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   OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15   

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https://dejure.org/2018,54245
OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15 (https://dejure.org/2018,54245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2018 - 11 U 96/15 (https://dejure.org/2018,54245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 11 U 96/15 (https://dejure.org/2018,54245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 KO, § 89 KO
    Verjährung der Haftung des Konkursverwalters für pflichtwidrige Masseverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 301/12

    Haftung des Konkurs-/Insolvenzverwalters: Beginn der Verjährungsfrist mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Demgegenüber kommt es für den Lauf der Frist nicht darauf an, ob die Sonderverwalterin bereits zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche vom Konkursgericht ermächtigt worden ist (BGH, NJW-RR 2014, 1457, 1458 Rn. 10ff.).

    Der nur mit der Prüfung, nicht auch mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen betraute Sonderverwalter ist verpflichtet, das Konkursgericht und die Konkursgläubiger zeitnah von den Ergebnissen seiner Untersuchungen zu unterrichten, ggf. auch in Form von Zwischenberichten, und zu gegebener Zeit eine Klage gegen den KV anzuregen (BGH, Urteil vom 17.7.2014 - IX ZR 301/12 Rn. 14).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Einer Prüfung der Frage, ob eine Haftungsbeschränkung überhaupt noch möglich ist, bedarf es zur Aufnahme des Vorhalts demgemäß nicht (BGH, Urteil vom 2.2.2010 - VI ZR 82/09 Rn. 7, zit. nach juris); diese erfolgt erst im Verfahren gemäß §§ 781, 785 ZPO.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Andernfalls würde die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, durch prozessuale Anforderungen unzumutbar erschwert, wenn nicht gar beseitig (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - I ZR 168/00).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Klageantrag zu stellen sind, hängt jedoch auch von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. dazu - zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, WRP 2002, 1269, 1271 - Zugabenbündel, m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Allerdings kann dem neuen Verwalter ein Anspruch gegen den früheren Verwalter auf Auskunft zustehen, wenn er auf bestimmte, das bisherige Verfahren betreffende Informationen angewiesen ist (BGH, aaO Rn. 12 und BGH, Urteil vom 4.12.2003 - IX ZR 222/02).
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Es besteht zwar kein Anspruch eines neuen Verwalters gegen den früheren Verwalter auf umfassende Schlussrechnungslegung, da solche Verpflichtung des früheren Verwalters nur gegenüber dem Konkursgericht und Gläubigerversammlung besteht, die durch Zwangsgeld durchgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 23.9.2010 - IX ZR 242/09).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 38/87

    Behandlung eines Kontos eines vorläufigen Vergleichsverwalters als Anderkonto

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Die im Auskunftsantrag beispielhaft aufgeführten zu beauskunftenden Konten, die der Erblasser im Vergleichs- und Anschlusskonkursverfahren führte, ("insbesondere...") sind solche Anderkonten, auch wenn sich die dem Vergleichs- oder Konkursverwalter anvertrauten Gelder an sich nicht zur Anlage auf einem Anderkonto eignen, sondern die Einrichtung eines Sonderkontos in diesem Fall angebracht und üblich ist (BGH, Urteil vom 19.5.1988 - III ZR 38/87 Rn. 19, zit. nach juris).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2018 - 11 U 96/15
    Sind für den Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich und drängt sich ihm der Verdacht einer möglichen Schädigung auf, so ist er, um eine grob fahrlässige Unkenntnis auszuschließen, zu Ermittlungen gehalten, wenn deren Unterlassen aus der Sicht eines verständigen und auf seine Interessen bedachten Geschädigten unverständlich erscheint (BGH, Urteil vom 8.5.2014 - I ZR 217/12 Rn 39).
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