Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21, 11 W 32/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von Buchveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von Buchveröffentlichung
- rechtsportal.de
Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von Buchveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Eilantrag erfolglos - Buchveröffentlichung erlaubt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
RT DE - oder: Das Enthüllungsbuch des ehemaligen Mitarbeiters
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Enthüllungsbuch kann nicht untersagt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Medienkonzern kann ehemaligen Mitarbeiter nicht Buchveröffentlichung über ihre Arbeitsweise untersagen
- wbs.legal (Kurzinformation)
Schlappe für russischen Medienkonzern - Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.08.2021 - 3 O 246/21
- OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21, 11 W 32/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH…, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18). - BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10
Blühende Landschaften
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH…, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18). - BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06
UHU
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Ebenso, wie vom Vorliegen zweier Streitgegenstände auszugehen ist, wenn neben einem Anspruch aus einem Schutzrecht Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 19.2.2009 - I ZR 195/06 - UHU), sind auch vorliegend unterschiedliche Streitgegenstände anzunehmen.
- BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Dem ist nicht zu folgen; eine gewillkürte Prozessstandschaft der Antragstellerin für ihre Mitarbeiter scheidet aus, da das einzuklagende Recht höchstpersönlichen Charakter hat und mit dem Rechtsinhaber, in dessen Person es entstanden ist, so eng verknüpft ist, dass die Möglichkeit, seine gerichtliche Geltendmachung einem Dritten im eigenen Namen zu überlassen, dazu im Widerspruch stände (BGH, Urteil vom 17.2.1983 - I ZR 194/80 - Geldmafiosi). - BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15
Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Angesichts dessen sind die Bilder nicht nur äußerlich zusammenhanglos eingefügt, sondern dienen als Grundlage für die Erörterung durch den Antragsgegner (vgl. insgesamt zu diesem Erfordernis: BGH, GRUR 2020, 859 Rn. 82 f. - Reformistischer Aufbruch II). - BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14
Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18). - LG Düsseldorf, 19.03.2008 - 12 O 416/06
Unberechtigte Nutzung von Fotografien bei eBay
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Die Antragstellerin kann dieses Recht der (Mit-)Urheber aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters auch nicht im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend machen (vgl. etwa: LG Düsseldorf, Urteil vom 19.3.2008 - 12 O 416/06). - BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Daher liegt auch keine unzulässige Verdachtsberichterstattung vor (zu deren Voraussetzung, vgl. zB Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14; BGH…, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 50). - BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21
Daher liegt auch keine unzulässige Verdachtsberichterstattung vor (…zu deren Voraussetzung, vgl. zB Beschluss vom 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14; BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, GRUR 2019, 1084 Rn. 50).
- OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
Keine Untersagung von Buchveröffentlichung ehemaliger Mitarbeiter
Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag die Berufung zurückgewiesen (AZ. 11 U 115/21).Es wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats im Berufungsurteil (11 U 115/21) vom heutigen Tag verwiesen, mit dem die Berufung der Antragstellerin gegen das Teilversäumnis- und Schlussurteil zu den dort angegriffenen identischen oder kerngleichen Äußerungen zurückgewiesen wurde.