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   OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 115/09   

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https://dejure.org/2011,12557
OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 115/09 (https://dejure.org/2011,12557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2011 - 12 U 115/09 (https://dejure.org/2011,12557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 12 U 115/09 (https://dejure.org/2011,12557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2135 BGB, § 1056 BGB
    Kündigungsrecht des Nacherben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsrecht des Nacherben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2135; BGB § 1056
    Kündigungsrecht; Kündigungsrecht; Nacherbe; Nacherbenkündigungsrecht; Pachtvertrag; Verlängerung; Zustimmung - Zum Kündigungsrecht des Nacherben gemäß § 2135 BGB und dessen Einschränkung durch eine zuvorige Zustimmung zum bestehenden Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 12/08

    Übergang des Kündigungsrechts eines nach der Beendigung eines Nießbrauchs in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 115/09
    54 Das Kündigungsrecht des § 1056 Abs. 2 BGB besteht nach der herrschenden Meinung während der gesamten Mietzeit (BGH, LwZR 12/08, MDR 2010, 260, Juris Rn. 26; KG, OLGE 18, 150).

    Eine bloße Vertragsfortführung aufgrund des gesetzlichen Vertragsübergangs reicht in diesem Fall nicht, denn das Kündigungsrecht des § 1056 BGB besteht während der gesamten Vertragsdauer (BGH, LwZR 12/08, MDR 2010, 260, Juris Rn. 26; KG, OLGE 18, 150, 152).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 115/09
    Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur scheidet ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach § 1056 Abs. 2 BGB aber dann aus, wenn der Eigentümer persönlich an den Miet- oder Pachtvertrag gebunden ist oder wenn er dem vom Nießbraucher abgeschlossenen Miet- oder Pachtvertrag persönlich beigetreten ist (BGH, Urt. v. 20.10.2010, XII ZR 25/09, ZEV 2010, 639, Juris Rn. 13 f. m. w. N.).
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