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   OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17   

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https://dejure.org/2017,45222
OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17 (https://dejure.org/2017,45222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.10.2017 - 8 W 31/17 (https://dejure.org/2017,45222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 8 W 31/17 (https://dejure.org/2017,45222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 GKG, § 4 Abs. 1 GKG
    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum Zivilgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum Zivilgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40; GKG § 4 Abs. 1
    Streitwert; Verweisung

  • rechtsportal.de

    GKG § 40 ; GKG § 4 Abs. 1
    Wertfestsetzung bei Verweisung des Rechtsstreits vom Arbeitsgericht an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 14.08.2008 - 7 W 2922/07

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbemessung nach einer Verweisung vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17
    Maßgebend sind damit die beim übernehmenden Gericht entstehenden Kostentatbestände des Gerichtskostengesetzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.1991 - 4 A 1/87, Rechtspfleger 1992, 132; Schneider, in: Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 4, Rdnr. 26; a. A. wohl OLG München, Beschluss vom 14.08.2008 - 7 W 2922/07, juris).

    Insoweit liegt der Fall in tatsächlicher Hinsicht anders als in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG München zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 W 2922/07 (Beschluss vom 14.08.2008 - 7 W 2922/07, juris).

  • OLG Köln, 26.09.2012 - 17 W 170/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17
    Sinn dieser Regelung ist es, dass die Partei durch die Verweisung weder besser noch schlechter stehen soll, als wenn das Gericht, an das verwiesen wurde, von Anfang an mit der Sache befasst gewesen wäre (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.09.2012 - 17 W 170/12, NJOZ 2013, 446, 447; Meyer, GKG/FamGKG, 14. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 4 A 1.87

    Gegenstandslosigkeit des Streitwertbeschlusses infolge einer Verweisung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17
    Maßgebend sind damit die beim übernehmenden Gericht entstehenden Kostentatbestände des Gerichtskostengesetzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.1991 - 4 A 1/87, Rechtspfleger 1992, 132; Schneider, in: Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 4, Rdnr. 26; a. A. wohl OLG München, Beschluss vom 14.08.2008 - 7 W 2922/07, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17
    Im Falle einer Klageerweiterung oder einer Beschränkung des Klageantrages ist der im Sinne des § 40 GKG maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung nämlich der Tag des Eingangs des die Klageerweiterung oder die Beschränkung des Klageantrages ankündigenden Schriftsatzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 11 W 19/23
    Insoweit hält der Senat an seiner bislang vertretenen, gegenteiligen Auffassung (vgl. etwa Urt. v. 24.02.2023 - 11 U 262/21; so auch OLG Koblenz - 12. Zivilsenat -, Beschl. v. 22.07.2022 - 12 U 1853/20, Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.10.2017 - 8 W 31/17, Rn. 17; unklar: BGH, Beschl. v. 14.06.2022 - XI ZR 571/21; ders. Beschl. v. 28.10.2014 - XI ZR 395/13 - jew. juris) nicht länger fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2022 - 1 O 103/22

    Jagdrechts; Beschlüsse der Jagdgenossenschaft

    Ob sich bei einer nachträglichen Änderung des Streitgegenstandes durch eine - wie hier geltend gemacht wird - Beschränkung auf einen von mehreren Klageanträgen eine Neuberechnung des Gebührenstreitwertes in dem Sinne rechtfertigt, dass für den Zeitraum ab dem Eingang der Beschränkung des Klageantrages bei Gericht eine reduzierte Wertfestsetzung in Betracht zu ziehen wäre (vgl. bejahend: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl. 21, § 40 GKG Rn. 3; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 8 W 31/17 -, BeckRS 2017, 133688 Rn. 17; a. M.: OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16 -, juris Rn. 16) kann vorliegend auf sich beruhen, weil ein Eingang des angeblichen Schriftsatzes vom 11. Mai 2022 über die behauptete Antragsänderung bei Gericht nicht feststellbar ist.
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