Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.06.1996 - 19 U 163/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 31.07.2013 - 2 U 153/12
Rechtsfolgen der Erfüllung eines Vermächtnisses zu Lebzeiten des Erblassers
Dies führt indes vorliegend aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles nicht zu einem Wegfall des angeordneten Ersatzvermächtnisses zugunsten der Klägerin (vgl. allgemein für den Fall eines Nachvermächtnisses: OLG Frankfurt ZEV 1997, 295 ff. mit Urteilsanmerkung von Dr. T5 , ZEV 1997, 297 ff.).Nimmt der Bedachte die unentgeltliche Leistung des Erblassers auf den erst künftig mit dem Anfall des Vermächtnisses zur Entstehung gelangten Anspruchs des Bedachten als vorweggenommene Erfüllung an, so ist das angeordnete Vermächtnis als Rechtsgrund der lebzeitigen Übertragung nach wie vor wirksam (vgl. OLG Frankfurt ZEV 1997, 295 ff.).