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OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 18 U 24/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 162 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 266 BGB, § 149 ZPO
Vollstreckungsrecht: Berechtigte Ablehnung des herauszugebenden Fahrzeugs bei Fehlen des Motors - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf ein anhängiges Ermittlungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 162 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 266; ZPO § 149
Voraussetzungen der Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf ein anhängiges Ermittlungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 4 O 447/11
- OLG Frankfurt, 29.10.2012 - 18 U 24/12
- OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 18 U 24/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 18 U 24/12
Soweit der Kläger unter Hinweis auf BGH, NJW 2010, 1958 die Auffassung vertritt, die Beklagte sei in Anwendung des § 242 BGB zur Entgegennahme der angebotenen Teilleistung verpflichtet gewesen, da ihr eine solche in Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar gewesen sei, kann dem nicht gefolgt werden.