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   OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 6 UF 124/12   

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https://dejure.org/2013,21106
OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 6 UF 124/12 (https://dejure.org/2013,21106)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2013 - 6 UF 124/12 (https://dejure.org/2013,21106)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2013 - 6 UF 124/12 (https://dejure.org/2013,21106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1419, 1421, 1435, 1471, 1472, 1473
    Gütergemeinschaft; Liquidationsgemeinschaft; Früchte; Nutzungsvergütung; Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehegatten als Liquidationsgemeinschaft bis zur rechtskräftigen Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auszug aus vormaliger Ehewohnung führt zu Wegfall der Geschäftsgrundlage für eheliche Liquidationsgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 05.07.2005 - 11 UF 663/04

    Auseinandersetzung der durch Ehescheidung beendeten Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 6 UF 124/12
    Bis zu einer Auseinandersetzung sind die Beteiligten in einer sogenannten Liquidationsgemeinschaft verbunden gem. § 1471 Abs. 2 i.V.m. § 1419 BGB (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2005, Az.: 11 UF 663/04, Rn 28 zitiert nach Juris).

    Dabei kann die Vereinbarung der Entrichtung einer Nutzungsvergütung an die Gesamthand durch einen Ehegatten, der einen Teil des Gesamtguts bewohnt, eine angezeigte Maßregel der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts darstellen, begründet allerdings keinen isolierten Zahlungsanspruch des anderen Ehegatten, sondern nur einen Aktivposten der Gesamthand (OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2005, Az.: 11 UF 663/04, Rn 48 f, zitiert nach Juris).

  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 6 UF 124/12
    Die aus der Immobilie gezogenen Früchte, d.h. die Mieten, fallen während dieser Zeit gem. § 1473 Abs. 1 BGB in das Gesamtgut (BGH, Urteil vom 22.02.1984, Az.: IVb ZR 61/82, Rn 22, zitiert nach Juris, FamRZ 1984, 559).
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