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   OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 W 26/20   

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https://dejure.org/2020,12580
OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 W 26/20 (https://dejure.org/2020,12580)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.2020 - 6 W 26/20 (https://dejure.org/2020,12580)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 2020 - 6 W 26/20 (https://dejure.org/2020,12580)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 W 26/20
    Die Geschäftsgebühr selbst gehört nicht zu den Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW 2008, 1323 Rn. 5).

    3 Absatz 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. noch BGH NJW 2008, 1323, Rn. 10), ist nach Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 aufgegeben worden (BGH, Beschl. v. 22.6.2011 - I ZB 86/10 - Abzug der Geschäftsgebühr IV ).

  • BGH, 24.09.2014 - IV ZR 422/13

    Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 W 26/20
    Sinn und Zweck der Anrechnung ist es, eine doppelte Honorierung von ähnlichen Tätigkeiten, die in unterschiedlichen gebührenrechtlichen Angelegenheiten anfallen, zu verhindern (BGH NJW-RR 2015, 189 Rn. 15).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16

    Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 W 26/20
    Es kann dahinstehen, ob dem Kläger steht im Streitfall gegen den Beklagten nach der Entscheidung des BGH "Anwaltsabmahnung II" (I ZR 33/16) kein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Abmahnkosten aus § 12 I 2 UWG zu, da jedenfalls der Kläger diesen Antrag im Verfahren vollständig zurückgenommen hat, was der Beklagte übersieht.
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 86/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 W 26/20
    3 Absatz 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe entsteht (vgl. noch BGH NJW 2008, 1323, Rn. 10), ist nach Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 aufgegeben worden (BGH, Beschl. v. 22.6.2011 - I ZB 86/10 - Abzug der Geschäftsgebühr IV ).
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