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OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 320 Abs 1 BGB, § 92 Abs 2 Nr 1 ZPO
Geltendmachung und prozessuale Kostenfolge eines Leistungsverweigerungsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Möglichkeit der Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrecht zur Begründung eines Antrages auf Klageabweisung mit der Behauptung, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen; Möglichkeit der Auferlegung der gesamten Kosten des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 320; ZPO § 92 Abs. 2 S. 1
Geltendmachung einer Leistungsverweigerung mit der Begründung, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen - Kostentragung bei Erfolg der Kaufpreisklage nur Zug um Zug gegen zu erbringenden Gegenleistung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 16.03.2006 - 4 O 33/06
- OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 9 O 404/16 Nicht restlos geklärt ist, nach welchen Grundsätzen die Kosten zu verteilen sind (vgl. ua OLG Köln NZBau 2008, 320 (321); OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2006, 12435; OLG Celle BauR 2003, 1762; Bachmann BauR 1995, 642 (643); Brügmann BauR 1981, 133; Weyer BauR 1981, 426 (432); Hensen NJW 1999, 395).