die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge wird eine solche laufende Geschäftsbeziehung nicht begründet (Brandenburgisches OLG, IBR 2006, 12, juris; ebenso OLG Köln, IBR 2011, 324, juris Rn. 31).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 23.4.2009, BAGE 130, 347, juris Rn. 21 ff.), von der Klägerin zitiert, wonach kein Beweisverwertungsverbot bestehen soll, wenn der Dritte zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören kann, steht hier fest, dass die Klägerin zielgerichtet veranlasst hat, dass der Zeuge Z4 das behauptete Telefonat mithören konnte.
  • OLG Hamm, 29.11.1994 - 29 U 80/94

    Abgrenzung zwischen Entgeltsvereinbarung und belohnender Schenkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Eine formbedürftige Schenkung läge auch dann vor, wenn für eine bereits erbrachte unentgeltliche Leistung nachträglich eine Zuwendung vereinbart wird (so im Fall des OLG Hamm, OLGR Hamm 1995, 37, juris Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2009 - 24 U 120/09

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Mietzahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11
    Schon weil die Beklagte kein Zurückbehaltungsrecht an der S hatte, bestand ihre Verpflichtung, bei Einbehaltung der S, für deren Unterhalt zu sorgen, was auch aus der analogen Anwendung des § 814 BGB folgt (Palandt, § 812 Rn. 32 m. H. a. OLG Koblenz, NJW 2008, 1679, vgl. auch OLG Düsseldorf, DWW 2010, 358, juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Darüber hinaus setzt die nach § 273 Abs. 1 BGB erforderliche Konnexität voraus, dass sich die gegenseitigen Ansprüche aus einem einheitlichen Lebensverhältnis ergeben, und zwar so, dass es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint, wenn ein Anspruch ohne Rücksicht auf einen sich aus diesem Lebensverhältnis ergebenden Gegenanspruch geltend gemacht wird (BGH, Urteil vom 3.7.1991, VIII ZR 190/90, NJW 1991, 2645; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.10.2012, 12 U 35/11, juris, Rn. 48).
  • LG Limburg, 06.05.2016 - 2 O 157/15
    Eine ständige Geschäftsbeziehung wiederum ist anzunehmen, wenn ein Vertragsschluss die Fortsetzung früherer Vertragsschlüsse darstellt; die mehrmalige Erteilung auch gleichartiger Aufträge genügt dafür nicht (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.10.2012 - 12 U 35/11 Rn. 48; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.2005 - I-22 U 99/04 Rn. 42 ff. - jeweils juris).
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