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   OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,7400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,7400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2016 - 11 U 96/14 (Kart) (https://dejure.org/2016,7400)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 AEUV
    Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen, die auf Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind

  • Telemedicus

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen bei Luxusimage

  • Telemedicus

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen bei Luxusimage

  • webshoprecht.de

    Vorab-Entscheidungsersuchen an den EuGH zur Zulässigkeit eines selektiven Vertriebssystems für Luxuswaren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit von selektiven Vertriebssystemen, die auf Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichtet sind

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit von auf den Vertrieb von Luxus- und Prestigewaren gerichteten selektiven Vertriebssystemen - Vorlagebeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV § 101
    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Einführung eines selektiven Vertriebssystems durch einen Anbieter von Luxuskosmetik

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Einführung eines selektiven Vertriebssystems durch einen Anbieter von Luxuskosmetik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kartellrechtliche Beschränkung von Online-Verkäufen über Amazon und eBay

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH muss entscheiden ob im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems bei Luxus- und Prestigewaren der Handel bei eBay, Amazon und Co untersagt werden darf

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: amazon-Verbote in Vertriebsverträgen

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2018)

    Vertriebsverbot für Luxusprodukte im Internet zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtfertigt Luxusimage Selektivvertrieb? EuGH eingeschaltet

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit der Einstellung von Markenware auf Online-Plattformen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein selektives Vertriebssystem zulässig? Vertriebsverbot für Luxuswaren bei Amazon, eBay & Co.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Vereinbarkeit von Unionsrecht bei Luxusartikel in selektiven Vertriebssystemen

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Vertriebsbeschränkungen

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Selektivvertrieb und Luxusimage - Vorlage an EuGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2016, 853
  • GRUR-RR 2016, 368
  • MMR 2016, 15
  • MMR 2016, 542 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Dem hat sich die deutsche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2009, 6 U 47/08 (Kart)).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten zu ersetzen (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; ebenso BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet).

    a) Unter diese Kernbeschränkung fällt nach allgemeiner Auffassung und auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein vollständiges (de facto-) Verbot an den Abnehmer, die Ware über das Internet zu vertreiben (EuGH, Pierre Fabre; Leitlinien Tz.. 56; BGH GRUR 2004, 351 - Depotkosmetik im Internet; BKartA, Hintergrundpapier "Vertikale Beschränkungen in der Internetökonomie" S. 23; Ellger, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Art. 4 Vertikal-GVO Rdnr. 91).

  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Denn wie das Gericht der Europäischen Union in der Entscheidung vom 12.12.1996, T-88/92 - Leclerc ./. Givenchy näher ausgeführt hat: "Bei Luxuskosmetika und insbesondere Luxusparfums, den hauptsächlichen Produkten dieser Gruppe, handelt es sich erstens um verfeinerte und hochwertige Erzeugnisse, die Ergebnis besonderer Forschung sind und bei denen hochwertige Materialien, insbesondere für ihre Verpackung, verwendet werden; zweitens haben diese Produkte ein "Luxusimage", das sie von anderen ähnlichen Produkten, die kein solches Image haben, unterscheiden soll; drittens ist dieses Luxusimage in den Augen der Verbraucher wichtig, die es schätzen, Luxuskosmetika und insbesondere Luxusparfüms kaufen zu können.

    Für den herkömmlichen Vertrieb von hochwertigen Produkten, bei denen die Verbraucher das Luxusimage schätzen, ist anerkannt, dass Kriterien, die lediglich eine anspruchsvolle Präsentation sicherstellen sollen, auf ein Ergebnis zielen, das durch Bewahrung dieses Images den Wettbewerb verbessern und damit einen Ausgleich für die Wettbewerbsbeschränkung schaffen kann, die mit allen selektiven Vertriebssystemen einhergeht (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 - Leclerc ./. Givenchy Rdnr. 113).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten zu ersetzen (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; ebenso BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet).

  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Der Gerichtshof habe aber damit nicht die bisherige europäische Rechtsprechung aufgeben wollen (Peeperkorn/Heimann, GRUR 2014, 1175, 1177; Lubberger, WRP 2015, 14, 18; zweifelnd auch Dethof, ZWeR 2012, 503, 512; Pfeffer, MarkenR 2012, 365, 368; KG Berlin, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09 (Kart).

    Deshalb geht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit der deutschen Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

    Denn es komme dem Hersteller gerade darauf an, den Absatz an diejenigen Internetkunden zu untersagen, die sich über die genannten Plattformen über das Warenangebot informieren und ihre Kaufentscheidung treffen wollen (so KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke WRP 2013, 1517 Rdnr. 76; OLG Schleswig, Urteil von 5.6.2014, 16 U (Kart) 154/13).

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Dem hat sich die deutsche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2009, 6 U 47/08 (Kart)).

