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   OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93   

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https://dejure.org/1993,2280
OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93 (https://dejure.org/1993,2280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.1993 - 13 W 39/93 (https://dejure.org/1993,2280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 1993 - 13 W 39/93 (https://dejure.org/1993,2280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ergänzung eines im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens eingeholten Sachverständigengutachtens ; Entscheidung als Feriensache; Geltendmachung von Einwänden innerhalb eines angemessenen Zeitraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485
    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 139
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Der Neuregelung des § 411 Abs. 4 ZPO und den geänderten Vorschriften über das selbständige Beweisverfahren sei dadurch Rechnung zu tragen, daß dieses im Falle einer schriftlichen Begutachtung erst dann als beendet angesehen werde, wenn binnen einer angemessenen Zeitspanne kein Antrag auf Ergänzung des Gutachtens oder auf dessen mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen gestellt worden sei (OLG Köln, NJW-RR 1997, 1220 unter 2 m.w.Nachw.; vgl. OLG Frankfurt am Main, BauR 1994, 139).
  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 17 W 17/04

    Verfahrensrecht - Erledigung des Antrags auf Sachverständigenanhörung?

    Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des i.S. von § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist das selbständige Beweisverfahren mit der Zustellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 433; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a.M., BauR 1994, 139, 140).

    Da selbst bei einem umfangreichen, technisch schwierigem Gutachten ein Zeitraum von einem halben Jahr zu lang ist, um noch den erforderlichen zeitlichen Zusammenhang als gewahrt anzusehen (OLG Frankfurt a.M., BauR 1994, 139), gilt dies erst recht bei einem knapp gehaltenen und gut verständlichen Ergänzungsgutachten.

  • OLG Köln, 28.05.2001 - 11 W 16/01

    Frist für Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens

    In der Rechtsprechung ist jedoch bereits mehrfach entschieden worden, dass ein Zeitraum von vielen Monaten regelmäßig nicht als angemessen angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 198 f.: ein Zeitraum von sechs Wochen ist angemessen; OLG Köln, OLGR 1997, 116: in einem einfach gelagerten Fall kann die Antragstellung nach Ablauf von vier Monaten unangemessen sein; OLG Köln, OLGR 1998, 54 f.: ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten ist regelmäßig zu lang; OLG Braunschweig, BauR 1993, 251, 252: ein Zeitraum von knapp zehn Monaten ist nicht angemessen; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1993, 287, 288 = BauR 1994, 139, 140: ein Zeitraum von etwa einem halben Jahr ist auch bei einem umfangreichen Gutachten, das hohe Sachkunde erfordert, zu lang; SchlHOLG, OLGR 1999, 141 f.: ein Zeitraum von mehr als drei Monaten kann in aller Regel nicht mehr als angemessen angesehen werden).
  • OLG Köln, 24.01.1997 - 1 W 1/97

    Verspäteter Antrag auf Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren

    Wird ein Antrag auf Gutachtenergänzung bzw. Anhörung des Sachverständigen nicht innerhalb des im Sinne des § 411 Abs. 4 ZPO angemessenen Zeitraums gestellt, so ist davon auszugehen, daß das selbständige Beweisverfahren beendet ist (vgl. OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt BauR 1994, 139, 140, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen

    Ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens ist in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Köln, a.a.O.; OLG Frankfurt, BauR 94, 139; OLG Braunschweig, BauR 93, 251).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 5 W 51/00

    Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren

    Fehlt es an einer derartigen Fristsetzung, ist ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung gem. §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Düsseldorf [21.ZS.] BauR 2000, 1775; OLG Düsseldorf [22.ZS.] NZBau 2000, 385, 386; OLG Frankfurt BauR 1994, 139, OLG Braunschweig BauR 1993, 251).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren

    Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1526 f.,1527; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a. M. BauR 1994, 139 f. 140) und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt (OLG Köln NJW-RR 1998, 210).
  • OLG Köln, 11.12.1997 - 12 W 59/97

    Anfechtung von Gutscheidungen im selbständigen Beweisverfahren

    Im übrigen ist die Beschwerde nach h.M. in der Rspr., der sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, zulässig (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 787 m.w.N.; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG München BauR 1994, 663/4; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Düsseldorf BauR 1993, 637; a.A. allerdings OLG Düsseldorf OLGR 1992, 344).
  • OLG Jena, 30.07.2001 - 2 W 431/01

    Selbständiges Beweisverfahren - Anhörungsrecht

    Die Länge der Frist beurteilt sich - falls keine ausdrückliche Frist gesetzt wird - nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, insbesondere danach , innerhalb welcher Zeit eine Stellungnahme zu dem Gutachten erwartet werden kann ( OLG Braunschweig BauR 1993, 251;OLG Frankfurt BauR 94, 139;OLG Köln NJW-RR 1997, 1220; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1527).
  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 8 W 253/01

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Nach Zustellung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien ist das Verfahren aber dann beendet, wenn der Antrag auf Vernehmung des Sachverständigen oder Ergänzung des Gutachtens nicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Zustellung gestellt wird; dabei sind bei der Bemessung der Frist der Umfang und der Gehalt des Gutachtens angemessen zu berücksichtigen (OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt BauR 1994, 139; OLG Köln NJW-RR 1998, 210; BGH Wirtschaftsrecht 1993, 1033).
  • OLG Celle, 11.10.2000 - 2 W 81/00

    Selbständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung bei Ablauf der Frist zur

  • OLG Stuttgart, 11.03.1998 - 3 U 202/97

    Ausgestaltung der Abgrenzung von Frachtvertrag und Speditionsvertrag;

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