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   OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16   

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https://dejure.org/2016,47290
OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16 (https://dejure.org/2016,47290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.2016 - 6 U 167/16 (https://dejure.org/2016,47290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 2016 - 6 U 167/16 (https://dejure.org/2016,47290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG, § 929 Abs. 2 ZPO
    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels zum Herunterladen eines Computerprogramms

  • Telemedicus

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Computerprogramms

  • Telemedicus

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Computerprogramms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels zum Herunterladen eines Computerprogramms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5; ZPO § 929 Abs. 2
    Wettbewerb; Produktschlüssel; Computerprogramm; Erschöpfung; Darlegungslast; Irreführung; Vollziehung; Urteilsverfügung

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 ; ZPO § 929 Abs. 2
    Anforderungen an die Vollziehung einer durch Urteil ergangenen Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Lizenzrecht: Irreführendes Angebot von Gebrauchtsoftware

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertrieb von Produktschlüssel für Software bei fehlendem Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung durch Erwerber irreführend

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    In der Folge ist auch die Parteizustellung einer beglaubigten Abschrift des Verfügungstitels oder einer vom Rechtsanwalt oder dem Gerichtsvollzieher beglaubigten Abschrift der vom Gericht erteilten beglaubigten Abschrift des Titels zum Normalfall geworden und nicht mehr fehlerhaft (OLG Düsseldorf, 18.05.2015, 2 U 2/15, juris Rn. 7 und 10; OLG Frankfurt, 17.11.2016, 6 U 167/16, juris Rn. 21 (für die Urteilsverfügung - insoweit nicht abgedruckt in CR 2017, 82); OLG München, 14.09.2017, 6 U 1864/17, GRUR 2018, 444, Ls. 1 und juris Rn. 43 (für Urteils- und Beschlussverfügungen); OLG Dresden, 02.05.2018,1 U 1708/17, JurBüro 2018, 310, juris Rn. 25 (für die Beschlussverfügung); Berneke/Schüttpelz, Rn. 588; Harte/Henning/Retzer, § 12, Rn. 532a; Zöller/Feskorn, § 317, Rn. 2, § 329, Rn. 18 und 44).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 3 O 299/18

    Unterlassungsansprüche bei Anbieten/Veröffentlichenlassen von gekauften

    Denn der Einwand, der Unterlassungsgläubiger begehe den gerügten Wettbewerbsverstoß, ebenso als Einwand der "unclean hands" bezeichnet, findet keine Beachtung, wenn der gerügte Wettbewerbsverstoß - wie hier - Interessen Dritter, insbesondere Interessen der Allgemeinheit / der Verbraucher berührt (BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEXOLG; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410; OLG Frankfurt a.M., GRURPrax 2017, 52, Rn. 29; OLG Frankfurt, MDR 2017, 1437 [BGH 27.04.2017 - I ZR 55/16] , Rn. 10- Hörzentrum, OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 479 - kausale Therapie; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2015, 217; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 11 Rn. 2.39 m.w.N.).
  • KG, 17.10.2017 - 5 W 224/17

    Product Key, Produktschlüssel - Wettbewerbsverstoß: Angebot der Übermittlung

    Der Senat hält den Antrag für hinreichend bestimmt i.S. von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (ebenso OLG Hamburg v. 16.06.2016 - 5 W 36/16, juris Rn. 26, 29, 35, 36; OLG Frankfurt v. 17.11.2016 - 6 U 167/16, juris Rn. 9, 11, 18).

    Der Bezug auf das konkrete Angebot ist im Übrigen auch deshalb hinreichend konkret, weil dieses insoweit keinerlei Angaben enthält (so auch OLG Frankfurt v. 17.11.2016 - 6 U 167/16, juris Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18

    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast;

    Die Zustellung einer (beglaubigten Abschrift einer) Ausfertigung ist daher nicht mehr erforderlich (Senat, Urteil vom 17.11.2016, 6 U 167/16 - juris).
  • LG Hamburg, 09.11.2017 - 327 O 301/17

    Unlauterer Wettbewerb: Informationspflichten bei Angebot eines gebrauchten

    Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, wovon mangels gegenteiligen Vortrags des insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Antragstellers auszugehen ist (vgl. zur Beweislast bei Mitbewerbern: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 17.11.2016, 6 U 167/16, MMR 2017, 263), so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf dieses Vervielfältigungsstück (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 6 O 263/17

    "Roam like at home" muss für alle Kunden voreingestellt sein

    Die für die zweifelsfreie Ermittlung des Verbotsinhalts erforderliche Gewähr der Übereinstimmung des dem Schuldner übermittelten Beschlusses nebst Anlagen mit den beiden Gerichtsakten befindlichen Originalen bietet nach der neueren Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht nur die Zustellung der Ausfertigung oder der beglaubigten Abschrift der Ausfertigung, sondern seit der Änderung des § 317 Abs. 1 (1) ZPO bereits die Zustellung einer von der Geschäftsstelle gemäß § 169 Ab s. 2 ZPO beglaubigten Abschrift der Beschlussverfügung nebst Anlagen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 17.11.2016, 6 U 167/16, Rn. 20 f., zitiert nach juris).
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