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   OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 11 U 21/13 (Kart)   

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https://dejure.org/2014,51463
OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 11 U 21/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,51463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2014 - 11 U 21/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,51463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 11 U 21/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,51463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 315 BGB, § 20 EnWG, § 21 EnWG
    Keine Diskriminierung von anderen Stromkunden durch Ausnahme von Rückzahlungen aufgrund Urteil oder Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Diskriminierung von anderen Stromkunden durch Ausnahme von Rückzahlungen aufgrund Urteil oder Vergleich

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 315 ; EnWG § 20 ; EnWG § 21
    Pflicht eines Stromnetzbetreibers zur Rückzahlung von erfolgreich als unbillig beanstandeten Netznutzungsentgelten gegenüber keine Einwendungen erhebenden Kunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242; BGB § 315; EnWG § 20; EnWG § 21
    Diskriminierung von anderen Stromkunden durch Ausnahme von Rückzahlungen aufgrund Urteil oder Vergleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 11 U 21/13
    Dies ergebe sich so auch aus der Entscheidung des BGH vom 18.10.2011 KZR 18/10 - Stornierungsentgelt.

    Der BGH hat in der Entscheidung des BGH vom 18.10.2011, KZR 18/10 - Stornierungsentgelt - ausdrücklich festgestellt, dass eine etwaige sachlich nicht gerechtfertigte Schlechterstellung anderer Unternehmen gegenüber dem Unternehmen, das eine Klage nach § 315 Abs. 3 BGB erhoben hat, bei der Festsetzung der Entgelte "für die auf das Urteil des Zivilgerichts folgenden Netzfahrplanperiode" zu beseitigen ist.

  • OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 U 43/09

    Kartellrecht: Die im TPS 05 festgelegten Preiskonditionen unterliegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 11 U 21/13
    Den Erwägungen des BGH hat sich der Senat in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 23.4.2013, 11 U 84 (Kart), ebenso wie bereits im Urteil vom 17. Januar 2012, 11 U 43/09 (Kart), angeschlossen, indem er dort ausgeführt hat, das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot schließe ein Prüfungsverfahren nach § 315 Abs. 3 BGB nicht aus, sondern fordere lediglich, dass das Infrastrukturunternehmen im Fall einer erkannten Unbilligkeit allen Zugangsberechtigten gegenüber unbillige Entgelte nicht mehr erhebe.
  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 11 U 21/13
    Dass der nicht klagende Nutzer - wie vorliegend die Zedentin - für den streitgegenständlichen Zeitraum schlechter gestellt werden kann als derjenige, der die Billigkeit von Entgelten gerichtlich überprüfen lässt, hat der BGH in der Entscheidung vom 15.5.2012, EnZR 105/10 - Stromnetznutzungsentgelt V - ausdrücklich bekräftigt, wenn es dort heißt: "Dass diejenigen Netznutzer, die keine Klage nach § 315 Abs. 3 BGB erhoben haben, gegebenenfalls ein höheres Entgelt zahlen müssen als die klagenden Netznutzer, steht dem [= der Anwendbarkeit des § 315 BGB] nicht entgegen".
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