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   OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08   

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OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08 (https://dejure.org/2008,7391)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2008 - 20 VA 10/08 (https://dejure.org/2008,7391)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 20 VA 10/08 (https://dejure.org/2008,7391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 3 GVGEG, § 24 Abs 1 GVGEG, § 23 GVGEG, § 24 GVGEG, § 28 GVGEG
    Insolvenzverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters betreffenden Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch den Mehrheitsgesellschafter einer Schuldnerin

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; EGGVG § 23 Abs. 3; ; EGGVG § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23 Abs. 3; EGGVG § 24 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters im Verfahren nach §§ 23 ff Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesert (EGGVG)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 810 IN 1006/08
  • OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Nach dem von der Antragstellerin zitierten - ebenfalls in diesem Sachzusammenhang ergangenen - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2006 (vgl. NJW 2006, 2613) geschieht die dem Richter vorbehaltene Bestellung des Insolvenzverwalters nicht in Ausübung rechtsprechender Gewalt.

    Die Zuordnung der Bestellungsentscheidung zur Ausübung rechtsprechender Gewalt ergäbe sich auch nicht aus der Einbettung der Insolvenzverwalterbestellung in den Gesamtzusammenhang anderer Regelungen des Insolvenzverfahrens (vgl. im Einzelnen: BVerfG NJW 2006, 2613 unter Tz. 24 ff nach juris).

    Angesichts der Besonderheiten des Insolvenzverfahrens ist diese Beschränkung auch nicht generell im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG bzw. sonstige Grundrechte Betroffener in Zweifel zu ziehen (vgl. Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., Stand März 2003, § 6 Rz. 30; Münchener Kommentar/Ganter, InsO, 2. Aufl., § 6 Rz. 9 ff; OLG Frankfurt am Main MDR 1989, 934 zu § 23 Abs. 3 EGGVG; BVerfG ZIP 2005, 537); denn jedenfalls grundsätzlich bestimmt der Gesetzgeber darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (BGH ZInsO 2007, 34; ZInsO 2007, 326; BVerG NJW 2006, 2613).

    Durch einen - wie die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkursrecht (NJW 1991, 982) behauptet - ungeeigneten (vorläufigen) Insolvenzverwalter werden eine Vielzahl von Interessen betroffen, etwa diejenigen von (späteren) Gläubigern und der Schuldnerin (so auch BVerfG NJW 2006, 2613, Tz. 33), der - mit der Antragstellerin konkurrierenden - weiteren Prätendentin an der Gesellschafterstellung der Schuldnerin und evt.

  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Angesichts der Besonderheiten des Insolvenzverfahrens ist diese Beschränkung auch nicht generell im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG bzw. sonstige Grundrechte Betroffener in Zweifel zu ziehen (vgl. Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., Stand März 2003, § 6 Rz. 30; Münchener Kommentar/Ganter, InsO, 2. Aufl., § 6 Rz. 9 ff; OLG Frankfurt am Main MDR 1989, 934 zu § 23 Abs. 3 EGGVG; BVerfG ZIP 2005, 537); denn jedenfalls grundsätzlich bestimmt der Gesetzgeber darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (BGH ZInsO 2007, 34; ZInsO 2007, 326; BVerG NJW 2006, 2613).

    So hat denn auch der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Entlassung eines (Sonder-)Insolvenzverwalters ausgeführt, dass es das Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer zügigen Abwicklung des Insolvenzverfahrens verbiete, (über die gesetzlich normierte Regelungen hinausgehende) Antrags- und Beschwerderechte einzuräumen (vgl. ZInsO 2007, 326).

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Entsprechend wird denn auch in der Rechtsprechung jedenfalls für Ausnahmefälle zur Wahrung grundrechtlich geschützter Positionen die sofortige Beschwerde entgegen dem Enumerationsprinzip des § 6 InsO für den Schuldner und auch für Dritte für statthaft erachtet (vgl. BGH NJW 2004, 2015; Landgericht Göttingen ZInsO 2005, 1280 für Maßnahmen nach § 21 InsO; vgl. allgemein Rüther in Hamburger Kommentar zur InsO, a.a.O., § 6 Rz. 8; Münchener Kommentar/Ganter, InsO, 2. Aufl., § 6 Rz. 9 ff, 71a ff).

