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OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 166 § 184 § 187 § 929 Abs. 2
Vollziehung einer Beschlussverfügung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1684
- MDR 1998, 736
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91
Unwirksamkeit bei unvollständiger Zustellung einer Beschlussverfügung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
Von der Frage einer Heilung nach § 187 ZPO getrennt zu behandeln sind allerdings diejenigen Fälle, in denen die fristgerechte Vollziehung einer Beschlußverfügung deswegen fraglich ist, weil bereits der dem Antragsteller erteilten Beschlußausfertigung - und damit der Urschrift des sodann in Form einer beglaubigten Abschrift ordnungsgemäß zugestellten Schriftstücks (§§ 169, 170 ZPO) - die vorgesehenen Anlagen nicht oder nicht vollständig beigefügt waren; die vom erkennenden Senat zu dieser Frage entwickelten Grundsätze (vgl. Rpfleger 1993, 31) bleiben unverändert anwendbar. - OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93
Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
Der erkennende Senat schließt sich - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. WRP 1974, 346, 347; 1979, 799, 800) - der inzwischen weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822, 824 f; OLG Celle GRUR 1989, 541; OLG Koblenz WRP 1991, 671, 674; OLG Karlsruhe WRP 1992, 339, 341; a. A.: OLG München WRP 1986, 696, 697; OLG Braunschweig WRP 1995, 952, 953) und Literatur (…vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Rn. 46 zu Kapitel 55 mit entsprechenden Nachweisen) an, wonach die Vorschrift des § 187 ZPO auf die Zustellung einer Beschlußverfügung keine Anwendung findet. - OLG Koblenz, 16.05.1991 - 6 U 1697/90
Anforderungen an die Vollziehung einer wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
Der erkennende Senat schließt sich - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. WRP 1974, 346, 347; 1979, 799, 800) - der inzwischen weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822, 824 f; OLG Celle GRUR 1989, 541; OLG Koblenz WRP 1991, 671, 674; OLG Karlsruhe WRP 1992, 339, 341; a. A.: OLG München WRP 1986, 696, 697; OLG Braunschweig WRP 1995, 952, 953) und Literatur (…vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Rn. 46 zu Kapitel 55 mit entsprechenden Nachweisen) an, wonach die Vorschrift des § 187 ZPO auf die Zustellung einer Beschlußverfügung keine Anwendung findet. - OLG Celle, 11.05.1989 - 13 U 12/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97
Der erkennende Senat schließt sich - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. WRP 1974, 346, 347; 1979, 799, 800) - der inzwischen weit überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg WRP 1993, 822, 824 f; OLG Celle GRUR 1989, 541; OLG Koblenz WRP 1991, 671, 674; OLG Karlsruhe WRP 1992, 339, 341; a. A.: OLG München WRP 1986, 696, 697; OLG Braunschweig WRP 1995, 952, 953) und Literatur (…vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Rn. 46 zu Kapitel 55 mit entsprechenden Nachweisen) an, wonach die Vorschrift des § 187 ZPO auf die Zustellung einer Beschlußverfügung keine Anwendung findet.
- BGH, 04.02.2015 - III ZR 513/13
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Erklärungsgehalt bei Entgegennahme eines …
Ob dies zutrifft, ist unerheblich; insbesondere muss der Zusteller keine eigenen Nachforschungen darüber anstellen, zumal gerichtliche Zustellungen ein Massengeschäft sind und bei juristischen Personen die Ersatzzustellung inzwischen den Regelfall darstellt (OLG Frankfurt am Main, WM 1996, 699; NJW-RR 1998, 1684; OLG Köln, OLGR 2001, 116, 117; siehe auch FG Hamburg…, Urteil vom 30. Januar 2004 - III 320/03, juris Rn. 97 und OVG Berlin-Brandenburg, NJW 2012, 951, 952). - OLG Frankfurt, 13.09.2013 - 19 U 163/13
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 178 I Nr. 2 ZPO
- OLG Frankfurt, 14.10.2013 - 19 U 163/13
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 178 I Nr. 2 ZPO
- OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02
Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des …
Die zunächst in der Rechtsprechung vielfach vertretene Ansicht, Mängel bei der Zustellung einer Beschlussverfügung seien nach § 187 ZPO aF heilbar, ist im Laufe der Zeit mehr und mehr ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. z.B. KG NJW-RR 1999, 71 f; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1998, 1684, jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand). - LG Gießen, 22.05.2013 - 6 O 80/12 Die Kammer folgt jedenfalls für den hier vorliegenden Fall der Zustellung in Geschäftsräumen der abweichenden Auffassung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1998, 1684) wonach eine Zustellung an einen Beschäftigten ohne Nachfrage erfolgen kann, auch wenn der gesetzliche Vertreter anwesend war.
- OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01
Zustellung; Beschlussverfügung; Rechtsanwalt; Einstweilige Verfügung; …
Die Zustellung erfolgte korrekt, so dass es auf die in der mündlichen Verhandlung angesprochene Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1684) nicht ankommt. - OLG Köln, 14.08.2000 - 16 U 28/00
Zustellung einer Unterlassungsverfügung
Die etwaige tatsächliche Anwesenheit der Rechtsanwälte und deren Bereitschaft zur Entgegennahme einer zuzustellenden Sendung stehen der Zulässigkeit einer Ersatzzustellung nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt MDR 98, 736). - FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03
Verfahrensrecht: Ersatzzustellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bonn, 29.09.2011 - 31 T 34/11
Die Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 ZPO setzt Fragen des Zustellers nach dem …
Nach OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1684 ist eine solche Nachfrage nicht geboten.