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   OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/2002, 20 W 49/02   

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https://dejure.org/2002,5447
OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/2002, 20 W 49/02 (https://dejure.org/2002,5447)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2002 - 20 W 49/2002, 20 W 49/02 (https://dejure.org/2002,5447)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 20 W 49/2002, 20 W 49/02 (https://dejure.org/2002,5447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 3 S 2 KostO, § 68 KostO
    Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der Grundschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühr für beantragte Löschung einer Grundschuld; Löschungskosten von Globalgrundschulden; Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner; Kosten bei Löschung auf Antrag des Erwerbers eines Wohnungseigentumsrechts; Gleichbehandlung; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    (Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der Grundschuld)

  • Judicialis

    WEG § 8; ; KostO § 68; ; KostO § 14 Abs. 5; ; KostO § 63 Abs. 1; ; KostO § 63 Abs. 4; ; KostO § 68 Satz 1 Halbsatz 1; ; KostO § 68 Satz 1 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenberechnung bei Löschung einer Globalgrundschuld nach § 68 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Es kann für den hier zu entscheidenden Fall dahingestellt bleiben, ob diesen Grundsätzen, die das Bayerische Oberste Landesgericht in Fortführung seiner Rechtsprechung auch auf solche Eigentümer ausgedehnt hat, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben (FGPrax 2000, 164 = Rpfleger 2000, 472) zu folgen wäre oder ob man mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376) lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr für unvereinbar hält mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch.

    Es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass die für den Erwerber des Wohnungseigentums entwickelten Grundsätze nicht gelten für den Ersteller der Anlage, denn bei ihm (wie auch dem Gläubiger des Globalrechts ) liegen andere, nicht vergleichbare Verhältnisse vor, insbesondere kein auf den Wert der einzelnen Eigentumswohnung begrenztes Interesse (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 100 und Rpfleger 2000, 472, 473; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).

  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Für diese Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, entspricht die Auffassung des Senats der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 68 Rdnr. 5).

    Es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass die für den Erwerber des Wohnungseigentums entwickelten Grundsätze nicht gelten für den Ersteller der Anlage, denn bei ihm (wie auch dem Gläubiger des Globalrechts ) liegen andere, nicht vergleichbare Verhältnisse vor, insbesondere kein auf den Wert der einzelnen Eigentumswohnung begrenztes Interesse (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 100 und Rpfleger 2000, 472, 473; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98

    Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Für diese Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, entspricht die Auffassung des Senats der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 68 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 13.09.1994 - 15 W 221/94

    Löschungsgebühr einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Zum einen haben die für die Eintragung der Pfandentlassungen zu erhebenden Gebühren eine anderen Abgeltungsbereich als die Löschungsgebühr, zum anderen ist die bei sukzessiver Pfandentlassung höherer Kostenbelastung lediglich die Folge der von den Beteiligten bei der Finanzierung des Objektes selbst gewählten Gestaltungsform (OLG Hamm Rpfleger 1995, 272, 273).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96

    Gebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Soweit sich der Kostenschuldner gegenüber dem Amtsgericht auf die Kommentierung von Göttlich/Mümmler ( Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld") und den Beschluss des OLG Köln vom 28.02.1997 -2 Wx 11/96- (MittRhNotK 1997, Heft Nr. 6) berufen hat, hat er übersehen, dass das OLG Köln über die Kosten bei Löschung auf Antrag des Erwerbers eines Wohnungseigentumsrechts entschieden hat und die Kommentierung von Göttlich/Mümmler ausführt, dass der Ersteller der Anlage als Kostenschuldner für die Löschung die halbe Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld zu zahlen habe.
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 15 W 352/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Es kann für den hier zu entscheidenden Fall dahingestellt bleiben, ob diesen Grundsätzen, die das Bayerische Oberste Landesgericht in Fortführung seiner Rechtsprechung auch auf solche Eigentümer ausgedehnt hat, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben (FGPrax 2000, 164 = Rpfleger 2000, 472) zu folgen wäre oder ob man mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376) lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr für unvereinbar hält mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch.
  • OLG Hamm, 12.08.1988 - 20 W 42/88

    Beginn einer Heilbehandlung; Versicherung der Kosten stationärer Behandlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02
    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13.04.1988 -20 W 42/88- und vom 24.01.1997 -20 W 453/94-, letzterer wurde dem Beteiligten zu 1) bereits vom Amtsgericht mit Verfügung vom 26.09.2001 mitgeteilt), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht.
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Für die Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner für die von ihm beantragte Löschung in Anspruch genommen wird, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13.04.1988 -20 W 42/88- , vom 24.01.1997 -20 W 453/94-, und zuletzt vom 19.02.2002 -20 W 49/2002- ), die halbe Gebühr nach § 68 KostO aus dem Nennwert des Globalrechts anzusetzen.
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