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   OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 5 UF 234/18   

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https://dejure.org/2018,44622
OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 5 UF 234/18 (https://dejure.org/2018,44622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2018 - 5 UF 234/18 (https://dejure.org/2018,44622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 5 UF 234/18 (https://dejure.org/2018,44622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 155a FamFG
    Unzulässigkeit vereinfachten Verfahrens bei Antrag auf Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit vereinfachten Verfahrens bei Antrag auf Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 5 UF 234/18
    Erforderlich ist nur, dass sich aus den dem Gericht vorliegenden Entscheidungsgrundlagen aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Möglichkeit ergibt, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist (BGH v. 15.06.2018 - XII ZB 419/15, FamRZ 2016, 1439).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2014 - 1 UF 356/13

    Voraussetzungen für Entscheidung im vereinfachten Sorgerechtsverfahren nach § 155

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 5 UF 234/18
    Geht das Familiengericht verfahrensfehlerhaft von der Anwendbarkeit des § 155a Abs. 3 FamFG aus, führt dies regelmäßig zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, wenn ein Beteiligter dies beantragt (OLG Frankfurt v. 20.01.2014 - 1 UF 356/13, FamRZ 2014, 852), was hier erfolgt ist.
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