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   OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08   

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https://dejure.org/2010,10742
OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08 (https://dejure.org/2010,10742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2010 - 9 U 102/08 (https://dejure.org/2010,10742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2010 - 9 U 102/08 (https://dejure.org/2010,10742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 524 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungpflichten und Beratungspflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem Filmfonds; Anforderungen an die Darstellung der Risiken der Anlage im Prospekt; Höhe des Schadens; Begriff der "verdeckten" Anschlussberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 524
    Aufklärung- und Beratungspflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem Filmfonds; Anforderungen an die Darstellung der Risiken der Anlage im Prospekt; Höhe des Schadens; Begriff der "verdeckten" Anschlussberufung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 177/06

    Anlageberatungsvertrag: Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    Es berücksichtigt u.a. nicht, dass Versicherungen noch nicht abgeschlossen waren, dass die Versicherung in einem solchen für sie atypischen Geschäft möglicherweise nicht zahlungsbereit oder -fähig sein würde, dass der Versicherungsumfang in erheblichem Umfang auf die Produktionskosten einzelner Filme beschränkt war und dass die Kosten für die Versicherungsprämien aus wirtschaftlicher Sicht in Anbetracht der zweifelhaften Erfolgschancen der Filme hoch anzusetzen waren (so auch OLG Frankfurt am Main vom 14.5.2008, 23 U 177/06).

    Bereits in einem Urteil vom 12.7.1982, II ZR 175/81 hat der BGH ausgeführt, dass es zur Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen ankommt, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen von den Verhältnissen und der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens einem aufmerksamen Leser ohne überdurchschnittliches Fachwissen vermittele (so OLG Frankfurt am Main vom 14.5.2008, 23 U 177/06; anders aber wohl OLG München vom 28.7.2008, 21 U 4527/06).

    60 B. Der - als Anschlussberufung aufzufassende - Eventualantrag der Beklagten muss ohne Erfolg bleiben, da - wie oben ausgeführt - der zu leistende Schadensersatz der Einkommensteuerpflicht unterliegt, so dass für eine Auskehr bereits zugeflossener Steuervorteile kein Raum ist (im Ergebnis so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.5.2008, 23 U 177/06).

  • OLG München, 28.07.2008 - 21 U 4527/06

    Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung: Prospektgestalter als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    So sehe dies auch das OLG München in seiner Entscheidung vom 28.7.2008, 21 U 4527/06 (wird ausgeführt).

    Bereits in einem Urteil vom 12.7.1982, II ZR 175/81 hat der BGH ausgeführt, dass es zur Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen ankommt, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen von den Verhältnissen und der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens einem aufmerksamen Leser ohne überdurchschnittliches Fachwissen vermittele (so OLG Frankfurt am Main vom 14.5.2008, 23 U 177/06; anders aber wohl OLG München vom 28.7.2008, 21 U 4527/06).

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    Steuervorteile spielten nach BGH vom 6.3.2008, III ZR 298/05 bei der Berechnung des Schadens keine Rolle, da sie nur dann abzuziehen seien, wenn die Klägerin außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hätte, wofür die Beklagte die Beweislast trage, was hier aber nicht der Fall sei.

    Etwas anderes gilt nach BGH vom 6.3.2008, III ZR 298/05 nur, falls es Anhaltspunkte für "außergewöhnliche" Steuervorteile gibt.

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    In seinem Urteil vom 14.6.2007, III ZR 125/06 hat der BGH entschieden, dass ausschlaggebend der sich einem durchschnittlichen Anleger bei der Lektüre des Prospekts aufdrängende Gesamteindruck ist, dass er mit seiner Beteiligung nur ein begrenztes Risiko in Höhe von 21, 6 % des Beteiligungskapitals eingehe.

    Die Entscheidung des BGH vom 14.6.2007, III ZR 125/06 beschränkte sich nicht darauf, die Wiederholung eines Satzes im Prospekt zu fordern.

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    Bereits in einem Urteil vom 12.7.1982, II ZR 175/81 hat der BGH ausgeführt, dass es zur Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen ankommt, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen von den Verhältnissen und der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens einem aufmerksamen Leser ohne überdurchschnittliches Fachwissen vermittele (so OLG Frankfurt am Main vom 14.5.2008, 23 U 177/06; anders aber wohl OLG München vom 28.7.2008, 21 U 4527/06).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 175/06

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds: Fehlerhaftigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    Aus dem Vorbringen der Beklagten ergeben sich aber keine Anhaltspunkte dafür, ob ex post bei wirtschaftlicher Betrachtung das von der Beklagten geschilderte Alternativverhalten erkennbar zu besseren Ergebnissen geführt hätte und ob es der Klägerin überhaupt zumutbar gewesen wäre, der Beschlussfassung der übrigen Gesellschafter im Interesse der Schädigerin entgegenzutreten (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.5.2008, 23 U 175/06).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    Nach h.M. beginnt die Verjährungsfrist auch in Überleitungsfällen erst mit der Entstehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 I BGB (vgl. z.B. BGH vom 23.1.2007, XI ZR 44/06).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 102/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04) gelten bezüglich eines Kommanditisten, der steuerlicher Mitunternehmer des Betriebes ist, alle Zahlungen, die er in wirtschaftlichem Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der KG erhält, als Betriebseinnahmen und sind deshalb zu versteuern.
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