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   OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09   

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https://dejure.org/2009,34497
OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09 (https://dejure.org/2009,34497)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2009 - 20 W 332/09 (https://dejure.org/2009,34497)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 20 W 332/09 (https://dejure.org/2009,34497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 374 Nr 1 FamFG, § 382 Abs 4 FamFG
    Registerrecht: Behebbares Hindernis als Voraussetzung für Erlass einer Zwischenverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Registerrecht: Behebbares Hindernis als Voraussetzung für Erlass einer Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 15.09.2009 - 2 W 61/09

    Eintragungsfähigkeit einer abstrakten Vertretungsregelung bei Gründung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09
    Sollte es hierauf noch ankommen, wird das Registergericht weiter zu erwägen haben, ob es an seiner zu Ziffer 2. geäußerten Rechtsauffassung umfassend festhält, nachdem die von ihm angegriffene Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Ergebnis nun - soweit hier ersichtlich - einhellig von der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. OLG Hamm ZIP 2009, 2246; Hanseatisches Oberlandesgericht ZIP 2009, 1998, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 15.10.2009 - 15 Wx 208/09

    Eintragung der Vertretungsbefugnis der Organe einer Unternehmergesellschaft mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09
    Sollte es hierauf noch ankommen, wird das Registergericht weiter zu erwägen haben, ob es an seiner zu Ziffer 2. geäußerten Rechtsauffassung umfassend festhält, nachdem die von ihm angegriffene Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Ergebnis nun - soweit hier ersichtlich - einhellig von der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. OLG Hamm ZIP 2009, 2246; Hanseatisches Oberlandesgericht ZIP 2009, 1998, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13

    Vereinsregister: Auflage der Wiederholung einer Vereinsvorstandswahl als

    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grunde insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; Beschluss vom 17. Dezember 2012, Az. 3 W 93/12; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 - der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall ein weiteres, behebbares Eintragungshindernis betraf).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.2012 - 3 W 93/12

    Vereinsregistereintragung: Anmeldung einer Satzungsneufassung anstelle einer

    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grund insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 _ der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall weitere, behebbare Eintragungshindernisse betraf).
  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12

    Vereinsregisterverfahren: Unbehebbares Eintragungshindernis als Gegenstand einer

    Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist keine anfechtbare Zwischenverfügung (für das Handelsregisterverfahren: Senat, bisher unveröffentlichter Beschluss vom 1. Februar 2012, 2 W 192/11; BayObLG, NJW-RR 2000, S. 627 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, 20 W 332/09, bei juris; Heinemann in Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 382 Rn. 22; für das Grundbuchverfahren entsprechend: BGH, NJW 1980, S. 2521; Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im unveröffentlichten Beschluss vom 20. Dezember 2011, 2 W 184/11; BayObLG, NJW-RR 1993, S. 530 f.; NJW-RR 1996, S. 589 f.).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2013 - 3 W 30/13

    Erwerberhaftung bei Firmenfortführung: Voraussetzungen der Eintragung eines

    Der rechtliche Hinweis auf die Erfolglosigkeit eines Eintragungsantrages und die deshalb gegebene Empfehlung, ihn zurückzunehmen, können nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung im Sinne des Gesetzes sein (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, NJW-RR 2000, 627 ; OLG Frankfurt Beschl. v. 17.12.2009, 20 W 332/09 , juris).
  • OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
    Äußert das Registergericht eine Rechtsauffassung und verbindet dies mit der Anregung, die Anmeldung zurückzunehmen, ist darin auch dann keine anfechtbare Zwischenverfügung im Sinne des § 382 Abs. 4 FamFG zu sehen, wenn das Schreiben mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (für das Handelsregisterverfahren: BayObLG, NJW-RR 2000, S. 627 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, 20 W 332/09, bei juris; Heinemann in Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 382 Rn. 22).
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