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   OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07   

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https://dejure.org/2008,4653
OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07 (https://dejure.org/2008,4653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2008 - 20 W 169/07 (https://dejure.org/2008,4653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 20 W 169/07 (https://dejure.org/2008,4653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB, § 309 BGB, § 23 Abs 4 WoEigG
    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen unterlassenen Hinweises auf den Ablauf von Gewährleistungsfristen; (Un-)Wirksamkeit der Haftungsbeschränkung in einem Formularvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Abschluss eines WEG-Verwaltervertrages und zu dessen Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff BGB, 23 Abs. 4, 26 Abs. 1 WEG

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 305; ; BGB § 309; ; WEG § 23; ; WEG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit eines Wohnungseigentümergemeinschaftsbeschlusses zur Beauftragung des Verwaltungsbeirats mit dem Abschluss eines Verwaltervertrags - Zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Verwalterverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschluss des Verwaltervertrags durch Verwaltungsbeirat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung bei Anfechtung; Abschluss eines Verwaltervertrags mit Verabredung von Haftungsbeschränkungen durch nicht näher beschriebene Vollmacht; Ausdrückliche Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss beim ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltervertrag - Abschluss durch den Beirat und Inhaltskontrolle (IMR 2008, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 985
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Zutreffend weist die weitere Beschwerde der Antragsteller darauf hin, dass eine nicht näher beschriebene Vollmacht den Verwaltungsbeirat lediglich zu einem Vertrag ermächtigt, der ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. OLG Köln NJW 1991, 1302; OLG Hamm NZM 2001, 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 505; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 38; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz 9; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 14; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40, je m. w. N.; vgl. auch OLG Düsseldorf ZMR 2006, 871; Staudinger/Bub, a.a.O., § 29 WEG Rz. 122; § 26 WEG Rz. 222).

    Er muss deshalb nur mit solchen Regelungen rechnen, die inhaltlich ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, die also auch durch die Eigentümerversammlung selbst beschlossen werden könnten (OLG Hamm NZM 2001, 49).

    Eine Änderung an einem solchen "Vertragswerk" kann dann durch den Verwaltungsbeirat nicht mehr vorgenommen werden (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 505).

    Für diesen Fall kann bei der wie oben dargelegt gebotenen objektiven Auslegung des Eigentümerbeschlusses die Einräumung eines Ermessensspielraums des Verwaltungsbeirats bei der Gestaltung des Verwaltervertrages nur angenommen werden, wenn dies im Wortlaut der Beschlussfassung selbst zum Ausdruck kommt (so OLG Hamm NZM 2001, 49).

    So bedarf es nämlich zur Verabredung von Haftungsbeschränkungen einer ausdrücklichen Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss, da ein entsprechender Vertrag über die gesetzliche Regelung in § 280 BGB bzw. § 823 BGB hinausgeht (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 49; vgl. auch BayObLG ZMR 2003, 282; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 45; Gottschalg, a.a.O., Rz. 312).

    Liegt aber eine diesbezügliche Ermächtigung/Bevollmächtigung nicht vor, so ist der Verwaltervertrag - mangels Genehmigung - mindestens insoweit unwirksam (Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 38; vgl. auch OLG Hamm NZM 2001, 49).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff messen lassen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 515 ff; Gottschalg, a.a.O., Rz. 318; Jennißen, Der WEG-Verwalter, Rz. 110; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz. 12; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 47 m. w. N.).

    Vorliegend ist der Verwaltervertrag bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild nach für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert worden (vgl. dazu auch BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 513); dies wird etwa auch bestätigt durch seine recht umfängliche Übereinstimmung bzw. Ähnlichkeit mit dem Vertrag vom 02.01.1998 (vgl. Bl. 22 I ff).

    Bedenklich erscheint die zum Teil von der gesetzlichen Regelung abweichende Verjährungsbestimmung; eine solche kann - soweit darin eine Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen liegt - im Grundsatz ebenfalls eine unzulässige Haftungsbegrenzung darstellen (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 936).

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff messen lassen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 515 ff; Gottschalg, a.a.O., Rz. 318; Jennißen, Der WEG-Verwalter, Rz. 110; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz. 12; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 47 m. w. N.).

    Vorliegend ist der Verwaltervertrag bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild nach für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert worden (vgl. dazu auch BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 513); dies wird etwa auch bestätigt durch seine recht umfängliche Übereinstimmung bzw. Ähnlichkeit mit dem Vertrag vom 02.01.1998 (vgl. Bl. 22 I ff).

  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff messen lassen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 515 ff; Gottschalg, a.a.O., Rz. 318; Jennißen, Der WEG-Verwalter, Rz. 110; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz. 12; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 47 m. w. N.).

    Vorliegend ist der Verwaltervertrag bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild nach für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert worden (vgl. dazu auch BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 513); dies wird etwa auch bestätigt durch seine recht umfängliche Übereinstimmung bzw. Ähnlichkeit mit dem Vertrag vom 02.01.1998 (vgl. Bl. 22 I ff).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2006 - 3 Wx 160/06

    Geltendmachung eines Verzögerungsschadens wegen verspäteter Jahresabrechnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Ausgangspunkt des Landgerichts auf Seite 13 des angefochtenen Beschlusses zutreffend, dass in Rechtsprechung und Literatur verbreitet davon ausgegangen wird, dass nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof vom 02.06.2005 (vgl. BGH NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der teilrechtsfähige Verband ist (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92; ZMR 2007, 287; OLG Hamm FGPrax 2006, 153; vgl. weiter zur Rechtslage ab dem 01.07.2007: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 28; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 36; vgl. auch Jennißen, a.a.O., § 26 Rz. 63).

