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   OLG Frankfurt, 19.04.2011 - 20 W 232/08   

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https://dejure.org/2011,22873
OLG Frankfurt, 19.04.2011 - 20 W 232/08 (https://dejure.org/2011,22873)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2011 - 20 W 232/08 (https://dejure.org/2011,22873)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2011 - 20 W 232/08 (https://dejure.org/2011,22873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 1 GBO, § 71 Abs 2 GBO, § 398 BGB, § 1192 Abs 1 BGB, § 1154 Abs 3 BGB
    Grundbuch: Fehlende Beschwerdebefugnis des Eigentümers

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 398; BGB § 873; BGB § 1192 Abs. 1; BGB § 1154 Abs. 3; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 71 Abs. 2
    Fehlende Beschwerdebefugnis des Grundstückseigentümers bei Eintragung der Abtretung einer bestehenden Belastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Eigentümers gegen die Eintragung der Abtretung einer bestehenden Belastung im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Eigentümers gegen die Eintragung der Abtretung einer bestehenden Belastung im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 182/63

    Rechtliche Einordnung eines dinglichen Ankaufsrechts - Sicherbarkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2011 - 20 W 232/08
    Dies ist jedoch für die vorliegend zu treffende Entscheidung unerheblich, da eine Veranlassung zur Amtslöschung der gesamten Eintragung nur dann besteht, wenn der Rest für sich nicht den wesentlichen Erfordernissen einer wirksamen Eintragung genügen oder wesensmäßig etwas ganz anderes beinhalten würde als das, worauf die Eintragung als Ganze abzielen würde (BGH NJW 1966, 1656; Meikel/Streck, aaO., § 53, Rdnr. 134 und 33).
  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2011 - 20 W 232/08
    Dies trifft nicht zu für einen Eigentümer, der sich wie hier der Beteiligte zu 1) gegen die Eintragung einer Abtretung einer bestehenden Belastung wendet, denn dadurch, dass nicht der wahre Berechtigte eines Grundpfandrechts im Grundbuch eingetragen ist, wird nur der wahre Rechtsinhaber, nicht aber der Grundstückeigentümer beeinträchtigt (KG JW 1935, 3236; BGH WM 2000, 1057, 1058; Senat, Beschl. v. 18.11.2010 -20 W 177/2010 - Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 894, Rdnr. 6; Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 894, Rdnr. 22; Soergel/Stürner: BGB, 13. Aufl., § 894 Rdnr. 17; Staudinger/Gursky: BGB, 2008, § 894, Rdnr. 72; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 71, Rdnr. 68, 69; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 71, Rdnr. 119).
  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 250/16

    Erfolglose Rechtsbeschwerde im Streit um Eintragung eines Amtswiderspruchs im

    Von diesem für Grundpfandrechte entwickelten Grundsatz (BGH NJW 2000, 2021; OLG Frankfurt vom 19.4.2011, 20 W 232/08 juris; Staudinger/Gursky BGB [2013] § 894 Rn. 72; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 71 Rn. 137; Demharter § 71 Rn. 70) sind jedoch Ausnahmen zu machen, wenn die Person des Rechtsinhabers nach der gesetzlichen Ausgestaltung des dinglichen Rechts von wesentlicher Bedeutung für Bestand und Inhalt des Rechts ist.
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