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   OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14   

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https://dejure.org/2014,58581
OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14 (https://dejure.org/2014,58581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2014 - 17 U 48/14 (https://dejure.org/2014,58581)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - 17 U 48/14 (https://dejure.org/2014,58581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 252 BGB, § 346 BGB, § 347 BGB, § 357 BGB
    Entgangener Gewinn und Herausgabe von Nutzung bei Rückabwicklung von Beteiligung an Fonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgangener Gewinn und Herausgabe von Nutzung bei Rückabwicklung von Beteiligung an Fonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 252
    Höhe des Anspruchs auf entgangenen Gewinns bei einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14
    Dafür dass und in welcher Höhe ihm durch die Anlage ein Gewinn entgangen ist, ist der Anleger darlegungs- und beweisbelastet, wobei ihm die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB zu Gute kommt, die die Regelung des § 287 ZPO ergänzt (BGH, Urteile vom 24. April 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1118 Rn. 13 und vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 64).

    Der Anleger muss nur darlegen, welcher Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt worden wäre, wobei an diese Darlegung keine zu strengen Anforderungen zu stellen sind, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 -XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 64).

    Dies rechtfertigt allerdings nicht die Annahme eines (zu schätzenden) Mindestbetrages unabhängig vom konkreten Parteivortrag (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 63).

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14
    Der Fonds hat das Kapital nicht zinsbringend am Kapitalmarkt angelegt; herauszugebende Nutzungen in Form von Zinsen sind daher nicht ersichtlich (ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 6 U 79/11, juris-Rn. 61).

    Denn bei dieser Vorauszahlung handelt es sich nicht um eine Zahlung, die die Anleger geleistet haben (ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 6 U 79/11, juris-Rn. 60; anders dagegen: OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 5 U 2167/11, juris-Rn. 64ff., das diese Zahlung für einen Nutzungsersatzanspruch des Anlegers in Form von herauszugebenden Zinsen ausreichen lässt).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14
    Dafür dass und in welcher Höhe ihm durch die Anlage ein Gewinn entgangen ist, ist der Anleger darlegungs- und beweisbelastet, wobei ihm die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB zu Gute kommt, die die Regelung des § 287 ZPO ergänzt (BGH, Urteile vom 24. April 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1118 Rn. 13 und vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 64).

    Erst Recht gilt dies für eine Verzinsung in Höhe von 4% im Jahr (BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 360/11, WM 2012, 1188 Rn. 17).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14
    Von entsprechendem Vortrag konnte auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, juris-Rn. 29) nicht abgesehen werden.
  • OLG München, 17.01.2012 - 5 U 2167/11

    Anrechenbarkeit von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2014 - 17 U 48/14
    Denn bei dieser Vorauszahlung handelt es sich nicht um eine Zahlung, die die Anleger geleistet haben (ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 6 U 79/11, juris-Rn. 60; anders dagegen: OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 5 U 2167/11, juris-Rn. 64ff., das diese Zahlung für einen Nutzungsersatzanspruch des Anlegers in Form von herauszugebenden Zinsen ausreichen lässt).
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