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   OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 4 U 34/06   

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https://dejure.org/2007,5772
OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 4 U 34/06 (https://dejure.org/2007,5772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2007 - 4 U 34/06 (https://dejure.org/2007,5772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 4 U 34/06 (https://dejure.org/2007,5772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 84 Abs 1 HGB, § 84 Abs 3 HGB, § 87 Abs 1 HGB, § 87a Abs 2 Halbs 2 HGB, § 87a Abs 3 HGB
    Provisionsanspruch eines Handelsvertreters; ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlungsanspruch eines Hauptvertreters gegen den Untervertreter wegen Nichtausführung des vermittelten Geschäfts durch den Unternehmer

  • IWW
  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Wegfall des Provisionsanspruchs des Untervertreters gegen den Hauptvertreter nach § 87 a Abs. 2 HGB bei Nichtzahlung des Kunden

  • Judicialis

    HGB § 87 a Abs. 3

  • RA Kotz

    Handelsvertreter als Untervertreter für eine Vertriebsgesellschaft - Provisionsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87a Abs. 3
    Zur Frage des Provisionsanspruchs eines Handelsvertreters der als Untervertreter für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Untervertreter hat Provisionsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen des Provisionsanspruchs eines Handelsvertreters bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts durch den Unternehmer; Fehlendes Vertreten der Nichtausführung durch den Hauptvertreter (Vertriebsgesellschaft); Abstellen auf ein Vertretenmüssen der Nichtausführung ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - BFI Bank -, Abgrenzung HV / HM, Anspruch auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse, Unterprovision, Grundsatz des Provisionserhalts, Nichtausführung des Geschäfts, Untervertreter, Provision

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrstufiges Vertriebssystem - Wer ist "Unternehmer" und muss für die Provision des Untervertreters einstehen?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtausführung des vermittelten Geschäfts - Untervertreter hat Provisionsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 578
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 62/82

    Provisionsanspruch des Untervertreters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 4 U 34/06
    Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist im Falle einer Untervertretung der Auftraggeber des Hauptvertreters, also hier der ... Bank, nicht der Hauptvertreter selbst ( BGHZ 91, 370).

    Der Anspruch des Untervertreters gegen den Hauptvertreter würde nach § 87a Abs. 2 HGB auch dann entfallen, wenn feststeht, dass der Unternehmer die Provision an den Hauptvertreter nicht zahlt (BGHZ 91, 370, 373 f.).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 4 U 34/06
    Die Vergütung dafür entnimmt der Hauptvertreter der Provision, die er seinerseits vom Unternehmer erhält (BGHZ 90, 370, 371).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 16 U 96/92

    Feststehen der Nichtleistung des Dritten, Verteilung des Provisionsrisikos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 4 U 34/06
    In einem solchen Fall würde der Provisionsanspruch des Beklagten nicht entfallen (Baumbach/Hopt,a.a.O., § 87a Rz. 17; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1188).
  • OLG Schleswig, 09.01.2009 - 14 U 102/08

    Provisionsanspruch eines Untervertreters

    Dies wiederum ist im Verhältnis zwischen Hauptvertreter und Unternehmer nach § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt OLGReport 2007, 500).
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