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   OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05   

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https://dejure.org/2005,10570
OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05 (https://dejure.org/2005,10570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.08.2005 - 3 VAs 36/05 (https://dejure.org/2005,10570)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. August 2005 - 3 VAs 36/05 (https://dejure.org/2005,10570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 147 Abs 5 S 2 StPO, § 161a Abs 3 S 2 StPO, § 161a Abs 3 S 3 StPO
    Ermittlungsverfahren: Rechtsweg bei Ablehnung des Akteneinsichtsantrags des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; StPO § 147 V 2; ; StPO § 161 a III 2; ; StPO § 161 a III 3; ; StPO § 161 a III 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht; Beschuldigter; Ermittlungsverfahren; Verweigerung; Rechtsbehelf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Rechtswegs gegen Akteneinsichtsanträge eines Beschuldigten; Rechtsmittel gegen eine ablehnende Verfügung der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 376
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 17.09.2001 - 1 Zs 1696/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05
    Ziel der Regelung dieser Vorschriften ist es, in Erfüllung der Rechtsschutzgarantie des Artikel 19 Abs. 4 GG die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.9.2001 - 1 Zs 1696/01 zitiert nach Juris).

    Diese gesetzliche Neuregelung soll - auch in den Fällen, in denen die Anfechtung entsprechender Entscheidungen der Staatsanwaltschaft schon nach bisherigem Recht möglich war - einheitlich den Rechtsweg nach § 161 a Abs. 3 S. 2-4 StPO eröffnen (vgl. Bundestagsdrucksache 13/9718, Seite 37, 38; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.9.2001, - 4 VAs 24/01 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05
    Bei einer willkürlichen Verweigerung der Akteneinsicht ( vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 40 ) hiervon eine Ausnahme zu machen, kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil sich der Antragsschrift weder entnehmen lässt, dass der Antragsteller diese Rechtsverletzung geltend macht noch auf welche Tatsachen die Willkür gründen soll.
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 3 VAs 36/05
    Dies ergibt sich für den Senat aus den vom Bundesgerichtshof zur Frage des Rechtsschutzes im Rahmen einer Anordnung nach § 98 II StPO entwickelten Leitsätze (BGHSt 44, 265 ff., 45, 183 ff.).
  • OLG Rostock, 07.07.2015 - 20 VAs 2/15

    Steuerstrafverfahren: Erstreckung des Akteneinsichtsrechts auf

    Diese Regelung ist in Fällen der vorliegenden Art abschließend; ein anderer Rechtsbehelf ist nicht gegeben (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 376; OLG Hamm wistra 2003, 317; Meyer-Goßner a.a.O. § 147 Rdz. 40; MK-Thomas/Kämpfer, StPO, § 147 Rdz. 59; einschränkend SK-Wohlers a.a.O. § 147 Rdz. 110 f.; nicht ganz eindeutig die Gesetzesbegründung BT-Drs.14/1484, S. 22).
  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    In diesem Verfahren ist es nicht die Aufgabe des Gerichts, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstiger Unterlagen Kenntnis von gestellten Anträgen, den im Vorverfahren vorgebrachten Sachverhalten sowie vom Inhalt der beanstandeten Entscheidung(en) zu verschaffen, und sich auf diesem Wege selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. August 2005 - 3 VAs 36/05 - [juris; insoweit in NStZ-RR 2005, 376 nicht abgedruckt]; Senat, Beschlüsse vom 24. September 2010 - 4 VAs 45/10 - und 3. September 2010 aaO).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten

    Auch im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG ist es nicht Aufgabe des Senates, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu verschaffen und sich auf diesem Weg selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 4 VAs 6/12 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 376).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2019 - 2 VAs 2/19

    Anspruch auf Übersendung von Ablichtungen eines Geschäftsverteilungsplans

    Im Antragsverfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG ist es nicht die Aufgabe des Gerichts, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstiger Unterlagen Kenntnis von gestellten Anträgen sowie vom Inhalt der beanstandeten Entscheidungen zu verschaffen, und sich auf diesem Wege selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. August 2005 - 3 VAs 36/05 -, juris).
  • KG, 01.02.2012 - 4 VAs 6/12

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche

    Es ist im vorliegenden Verfahren nicht die Aufgabe des Senats, sich unter Beschaffung und Auswertung von Akten oder sonstigen Unterlagen Kenntnis von gestellten Anträgen, den im Vorverfahren vorgebrachten Sachverhalten sowie vom Inhalt der beanstandeten Entscheidungen zu verschaffen, und sich auf diesem Wege selbst die Grundlagen für die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung herauszusuchen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. August 2005 - 3 VAs 36/05 - [juris; insoweit in NStZ-RR 2005, 376 nicht abgedruckt]; Senat, Beschlüsse vom 24. September 2010 - 4 VAs 45/10 - und 3. September 2010 aaO.).
  • LG Neubrandenburg, 16.08.2007 - 9 Qs 107/07

    Akteneinsicht des Verteidigers: Unanfechtbarkeit der Versagung der Akteneinsicht

    Im übrigen stehen dem Beschuldigten gegen ablehnende Verfügungen der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren außer Gegenvorstellung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung (vgl. OLG Frankfurt in NStZ-RR 2005, 376; Laufhütte in KK, 5. Auflage, RdNr. 24 zu § 147; Meyer-Goßner, 48. Auflage RdNr. 40 zu § 147).
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