    Für die am Vertrag nicht unmittelbar beteiligten Wohnungseigentümer ergeben sich danach im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jedoch Schutzwirkungen (Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter), was zur Folge hat, dass der Anspruch auf die Hauptleistung zwar grundsätzlich dem Verband zusteht, die Wohnungseigentümer jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen sind, dass sie bei deren Verletzung - etwa im Falle ausschließlich eigener Betroffenheit - vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92 unter Hinweis auf Wenzel NZM 2006, 321, 322; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 287; Briesemeister ZWE 2007, 96; Boeckh, Wohnungseigentumsrecht, Teil 2 § 5 Rz. 7; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 12e, 495; vgl. auch Jennißen/Heinemann, a.a.O., § 21 Rz. 20; offen gelassen: OLG München WuM 2007, 539; vgl. weiter OLG München NJW 2007, 228; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 18, § 27 Rz. 93; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 37; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 12, die - wie ausweislich des Hinweises vom 06.03.2007 offensichtlich zunächst auch das Landgericht - von einem Vertrag zu Gunsten Dritter ausgehen).

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Dabei durfte das Landgericht davon ausgehen, dass der Verwalter grundsätzlich auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung des Verwaltervertrags haftet, wenn er es schuldhaft unterlässt, auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinzuweisen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 558; ZMR 2003, 216; Gottschalg, a.a.O., Rz. 147; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 53; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 27 Rz. 15, je m. w. N.).

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht davon ausgegangen, dass für den hier vorliegenden Fall, dass dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung der Abrechnung Entlastung erteilt wird, sich die Entlastung auf das Verwalterhandeln beschränkt, das in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 558).

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    In diesem Zusammenhang ist nämlich der Ausgangspunkt des Landgerichts auf Seite 13 des angefochtenen Beschlusses zutreffend, dass in Rechtsprechung und Literatur verbreitet davon ausgegangen wird, dass nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof vom 02.06.2005 (vgl. BGH NZM 2005, 543) Vertragspartner des Verwalters nicht die einzelnen Wohnungseigentümer sind, sondern der teilrechtsfähige Verband ist (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92; ZMR 2007, 287; OLG Hamm FGPrax 2006, 153; vgl. weiter zur Rechtslage ab dem 01.07.2007: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 28; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 36; vgl. auch Jennißen, a.a.O., § 26 Rz. 63).

    Für die am Vertrag nicht unmittelbar beteiligten Wohnungseigentümer ergeben sich danach im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung jedoch Schutzwirkungen (Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter), was zur Folge hat, dass der Anspruch auf die Hauptleistung zwar grundsätzlich dem Verband zusteht, die Wohnungseigentümer jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen sind, dass sie bei deren Verletzung - etwa im Falle ausschließlich eigener Betroffenheit - vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92 unter Hinweis auf Wenzel NZM 2006, 321, 322; OLG Düsseldorf ZMR 2007, 287; Briesemeister ZWE 2007, 96; Boeckh, Wohnungseigentumsrecht, Teil 2 § 5 Rz. 7; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 12e, 495; vgl. auch Jennißen/Heinemann, a.a.O., § 21 Rz. 20; offen gelassen: OLG München WuM 2007, 539; vgl. weiter OLG München NJW 2007, 228; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 18, § 27 Rz. 93; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 37; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 12, die - wie ausweislich des Hinweises vom 06.03.2007 offensichtlich zunächst auch das Landgericht - von einem Vertrag zu Gunsten Dritter ausgehen).

  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    So bedarf es nämlich zur Verabredung von Haftungsbeschränkungen einer ausdrücklichen Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss, da ein entsprechender Vertrag über die gesetzliche Regelung in § 280 BGB bzw. § 823 BGB hinausgeht (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 49; vgl. auch BayObLG ZMR 2003, 282; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 45; Gottschalg, a.a.O., Rz. 312).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/05

    Wohnungseigentum: Beschluss über die nächtliche Nutzung von gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem

  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

  • BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 102/04

    Wirksame Verwalterbestellung bei fehlendem Rechtsformzusatz im

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 75/18

    Wohnungseigentum: Sorgfalts-, Hinweis- und Aufklärungspflichten des

    Dabei hat er die Wohnungseigentümer auf mögliche Gewährleistungsansprüche und eine drohende Verjährung dieser Ansprüche hinzuweisen (BayObLG, ZWE 2001, 263, 264; NZM 2003, 31, 32; OLG Frankfurt, ZWE 2008, 470, 473; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. November 2010 - 13 U 198/09, juris Rn. 107; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 55 aE; BeckOK BGB/Hügel [1.8.2019], WEG § 27 Rn. 6 aE; BeckOK WEG/Baer [1.8.2019], § 27 Rn. 53).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Es kann deshalb offen bleiben, ob und inwieweit diese Vertragsklausel überhaupt vollumfänglich wirksam gewesen wäre (vgl. dazu auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 26 WEG Rz. 347; Senat ZMR 2008, 985).
  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
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