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   OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08   

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https://dejure.org/2010,22846
OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08 (https://dejure.org/2010,22846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2010 - 14 U 74/08 (https://dejure.org/2010,22846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2010 - 14 U 74/08 (https://dejure.org/2010,22846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall - Verletzung der Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn fahrenden Gespann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02

    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08
    Da sich der Unfall beim Ausfahren des Beklagten zu 1) aus dem Grundstück ereignet hat, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte zu 1) seine Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO verletzt hat (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08
    Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 2007, 2049).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1978 - 12 U 169/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 14 U 74/08
    § 10 StVO setzt nicht voraus, dass es direkt beim Ausfahren aus einem Grundstück zum Unfall kommt, sondern es genügt, dass ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Herausfahren aus einem Grundstück besteht (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1978, 852).
  • LG Saarbrücken, 30.09.2016 - 13 S 55/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Vorbeifahrenden mit einem von einem

    Demgegenüber darf der gemäß § 10 StVO bevorrechtigte fließende Verkehr - wie im Rahmen des § 8 StVO - regelmäßig auf die Beachtung seines Vorrangs auf der gesamten Breite der Fahrbahn vertrauen (vgl. BGH, Urteile vom 13.11.1990 - VI ZR 15/90, VersR 1991, 352 und vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10, VersR 2011, 1540; KG, VRS 100, 286; NZV 2006, 371; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2010 - 14 U 74/08, juris; a.A. OLG München, VersR 1974, 676).
  • AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    § 10 StVO setzt nicht voraus, dass es direkt beim Ausfahren aus einem Grundstück zum Unfall kommt, sondern es genügt, dass ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Herausfahren aus einem Grundstück besteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 2010 - 14 U 74/08 -' Rn. 23, juris).
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