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   OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03   

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https://dejure.org/2005,6823
OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03 (https://dejure.org/2005,6823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2005 - 20 W 225/03 (https://dejure.org/2005,6823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 20 W 225/03 (https://dejure.org/2005,6823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 21 WoEigG, § 28 WoEigG, § 34 Abs 1 WoEigG, § 27 Abs 1 FGG
    Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände durch Genehmigung der Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Berührung von zuvor entstandenen Zinsansprüchen für Rückstände durch Genehmigung der Jahresabrechnung)

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 21; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 § 21 § 28
    Wohnungseigentumsrecht: Genehmigung der Jahresabrechnung läßt bereits zuvor entstandene Zinsansprüche für Rückstände unberührt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung berührt Zinsansprüche nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen von Zinsansprüchen für Zahlungsrückstände durch die Genemigung einer Jahresabrechnung; Anspruch auf Zahlung von Wohngeld; Berechtigung eines Verwalters einer Wohneigentümergemeinschaft zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in allen Angelegenheiten; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02

    Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03
    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem in der "Vereinbarung" insoweit genannten Datum überhaupt um eine zwingende Laufzeit handelt (vgl. dazu auch die Ausführungen im Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 20 W 276/02), würde es sich auch um keine Verpflichtung gegenüber der Antragsgegnerin handeln.

    Auf die die Zahlungsverpflichtung betreffenden Ausführungen im Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 20 W 276/02 wird verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 122/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03
    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03
    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass das Rechtsbeschwerdegericht die als Ermessensentscheidung ergangene Kostenentscheidung nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (§ 27 FGG) überprüfen kann, nämlich darauf, ob von ungenügenden und verfahrenswidrigen Feststellungen ausgegangen wurde, ob wesentliche Umstände außer Betracht gelassen wurden, ob gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, oder ob von dem Ermessen ein dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufender oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitender und damit rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 122/03; BayObLG WuM 1992, 569; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 47 Rz. 23; vgl. auch Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 34; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 47 Rz. 56, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01

    Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03
    Entgegen der Rechtsauffassung der weiteren Beschwerde werden durch die Genehmigung der Jahresabrechnung bereits zuvor entstandene Zinsansprüche für Rückstände - etwa aufgrund einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines Wirtschaftsplans - nicht berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 25.03.2004, 20 W 282/01; BayObLGZ 1986, 128; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 28 Rz. 6; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 28 WEG Rz. 251).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 225/03
    Entgegen der Rechtsauffassung der weiteren Beschwerde werden durch die Genehmigung der Jahresabrechnung bereits zuvor entstandene Zinsansprüche für Rückstände - etwa aufgrund einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines Wirtschaftsplans - nicht berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 25.03.2004, 20 W 282/01; BayObLGZ 1986, 128; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 28 Rz. 6; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 28 WEG Rz. 251).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2008 - 20 W 347/05

    Wohnungseigentum: Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die anderen

    Denn erst wenn die begehrte Beschlussfassung schuldhaft abgelehnt wird, kommt ein Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümer in Betracht (Oberlandesgericht Düsseldorf WuM 1999, 356, 357; Senat, Beschl. v. 19.05.2005-20 W 225/03-; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 21, Rdnr. 65).
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