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   OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06   

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https://dejure.org/2007,10341
OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06 (https://dejure.org/2007,10341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2007 - 20 W 221/06 (https://dejure.org/2007,10341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 20 W 221/06 (https://dejure.org/2007,10341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    Unterbindungsgewahrsam: Anforderungen hinsichtlich der Unerlässlichkeit der Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer inzwischen beendeten Ingewahrsamnahme; Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit

  • Judicialis

    HSOG § 32

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06
    Eine Prognose, dass weitere Straftaten unmittelbar bevorstünden, lasse sich darauf aber nicht mehr stützen, nach dem das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 17.05.2006 (1 BvR 1090/06) beschlossen habe, dass die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem genannten Urteil bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werde.
  • VGH Hessen, 11.07.1983 - VIII OE 46/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06
    Eröffnet ist für die Fortsetzungsfeststellung in den Fällen, in denen eine richterliche Anordnung vorliegt, nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der nach dem FEVG vorgesehene Rechtsweg zu den Zivilgerichten (KG, KGR Berlin 2003, 174 ff; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1993.185 ff; Hess. VGH, NJW 1984, 821 ff; vgl. auch Meixner/ Fredrich, 10. Aufl. § 33 HSOG, Rn 8), wobei es für das Verfahren der weiteren Beschwerde auf diese Frage wegen der Bindungswirkung des § 17 a I GVG nicht mehr ankommt.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06
    Die Maßnahme hat sich zwar durch Zeitablauf erledigt, jedoch lässt der Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person, das Begehren des Betroffenen, die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu erreichen, auch nach Erledigung der Maßnahme im Hinblick auf sein Rehabilitierungsinteresse als schutzwürdig erscheinen (BVerfE 104, 220 ff = NJW 2002, 2456 ff).
  • KG, 22.03.2002 - 25 W 218/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft nach deren Erledigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 20 W 221/06
    Eröffnet ist für die Fortsetzungsfeststellung in den Fällen, in denen eine richterliche Anordnung vorliegt, nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der nach dem FEVG vorgesehene Rechtsweg zu den Zivilgerichten (KG, KGR Berlin 2003, 174 ff; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1993.185 ff; Hess. VGH, NJW 1984, 821 ff; vgl. auch Meixner/ Fredrich, 10. Aufl. § 33 HSOG, Rn 8), wobei es für das Verfahren der weiteren Beschwerde auf diese Frage wegen der Bindungswirkung des § 17 a I GVG nicht mehr ankommt.
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 26 Qs 6/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Präventive Ingewahrsamnahme eines

    Da das Instrument des Gewahrsams während der Zeit des Nationalsozialismus massiv missbraucht wurde, sollte durch die Tatbestandsmerkmale "unerlässlich" und "unmittelbar bevorstehend" rechtlich unmöglich gemacht werden, dass die Vorschrift zu einer  Ermächtigung zum sog. Vorbeugegewahrsam (früher: Schutzhaft) ausgeweitet wird (Vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2007 - 20 W 221/06 m.w.N).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2105/14

    Aufenthaltsverbot im Anschluss an eine zum Teil unfriedliche Großdemonstration

    Ist die Straftat als räumlich-zeitlich bestimmter Fall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, ist eine Ingewahrsamnahme nach § 32 Abs. 1 HSOG nur zulässig, wenn diese unerlässlich ist, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 20 W 221/06 - juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 A 2016/14

    Aufenthaltsverbot, Blockupy

    Ist die Straftat als räumlich-zeitlich bestimmter Fall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, ist eine Ingewahrsamnahme nach § 32 Abs. 1 HSOG nur zulässig, wenn diese unerlässlich ist, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juni 2007 - 20 W 221/06 juris Rn.9).
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