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   OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20 und 4 UF 85/20   

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https://dejure.org/2020,17096
OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20 und 4 UF 85/20 (https://dejure.org/2020,17096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2020 - 4 UF 82/20 und 4 UF 85/20 (https://dejure.org/2020,17096)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 4 UF 82/20 und 4 UF 85/20 (https://dejure.org/2020,17096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Unterbringung der Kinder einer inhaftierten IS-Rückkehrerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inhaftierung einer IS-Rückkehrerin und die Fremdunterbringung der Kinder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entzug des Sorgerechts für vier Kinder einer Rückkehrerin der Terrormiliz Islamischer Staat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung der Kinder einer inhaftierten IS-Rückkehrerin

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsregelung für Kinder einer inhaftierten IS-Rückkehrerin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main: Entzug des Sorgerechts für Kinder von IS-Rückkehrerin rechtmäßig - Gewünschte Unterbringung bei der Großmutter gefährdet derzeit das Kindeswohl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 951
  • MDR 2020, 997
  • MDR 2020, 998
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Sie sind umso höher, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden des Kindes wiegt und in je größerer zeitlicher Ferne der zu erwartende Schadenseintritt liegt (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 907; Münchener Kommentar zum FamFG/Soyka, 3. Aufl. 2018, § 49, Rdnr. 6a).

    Auch im Falle einer anzunehmenden Gefährdung des Kindeswohls unterliegen sämtliche Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie müssen nicht nur geeignet und erforderlich zur Erreichung des verfolgten Zwecks sein, sondern der mit ihnen verbundene Grundrechtseingriff muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem andernfalls zu erwartenden Schadenseintritt stehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2012, 1127; FamRZ 2014, 907; FamRZ 2014, 1270; FamRZ 2014, 1772; FamRZ 2015, 208; FamRZ 2016, 1752).

    Ein gegenüber dem Entzug der elterlichen Sorge milderes Mittel kann dabei auch eine von den sorgeberechtigten Eltern für den Fall einer Trennung des Kindes von den Eltern gewünschte Unterbringung bei Verwandten sein, wenn diese zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung geeignet ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 907).

  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 11 UF 232/08

    Entziehung der elterlichen Sorge, da beide Eltern aufgrund ihrer jeweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Die Unterbringung der Kinder bei ihrer Großmutter erscheint grundsätzlich sogar besser geeignet, eine spätere Wiederherstellung der elterlichen Familie, die stets vorrangiges Ziel der zum Schutz der Kinder zu ergreifenden Maßnahmen sein muss (vgl. EGMR, FamRZ 2002, 1393; BVerfG, FamRZ 2014, 1266; OLG Hamm, FamRZ 2009, 1753), vorzubereiten als die derzeitige Unterbringung bei Pflegefamilien ohne Kontakt zu Mutter und Großmutter und ohne Pflege der Muttersprache der Kinder.
  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Ein Entzug der elterlichen Sorge im Eilverfahren setzt eine hinreichend wahrscheinliche, konkrete und gegenwärtige Gefährdungslage voraus, in welcher der Schadenseintritt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, wobei der heranzuziehende Prognosemaßstab großzügiger zu bemessen ist, je gravierender der zu befürchtende Schaden ist (vgl. BGH, FamRZ 2017, 212; FamRZ 2019, 598).
  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1822/14

    Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Auch im Falle einer anzunehmenden Gefährdung des Kindeswohls unterliegen sämtliche Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie müssen nicht nur geeignet und erforderlich zur Erreichung des verfolgten Zwecks sein, sondern der mit ihnen verbundene Grundrechtseingriff muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem andernfalls zu erwartenden Schadenseintritt stehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2012, 1127; FamRZ 2014, 907; FamRZ 2014, 1270; FamRZ 2014, 1772; FamRZ 2015, 208; FamRZ 2016, 1752).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Es ist daher zunächst nach Möglichkeiten zu suchen, die Kindeswohlgefährdung durch helfende, unterstützende und auf die Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen abzuwenden (vgl. BVerfG, FamRZ 2017, 524; FamRZ 2010, 713; BVerfGE 24, 119; 60, 79; BGH, FamRZ 2016, 1752).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Ein Entzug der elterlichen Sorge im Eilverfahren setzt eine hinreichend wahrscheinliche, konkrete und gegenwärtige Gefährdungslage voraus, in welcher der Schadenseintritt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, wobei der heranzuziehende Prognosemaßstab großzügiger zu bemessen ist, je gravierender der zu befürchtende Schaden ist (vgl. BGH, FamRZ 2017, 212; FamRZ 2019, 598).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Es ist daher zunächst nach Möglichkeiten zu suchen, die Kindeswohlgefährdung durch helfende, unterstützende und auf die Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen abzuwenden (vgl. BVerfG, FamRZ 2017, 524; FamRZ 2010, 713; BVerfGE 24, 119; 60, 79; BGH, FamRZ 2016, 1752).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Die Unterbringung der Kinder bei ihrer Großmutter erscheint grundsätzlich sogar besser geeignet, eine spätere Wiederherstellung der elterlichen Familie, die stets vorrangiges Ziel der zum Schutz der Kinder zu ergreifenden Maßnahmen sein muss (vgl. EGMR, FamRZ 2002, 1393; BVerfG, FamRZ 2014, 1266; OLG Hamm, FamRZ 2009, 1753), vorzubereiten als die derzeitige Unterbringung bei Pflegefamilien ohne Kontakt zu Mutter und Großmutter und ohne Pflege der Muttersprache der Kinder.
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Auch im Falle einer anzunehmenden Gefährdung des Kindeswohls unterliegen sämtliche Maßnahmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. sie müssen nicht nur geeignet und erforderlich zur Erreichung des verfolgten Zwecks sein, sondern der mit ihnen verbundene Grundrechtseingriff muss auch in einem angemessenen Verhältnis zu dem andernfalls zu erwartenden Schadenseintritt stehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2012, 1127; FamRZ 2014, 907; FamRZ 2014, 1270; FamRZ 2014, 1772; FamRZ 2015, 208; FamRZ 2016, 1752).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20
    Es ist daher zunächst nach Möglichkeiten zu suchen, die Kindeswohlgefährdung durch helfende, unterstützende und auf die Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen abzuwenden (vgl. BVerfG, FamRZ 2017, 524; FamRZ 2010, 713; BVerfGE 24, 119; 60, 79; BGH, FamRZ 2016, 1752).
  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10

    Sorgerechtsverfahren: Anforderungen an die Gestaltung eines Eilverfahrens;

  • OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 10 WF 230/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der

  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

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