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   OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12   

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https://dejure.org/2012,33992
OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12 (https://dejure.org/2012,33992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2012 - 3 U 40/12 (https://dejure.org/2012,33992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 3 U 40/12 (https://dejure.org/2012,33992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Eintritt Grundstückerwerber in Versicherungsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151; VVG § 69
    Übergang der Gebäudeversicherung bei Erwerb des Gebäudes von einem Dritten; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages bei Übersendung einer inhaltlich unzutreffenden Bestätigung über das Bestehen der Versicherung durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwerb eines Gebäudes von einem Dritten führt nicht zum Eintritt in bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag des bisherigen Bewohners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Selbst wenn man von einer grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 151 BGB im vorliegenden Fall ausgehen wollte, macht diese Vorschrift lediglich den Zugang der Annahmeerklärung beim Empfänger entbehrlich, nicht indes die Annahmeerklärung selbst (BGHZ 74, 352; BGHZ 111, 97; BGH NJW 1999, 2179; BGH NJW 2004, 287).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Selbst wenn man von einer grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 151 BGB im vorliegenden Fall ausgehen wollte, macht diese Vorschrift lediglich den Zugang der Annahmeerklärung beim Empfänger entbehrlich, nicht indes die Annahmeerklärung selbst (BGHZ 74, 352; BGHZ 111, 97; BGH NJW 1999, 2179; BGH NJW 2004, 287).
  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Selbst wenn man von einer grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 151 BGB im vorliegenden Fall ausgehen wollte, macht diese Vorschrift lediglich den Zugang der Annahmeerklärung beim Empfänger entbehrlich, nicht indes die Annahmeerklärung selbst (BGHZ 74, 352; BGHZ 111, 97; BGH NJW 1999, 2179; BGH NJW 2004, 287).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Selbst wenn man von einer grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 151 BGB im vorliegenden Fall ausgehen wollte, macht diese Vorschrift lediglich den Zugang der Annahmeerklärung beim Empfänger entbehrlich, nicht indes die Annahmeerklärung selbst (BGHZ 74, 352; BGHZ 111, 97; BGH NJW 1999, 2179; BGH NJW 2004, 287).
  • OLG Hamburg, 20.01.1988 - 4 U 101/87

    Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden ; Umfang der Haftung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Beim Zustandekommen von Versicherungsverträgen darf vielmehr auch der Versicherer erwarten, dass der Versicherungsnehmer seinen Willen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ihm gegenüber erkennbar zum Ausdruck bringt (BGH NJW 1976, 289; BGH VersR 87, 923; BGH VersR 1988, 1169).
  • BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 63/86

    Auslegung der verspäteten Kündigung eines Versicherungsvertrages durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Beim Zustandekommen von Versicherungsverträgen darf vielmehr auch der Versicherer erwarten, dass der Versicherungsnehmer seinen Willen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ihm gegenüber erkennbar zum Ausdruck bringt (BGH NJW 1976, 289; BGH VersR 87, 923; BGH VersR 1988, 1169).
  • LG Wiesbaden, 04.01.2012 - 5 O 245/10

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: (Kein) Eintritt des Erwerbers eines Gebäudes in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12
    Die Berufung des Klägers gegen das am 04.01.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - Aktenzeichen 5 O 245/10 - wird zurückgewiesen.
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