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   OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/2005, 20 W 403/05   

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https://dejure.org/2007,3721
OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/2005, 20 W 403/05 (https://dejure.org/2007,3721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.2007 - 20 W 403/2005, 20 W 403/05 (https://dejure.org/2007,3721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 20 W 403/2005, 20 W 403/05 (https://dejure.org/2007,3721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG, § 23 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Beschluss über die nächtliche Nutzung von gemeinschaftlichen Stellplätzen als Gebrauchsregelung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Beschluss über die nächtliche Nutzung von gemeinschaftlichen Stellplätzen als Gebrauchsregelung)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Abgrenzung einer zulässigen Gebrauchsregelung zur unzulässigen Begründung von Sondernutzungsrechten durch Beschlussfassung, §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 2, 23 Abs. 1 WEG

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 2; WEG § 23 Abs. 1
    Grenzen einer Gebrauchsregelung der Wohnungseigentümer nach § 15 Abs. 2 WEG - Nutzungsregelung eines Parkplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parkplatz: Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung zur Schaffung und Benutzung von PKW-Abstellplätzen; Grundsätze der Auslegung eines Dauerregelungen enthaltenden Eigentümerbeschlusses; Begründung unwirksamer Sondernutzungsrechte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Regelung zu einem Parkplatz: Gebrauchs- oder Sondernutzungsrecht? (IMR 2007, 357)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 320
  • NZM 2008, 812
  • ZMR 2008, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/05
    Der Antragsteller hat die Feststellung der Nichtigkeit des zu TOP 6 der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.12.2001 gefassten Beschlusses, hilfsweise seine Ungültigkeitserklärung, beantragt und die Auffassung vertreten, es handele es sich um die unzulässige Begründung von Sondernutzungsrechten, für die der Wohnungseigentümerversammlung entsprechend dem Beschluss des BGH vom 20.09.2000 (NJW 2000, 3500) die Beschlusskompetenz fehle.

    Auch nach dem bereits zitierten Beschluss des BGH vom 20.09.2000 (NJW 2000, 3500, 3502) liegt aber erst bei einem vollständigen Ausschluss vom Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums keine Regelung des Gebrauchs nach § 15 WEG vor (vgl. auch Palandt/Bassenge: BGB, 66. Aufl., § 15 WEG, Rdnr. 3).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 3713), der sich der Senat angeschlossen hat, sind Eigentümerbeschlüsse, die Dauerregelungen enthalten, anhand des Beschlusswortlauts unter Berücksichtigung des sonstigen Protokollinhalts auszulegen; maßgeblich ist der objektive Erklärungswert; auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden kommt es nicht an.
  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2007 - 20 W 403/05
    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat OLGR 2006, 327; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 45 Rdnr. 87; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 23, Rdnr. 4 und § 45, Rdnr. 42; Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 10 Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Insoweit ist der Senat auch als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf die begrenzte Nachprüfung der Auslegung durch den Tatrichter angewiesen, sondern kann den Beschluss selbst auslegen (vgl. Senat NJW-RR 2008, 320 und OLGR 2006, 327; BayObLG ZMR 2005, 301; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 87; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rz. 4 und § 45 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 15; Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 176 ff., 182).
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