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   OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 22 U 172/11   

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https://dejure.org/2012,12606
OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 22 U 172/11 (https://dejure.org/2012,12606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2012 - 22 U 172/11 (https://dejure.org/2012,12606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2012 - 22 U 172/11 (https://dejure.org/2012,12606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 ZPO, § 718 ZPO
    Zur Anfechtbarkeit des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine isolierte Anfechtung des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 99; ZPO § 718
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 22 U 172/11
    Es ist anerkannt, dass selbst in einem solchen Fall eine Berufung statthaft ist, weil die Beschwer materiell zu bestimmen ist (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91 - zitiert nach Juris Rn 8; Urteil vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54 - Leitsatz zitiert nach Juris).
  • OLG Rostock, 28.08.2008 - 1 U 173/08

    Berufung: (Un-)Zulässigkeit der Beschränkung einer Berufung auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 22 U 172/11
    Die Revision wird zugelassen, weil die Frage der Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit unterschiedlich beurteilt wird (vgl. Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 28. August 2008 - 1 U 173/08 - zitiert nach Juris Rn 11 mit den dortigen weiteren Nachweisen) und deshalb die Sicherung einheitlicher Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 22 U 172/11
    Dieser würde aber den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit nicht genügen, denn Rechtsbehelfe müssen in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein (BVerfG, Beschluss des Plenums vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zitiert nach Juris Rn 68).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91

    Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 22 U 172/11
    Es ist anerkannt, dass selbst in einem solchen Fall eine Berufung statthaft ist, weil die Beschwer materiell zu bestimmen ist (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 - XII ZB 135/91 - zitiert nach Juris Rn 8; Urteil vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54 - Leitsatz zitiert nach Juris).
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