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   OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10   

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OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2014,1998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2014,1998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10 (https://dejure.org/2014,1998)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Nr 1 StGB, § 25 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 220a Abs 1 Nr 1 StGB
    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • legal-tools.org

    Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker, das im Zuge des Genozids verübt wurde, der 1994 in Ruanda stattfand

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum Völkermord - Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der Beteiligung an einem Massaker in Ruanda; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts; subjektiver Tatbestand; Gesamttat als Bezugspunkt; Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu Freiheitsstrafe von 14 Jahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kirchen-Massaker in Ruanda - Erstes deutsches Urteil zu Völkermord in Afrika

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 18.02.2014)

    14 Jahre Haft für Ex-Bürgermeister aus Ruanda

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    14 Jahre Freiheitsstrafe für Onesphore R.

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.12.2011)

    Frankfurter Völkermordprozess: An den Grenzen der Wahrheitsfindung

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.01.2011)

    Erstmals in Deutschland Prozess wegen Völkermord in Ruanda

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.08.2010)

    Völkermord: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ruander

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 18.02.2014)

    Völkermord-Urteil: Historisches Unterfangen

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 19.02.2014)

    Deutsches Urteil zu Völkermord in Ruanda: Mörder, Mörder, Völkermörder

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.. Vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - zitiert nach juris.).

    Der zur Legitimation der Anwendung innerstaatlicher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers über den Wortlaut von § 6 Nr. 1 StGB hinaus zu fordernde Inlandsbezug im Sinne eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N. ) ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seit dem 21. August 2002 in Deutschland lebt.

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.).

    Soweit sich der Angeklagte mit der zur Verurteilung gelangten Tat neben der Beihilfe zum Völkermord auch der Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB), bzw. der Beihilfe zum Totschlag (§§ 212, 27 StGB) schuldig gemacht haben kann, die als tateinheitlich begangene Verbrechen ebenfalls vom Weltrechtsprinzip des § 6 Nr. 1 StGB erfasst werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris m. w. N.), hat ein Schuldspruch zu unterbleiben, weil der Senat die Verfolgung mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 gemäß § 154a StPO mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die Strafbarkeit gemäß § 220a Abs. 1 StGB a. F. beschränkt hat.

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Es ist anerkannt, dass bereits die Tötung nur eines Gruppenmitglieds den Tatbestand verwirklicht (vgl. dazu Kreß in Münchener Kommentar, Rndr. 49 zu § 6 VStGB mit Bezug u. a. auf BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.. 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - jeweils zitiert nach juris.).

    Sie zählt deshalb nicht zu den besonderen persönlichen Merkmalen im Sinne von § 28 StGB (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.: 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91 - zitiert nach juris, m. w. N.. Vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - zitiert nach juris.).

    Es ist anerkannt, dass bereits die Tötung nur eines Gruppenmitglieds den Tatbestand verwirklicht (vgl. dazu Kreß in Münchener Kommentar, Rndr. 49 zu § 6 VStGB mit Bezug u. a. auf BGH, Urteil vom 21. Februar 2001, Az.. 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292-307 und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Dezember 2000, Az.: 2 BvR 1290/99, NJW 2001, 1848-1853 - jeweils zitiert nach juris.).

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Damit kommen zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, sodass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der für diesen günstigeren Gestaltung - der Beihilfe - auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434-435, - zitiert nach juris. Vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. August 2011, Az.: 4 StR 369/11 m. w. N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Zwar verbietet die Höchstpersönlichkeit des Rechtsguts Leben grundsätzlich die Verbindung der Tötung mehrerer Personen zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997, Az.: 3 StR 419/97, NJW 1998, 619-620 - zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Für die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Völkermord genügt es, dass der oder die Haupttäter die tatbestandlich vorausgesetzte Absicht hatten und der Gehilfe dies weiß (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2001, Az.: 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732-2734 - zitiert nach juris).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens, die den Angeklagten in seinen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 5 Abs. 3 MRK verletzt hat, ist festzustellen, dass von dieser Strafe ein Zeitraum von sechs Monaten als bereits vollstreckt gilt (vgl. zur sogenannten "Vollstreckungslösung": BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008, Az.: GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 -148 - zitiert nach juris).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10
    Damit kommen zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, sodass im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der für diesen günstigeren Gestaltung - der Beihilfe - auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434-435, - zitiert nach juris. Vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. August 2011, Az.: 4 StR 369/11 m. w. N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2018 - L 6 VG 1745/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Bei der narrativen Expositionstherapie, welche bei seelischen Erkrankungen infolge eines angenommenen traumatischen Stresserlebens zur Anwendung kommt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Februar 2014 - 5 - 3 StE 4/10 - 4 - 3/10 -, juris, Rz. 465), erstellen die Betroffenen im dialogischen Kontakt mit dem Therapeuten, unterstützt durch eine empathische Verbalisierung, eine detaillierte und konsistente Erzählung ihrer Lebensereignisse.
  • OLG Rostock, 23.02.2016 - 20 Ws 36/16

    NS-Verbrechen: Strafbare Beteiligung an Massentötungen in Konzentrations- und

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen dieselbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalt begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. April 1999, Az.: 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65-91; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.2014, Az.: 5 - 3 StE 4/10 - juris - jeweils m. w. N.).
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