    Zum Einen würden diese Erwägungen nicht nur für die genannten richterlichen Personalentscheidungen, sondern auch für andere richterliche Maßnahmen im Rahmen der Insolvenzverfahrens gelten (vgl. dazu etwa BGH NJW 2004, 2015) mit der Folge, dass aus dieser Überlegung heraus zu erwägen wäre, auch diese auf entsprechenden Antrag hin - (wohl nur) soweit ein Rechtsmittel nach § 6 InsO ausgeschlossen ist - jeweils im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG zu überprüfen, was zu einer nicht gerechtfertigten Aufspaltung des Rechtsmittelzugs führen würde.

  • OLG Frankfurt, 29.07.1988 - 1 VAs 65/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Ist danach ein anderer Rechtsbehelf unzulässig (geworden), kann nicht auf § 23 EGGVG zurückgegriffen werden (vgl. auch Zöller/Lückemann, a.a.O., § 23 EGGVG Rz. 31, unter Hinweis auf OLG Frankfurt am Main MDR 1989, 934).

    Angesichts der Besonderheiten des Insolvenzverfahrens ist diese Beschränkung auch nicht generell im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG bzw. sonstige Grundrechte Betroffener in Zweifel zu ziehen (vgl. Becker in Nerlich/Römermann, a.a.O., Stand März 2003, § 6 Rz. 30; Münchener Kommentar/Ganter, InsO, 2. Aufl., § 6 Rz. 9 ff; OLG Frankfurt am Main MDR 1989, 934 zu § 23 Abs. 3 EGGVG; BVerfG ZIP 2005, 537); denn jedenfalls grundsätzlich bestimmt der Gesetzgeber darüber, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zustehen und welchen Inhalt es haben soll (BGH ZInsO 2007, 34; ZInsO 2007, 326; BVerG NJW 2006, 2613).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Durch einen - wie die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkursrecht (NJW 1991, 982) behauptet - ungeeigneten (vorläufigen) Insolvenzverwalter werden eine Vielzahl von Interessen betroffen, etwa diejenigen von (späteren) Gläubigern und der Schuldnerin (so auch BVerfG NJW 2006, 2613, Tz. 33), der - mit der Antragstellerin konkurrierenden - weiteren Prätendentin an der Gesellschafterstellung der Schuldnerin und evt.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 20 VA 9/07

    Zwangsverwalterbestellung: Zulässigkeit eines Auskunftsantrags bezüglich einer in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Vorauszusetzen ist also das Bestehen eines subjektiven Rechts des jeweiligen Antragstellers, der nur antragsberechtigt ist, wenn wenigstens aufgrund seines substanziierten Vortrags die konkrete Möglichkeit besteht, dass er in dieser Rechtsposition verletzt ist (vgl. hierzu Kissel/Mayer, a.a.O., § 24 EGGVG Rz. 1; OLG Koblenz Rpfleger 2005, 618; Senat NZM 2008, 701).
  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 1/05

    Zwangsverwaltung: Vorauswahlverfahren für die Bestellung zum Zwangsverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Vorauszusetzen ist also das Bestehen eines subjektiven Rechts des jeweiligen Antragstellers, der nur antragsberechtigt ist, wenn wenigstens aufgrund seines substanziierten Vortrags die konkrete Möglichkeit besteht, dass er in dieser Rechtsposition verletzt ist (vgl. hierzu Kissel/Mayer, a.a.O., § 24 EGGVG Rz. 1; OLG Koblenz Rpfleger 2005, 618; Senat NZM 2008, 701).
  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 41/01

    Rechtsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung ; Gläubigerversammlung ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Vorliegend hätte der Senat etwa auch die spezifisch insolvenzrechtliche und - wie sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt - zwischen den Beteiligten umstrittene Frage zu prüfen, ob den Einwendungen der Antragstellerin gegen die Person des eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters durch die Bestellung eines sog. Sonderinsolvenzverwalters begegnet werden könnte oder müsste (vgl. dazu etwa auch OLG Celle ZinsO 2001, 755).
  • OLG Koblenz, 16.12.1999 - 12 VA 5/99

    Bestellung zum Insolvenzverwalter ist kein Justizverwaltungsakt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Die Frage, ob es sich bei der Bestellung eines Insolvenzverwalters innerhalb des Eröffnungsbeschlusses im Insolvenzverfahren nach § 56 InsO um einen Akt der Rechtsprechung handelt oder aber um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG, ist in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden (für Rechtsprechungsakt: OLG Hamm ZIP 2005, 269; OLG Celle ZIP 2005, 1288; OLG Koblenz ZIP 2000, 507; Ernestus in Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 4 Rz. 73; Voigt-Salus/Pape, ebendort, § 21 Rz. 39, 40; Frind in Hamburger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 56 Rz. 29, jeweils mit vielfältigen weiteren Nachweisen; für Justizverwaltungsakt: OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; Doppelnatur: Mohrbutter in Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl., § 6 Rz. 29).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 9/06