    Da das Luxusimage für den Verbraucher gerade ein wichtiges Abgrenzungskriterium ist, um die Produkte von ähnlichen Produkten zu unterscheiden, sind sie auch nicht durch andere Produkte aus ähnlichen Marktsegmenten zu ersetzen (EuG, Urteil vom 12.12.1996, T-88/92 Leclerc./.Givenchy - Rdnr. 108; ebenso BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-439/09

    Eine in einer selektiven Vertriebsvereinbarung enthaltene Klausel, die es den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass es legitime Bedürfnisse geben kann, die eine Einschränkung des Preiswettbewerbes zu Gunsten anderer Wettbewerbsfaktoren rechtfertigen und dass deshalb die Organisation eines Vertriebsnetzes der Art, wie es von der Klägerin betrieben wird, dann nicht unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, wenn die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, sofern die Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses zur Wahrung seiner Qualität und zur Gewährleistung seines richtigen Gebrauchs ein solches Vertriebsnetz erfordern und sofern die festgelegten Kriterien nicht über das erforderliche Maß hinausgehen (EuGH, Urteil vom 13.10.2011, C-439/09 - Pierre Fabre, GRUR 2012, 844 [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] - Rdnr. 41; Urteil vom 15.10.1977, Rechtssache 26/76 - Metro I, WRP 1978, 234, Rdnr. 20; Urteil vom 11.12.1980, Rechtssache 31/80 - l...Oréal, GRUR-Int 1981, 315 -Rdnr. 15, 16).

    In der Entscheidung vom 13.10.2011 in der Rechtssache C-439/09 - Pierre Fabre hat der Gerichtshof demgegenüber ausgeführt: "Das Ziel, den Prestigecharakter zu schützen, kann kein legitimes Ziel zur Beschränkung des Wettbewerbs sein und kann es daher nicht rechtfertigen, dass eine Vertragsklausel, mit der ein solches Ziel verfolgt wird, nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt" (GRUR 2012, 844, [EuGH 13.10.2011 - Rs. C-439/09] Rdnr. 46).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2009 - 6 U 47/08

    Hersteller kann vertrieb über eBay verbieten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Dem hat sich die deutsche Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1998, KZR 23/96 - Depotkosmetik; Urteil vom 4.11.2003, KZR 2/02 - Depotkosmetik im Internet; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2009, 6 U 47/08 (Kart)).

    Deshalb geht das vorlegende Gericht in Übereinstimmung mit der deutschen Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die Lückenhaftigkeit eines selektiven Vertriebssystems einer diskriminierungsfreien Anwendung nicht entgegensteht, sofern den Lücken im Vertriebsnetz eine nachvollziehbare und willkürfreie Vertriebspolitik zu Grunde liegt (KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke, WRP 2013, 1517, Rdnr. 57; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, 6 U 47/08 Kart; Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., § 1 GWB Rdnr. 327).

  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 16 U (Kart) 154/13

    Kein Verbot des Online-Vertriebs - selektives Vertriebssystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Denn es komme dem Hersteller gerade darauf an, den Absatz an diejenigen Internetkunden zu untersagen, die sich über die genannten Plattformen über das Warenangebot informieren und ihre Kaufentscheidung treffen wollen (so KG, Urteil vom 19.9.2013, 2 U 8/09, Schulranzen und -rucksäcke WRP 2013, 1517 Rdnr. 76; OLG Schleswig, Urteil von 5.6.2014, 16 U (Kart) 154/13).
  • OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08

    Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Die (potentiellen) Kunden solcher Plattformen können ohne Weiteres auch über andere Internetvertriebsformen erreicht werden (vgl. OLG München, Urteil vom 2.7.2009, U (K) 4842/08).
  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Allerdings hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Rechtswirksamkeit eines selektiven Vertriebssystems nicht davon ab, dass der Hersteller imstande ist, dessen Lückenlosigkeit zu gewährleisten (Urteil vom 13.1.1994, C-376/92 - Cartier; Urteil vom 05. Juni 1997 - C-41/96 - VAG Händlerbeirat).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-41/96

    VAG-Händlerbeirat eV / SYD-Consult

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14
    Allerdings hängt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Rechtswirksamkeit eines selektiven Vertriebssystems nicht davon ab, dass der Hersteller imstande ist, dessen Lückenlosigkeit zu gewährleisten (Urteil vom 13.1.1994, C-376/92 - Cartier; Urteil vom 05. Juni 1997 - C-41/96 - VAG Händlerbeirat).
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 23.04.2009 - C-59/08

    DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH

  • EuGH - C-291/01

    Smanor u.a. / Kommission

  • OLG München, 20.10.2016 - U 2267/16

    Markenrechtswidrige Entfernung von Kontrollnummern auf Kosmetikprodukten

    Dies ist zwar in Anbetracht des Wortlautes der Ausführungen des EuGH nicht eindeutig, eine entsprechende Vorlage an den EuGH (vgl. dazu OLG Frankfurt, EuGH-Vorlage vom 19.04.2016, Az. 11 U 96/14 (Kart), juris - Luxusparfüm im Internet) verbietet sich aber aufgrund des Eilcharakters des Verfügungsverfahrens.

    Eine Vorlage an den EuGH zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Logo-Klausel (vgl. auch dazu OLG Frankfurt, EuGH-Vorlage vom 19.04.2016, Az. 11 U 96/14 (Kart), juris, - Luxusparfüm im Internet) verbietet sich wiederum aufgrund des Eilcharakters des Verfügungsverfahrens.

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