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   OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 1 Ss 356/15   

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https://dejure.org/2016,9090
OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 1 Ss 356/15 (https://dejure.org/2016,9090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.2016 - 1 Ss 356/15 (https://dejure.org/2016,9090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 2016 - 1 Ss 356/15 (https://dejure.org/2016,9090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Aufklärungsrüge, Begründungsanforderungen, Vorsatz, Verstoß gegen WaffG

  • Justiz Hessen

    § 260 StPO, § 267 StPO, § 344 StPO, § 52 WaffG
    Notwendige Feststellungen bei Straftat nach WaffG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Feststellungen bei Straftat nach WaffG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260; StPO § 267; StPO § 344; WaffG § 52
    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und eines Schlagrings; Unzulässigkeit der Berufungsbeschränkung; Aufzählung von Strafnormen kann Begründung des Urteils nicht ersetzen

  • rechtsportal.de

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe und eines Schlagrings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch die StA "kann nicht immer Aufklärungs- = Verfahrenrüge"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 796
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 23.09.2001 - Ss 198/01

    Strafbarkeit der Nichtbeachtung einer Ausweisungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 1 Ss 356/15
    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft hier das Kammergericht zitiert (KG NStZ-RR 2002, 220), überinterpretiert sie die Entscheidung.
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung; Feststellungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 1 Ss 356/15
    Unwirksam ist die Beschränkung insbesondere dann, wenn die Feststellungen der Ausgangsinstanz unklar, lückenhaft, widersprüchlich und so dürftig sind, dass darauf keine Rechtsfolgenentscheidung getroffen werden kann (OLG Hamm NJW 2012, 1239 [OLG Hamm 02.02.2012 - III-3 RVs 4/12] ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 1 Ss 356/15
    Die Generalstaatsanwaltschaft verkennt, dass es mit dem grundrechtlich gesicherten Schutz aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, ein Urteil auf die Aufzählung einzelner Vorschriften zu reduzieren: "Wer bei Gericht formell ankommt, soll auch substantiell ankommen, also wirklich gehört werden" (vgl. BVerfGE 107, 395, 409 [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02] ; Maunz/Dürig-Schmidt-Aßmann, GG, 74. EL 2015, Art. 103 Abs. 1 Rn. 7).
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