    Auswahlverfahren des Gerichtes zur Bestellung eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2008 - 20 VA 10/08
    Im Anschluss daran wird in der veröffentlichten Literatur für die konkrete Bestellung bzw. Nichtberücksichtigung bei der konkreten Bestellung mit den vom Bundesverfassungsgericht gemachten Einschränkungen jedenfalls für den erfolglosen Konkurrenten bzw. Drittbewerber um das Amt der Rechtsweg nach den §§ 23 EGGVG - teilweise in entsprechender Anwendung - für zulässig erachtet, weil es in der Insolvenzordnung an einem gerichtsförmigen Verfahren für die Auswahlentscheidung fehle (vgl. Graf-Schlicker, InsO, § 56 Rz. 46; Zöller/Lückemann, ZPO, 27. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 24; Münchener Kommentar/Rauscher/Pabst, ZPO, 3. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 53; Jaeger/Gerhardt, InsO, § 56 Rz. 68; Hess, Insolvenzrecht, § 56 Rz. 73; Gaier ZinsO 2006, 1177, 1182 unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Fachgerichte; Frind in Hamburger Kommentar zur InsO, a.a.O., § 56 Rz. 31, und in ZinsO 2006, 1183, 1185; Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 131a; offensichtlich auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 630; anders wohl Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 23 EGGVG Rz. 4 Stichwort "Insolvenzverwalter"; Münchener Kommentar/Graeber, InsO, 2. Aufl., § 56 Rz. 173, 174, der lediglich auf eine Amtshaftungsklage abstellt).
  • BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07

    Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von

  • OLG Celle, 01.06.2005 - 16 VA 3/05

    Ernennung eines Insolvenzverwalters in einem Eröffnungsbeschluss als

  • OLG Stuttgart, 05.12.2005 - 19 VA 4/05

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

  • OLG Frankfurt, 20.06.2005 - 20 VA 3/04

    Automatisiertes Mahnverfahren: Anfechtung der Ablehnung der Änderung einer

  • BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2719/04

    Möglichkeit der Abwahl des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung

  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 15 VA 11/04

    Zur Auswahlentscheidung der Person des Insolvenzverwalters

  • BGH, 16.05.2007 - IV AR (VZ) 5/07

    Vertretung des Landes Hessen in einem Rechtsstreit betreffend die Aufnahme eines

  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04

    Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters als Justizverwaltungsakt;

  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 163/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des vorläufigen Verwalters gegen die

  • LG Göttingen, 21.11.2005 - 10 T 148/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines amtsgerichtlichen Beschlusses zur

  • OLG Karlsruhe, 24.08.2015 - 2 VAs 19/15

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Anfechtung von staatsanwaltlichen

    Sieht das Gesetz nämlich die Anfechtung einer Maßnahme vor, ist der Antrag nach § 23 Abs. 1 EGGVG auch dann ausgeschlossen, wenn diese Regelung bewusst nicht alle Fälle erfasst (Senat, Beschlüsse vom 19.03.2015 - 2 VAs 19/14 - und vom 17.07.2015 - 2 VAs 16/14; OLG Frankfurt ZInsO 2009, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., EGGVG § 23 Rn. 12).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 102 VA 192/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Insolvenzgerichts, eine vom Gläubiger

    Die in § 6 InsO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung ist damit auch im Rahmen eines Antrags nach § 23 EGGVG zu berücksichtigen, soweit nicht Art. 19 Abs. 4 GG aus verfassungsrechtlichen Gründen die Möglichkeit der Überprüfung einer Entscheidung gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006, 1 BvR 2530/04, BVerfGE 116, 1 [juris Rn. 28]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2008, 20 VA 10/08, juris Rn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2015 - 2 VAs 19/14

    Versagung von Akteneinsicht durch den Strafkammervorsitzenden: Zulässigkeit eines

    Sieht das Gesetz die Anfechtung einer Maßnahme vor, ist der Antrag nach § 23 EGGVG auch dann ausgeschlossen, wenn diese Regelung bewusst nicht alle Fälle erfasst (OLG Frankfurt ZInsO 2009, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 23 EGGVG Rn. 12).
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