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   OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 13 W 95/05   

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https://dejure.org/2006,8445
OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 13 W 95/05 (https://dejure.org/2006,8445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2006 - 13 W 95/05 (https://dejure.org/2006,8445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 13 W 95/05 (https://dejure.org/2006,8445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verursachung von Verkehrsunfall bei Fahrspurwechsel; Verpflichtung des Gerichts zur Erledigung des Rechtshilfeersuchens; Ablehnung des Rechtshilfeersuchens bei Verbot der vorzunehmende Amtshandlung; Zulässigkeit eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 07.04.2004 - 19 W 1119/04

    Prozesskostenhilfe für ein Klage gegen die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 13 W 95/05
    Auch hier ist inzwischen allgemein anerkannt, dass eine Anhörung durch einen ersuchten Richter auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung zwar möglichst unterbleiben "soll", dass damit ein gesetzliches Verbot aber gleichwohl nicht verbunden ist (OLG Frankfurt in OLGReport 2004, 76 f und Bayerisches Oberstes Landesgericht in OLGReport München 2004, 255 f; - jeweils mit weiteren Nachweisen ).
  • BAG, 23.01.2001 - 10 AS 1/01

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 13 W 95/05
    Diese Ausnahmevorschrift ist nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung eng auszulegen, weshalb eine Ablehnung nur dann in Betracht kommt, wenn die von dem ersuchten Gericht vorzunehmende Handlung schlechthin unzulässig ist (BGH NJW 1990, 2936 f; BAG NJW 2001, 2196; Zöller / Gummer, 25. Auflage, § 158 GVG, Rd. 3 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 13 W 95/05
    Diese Ausnahmevorschrift ist nach einhelliger Meinung in Literatur und Rechtsprechung eng auszulegen, weshalb eine Ablehnung nur dann in Betracht kommt, wenn die von dem ersuchten Gericht vorzunehmende Handlung schlechthin unzulässig ist (BGH NJW 1990, 2936 f; BAG NJW 2001, 2196; Zöller / Gummer, 25. Auflage, § 158 GVG, Rd. 3 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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