Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 524 Abs. 4 ZPO, § 91 ZPO
Kosten der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 524 Abs. 4 ; ZPO § 91
Kosten der Anschlussberufung nach Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer Kosten veranlasst, muss diese auch tragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.11.2016 - 3 O 87/17
- OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 13 U 236/16
- OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 10.05.2021 - 8 U 3174/20
Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Wohngebäudeversicherer
Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und eine Anschlussberufung damit gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos, sind dem Berufungsführer grundsätzlich die gesamten Kosten der zweiten Instanz aufzuerlegen (Anschluss an OLG Hamm, NJW 2011, 1520; OLG Köln, NJW-RR 2011, 1435; OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 17973; OLG Braunschweig, BeckRS 2019, 39093).Denn auch dann wird über die Anschließung nicht entschieden und es macht für den Anschließenden keinen Unterschied, ob der Berufungskläger nach erfolgtem Hinweis die Berufung mit der entsprechenden Kostenfolge zurücknimmt oder es unter Verzicht auf die Reduzierung der Gerichtskosten auf eine Entscheidung ankommen lässt (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 17973; OLG Braunschweig, BeckRS 2019, 39093;… BeckOK-ZPO/Wulf, § 524 Rn. 34 [Stand: 01.03.2021]).
- OLG Braunschweig, 18.12.2019 - 11 U 85/18
Amtshaftung: Schadensersatz wegen Ausstellung einer unzutreffenden ärztlichen …
Bei einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 522 ZPO ist - ebenso wie bei einer Berufungsrücknahme nach § 516 ZPO - keine Kostenteilung gemäß § 92 Abs. 1 ZPO im Verhältnis der Streitwertanteile von Berufung und Anschlussberufung vorzunehmen (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2018 - 13 U 236/16 -).Dabei wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beurteilt, ob die Kosten der Anschlussberufung dem Berufungskläger aufzuerlegen sind oder nach § 92 Abs. 1 ZPO eine Kostenquotelung vorzunehmen ist (vgl. zu den Einzelheiten des Meinungsstreits OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2018 - 13 U 236/16 - juris Rn. 5; OLG Rostock…, Beschluss vom 21.12.2018 - 1 U 25/17 - juris Rn. 53, 67 jeweils m. w. N.).
- OLG Stuttgart, 18.06.2021 - 23 U 728/21
Anschlussberufung; Kosten; Bürgerliches Recht; Kosten einer zulässigen …
Zum einen hätte er insbesondere eine selbständige Berufung einlegen können, um eine Entscheidung über seine Anträge sicherzustellen (so auch OLG München…, Beschluss vom 11. April 2014 - 23 U 4499/13, juris, Rn. 9); gleichgültig, ob er sich mit dem angegriffenen Urteil zufriedengegeben hätte, wenn der Gegner nicht Berufung eingelegt hätte, oder ob er schlicht die Berufungsfrist versäumt hat, ist ihm dies jedenfalls zuzurechnen (anders OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 13 U 236/16, juris, Rn. 7, das den Berufungskläger als "ursprünglichen Veranlasser der Anschlussberufung" sieht).