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OLG Frankfurt, 19.05.1965 - 3 Ss 319/65 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschleppen eines Fahrzeugs; Überführung zu Schrottplatz; Wirtschaftliche Verwertung der Altteile; Betreiben als Anhänger; Führen des Fahrzeugs; Kraftfahrzeugsteuerpflicht; Haftpflichtversicherungszwang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.08.1969 - 4 StR 192/69
Abschleppen - Kraftfahrzeugverwertung - Schrottplatz - Ausschlachten - …
Dabei will es von der dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Mai 1965 (DAR 1965, 334) zu Grunde liegenden Rechtsansicht abweichen, daß das Schleppen eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs von seinem Standort zu einem Verwertungsbetrieb kein Abschleppen im Sinne des § 18 Abs. 1 StVZO sei und daher einer Ausnahmegenehmigung nach § 33 StVZO bedürfe, wenn es zu dem Zweck geschehe, die Teile des Fahrzeugs wirtschaftlich zu verwerten (auszuschlachten).Hiernach will das Oberlandesgericht Köln ebenso wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (DAR 1965, 334) die Beförderung eines Kraftwagens im Schlepp zu einem Verwertungsbetrieb oder zu einem Schrottplatz im allgemeinen nicht als Abschleppen gelten lassen.