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   OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09   

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https://dejure.org/2009,34006
OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09 (https://dejure.org/2009,34006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2009 - 20 W 326/09 (https://dejure.org/2009,34006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2009 - 20 W 326/09 (https://dejure.org/2009,34006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 BGB, § 126b BGB, § 127 BGB
    Regelung zur Einberufung der Mitgliederversammlung in Vereinssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelung zur Einberufung der Mitgliederversammlung in Vereinssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 16.07.1984 - 3 W 87/84

    Festlegung der Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09
    Das schließt Regelungen aus, die ungenau sind und zunächst vom Einberufungsorgan ausgelegt werden müssen (vgl. im Einzelnen OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 31 m. w. N.; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rz. 443).
  • AG Elmshorn, 21.08.2000 - 52 C 79/00

    Formerfordernis bei Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins; Zweck

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09
    Im letzteren Fall werden die Mitglieder nämlich nicht direkt und unmittelbar angesprochen, sondern sie müssen sich selbst um Kenntnisnahme bemühen; sie müssen also in dem nach der Satzung fraglichen Zeitraum etwa - je nach Regelung in der Satzung - regelmäßig das Presseorgan lesen oder den Aushang kontrollieren (vgl. Kölsch Rpfleger 1985, 137, 139; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.0., 1. Teil Rz. 171; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rz. 1357; AG Elmshorn NJW-RR 2001, 25).
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 326/09
    § 127 BGB ist jedenfalls auch für die in Vereinssatzungen für Willenserklärungen vorgeschriebene Formvorschriften anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 1996, 866).
  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

    Aus dem Beschluss des OLG Frankfurt - 20 W 326/09 - vom 17.11.2009 ergibt sich keine gegenteilige Auffassung für den vorliegend zur Beurteilung anstehenden Sachverhalt.
  • OLG Oldenburg, 13.07.2017 - 12 W 92/17

    Eingetragener Verein: Satzungsbestimmung über die Einberufung zur

    Vielmehr könne das einzelne Mitglied untätig bleiben und abwarten, weil es unmittelbar und direkt benachrichtigt werde (vgl. OLG Schleswig, NJW 2012, 2524 , zit. aus juris, RN 21f; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.11.2009, 20 W 326/09, zit. aus juris, RN 3ff).
  • OLG Schleswig, 25.01.2012 - 2 W 57/11

    Einberufung der Mitgliederversammlung in Textform

    Für die hier maßgebliche Frage der Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung muss deshalb die Definition in § 126b BGB herangezogen werden können, auch wenn § 127 BGB direkt lediglich für materiell-rechtliche Rechtsgeschäfte gelten dürfte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. November 2009 - 20 W 326/09 - juris).
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