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   OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 7 U 61/14   

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https://dejure.org/2016,67275
OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 7 U 61/14 (https://dejure.org/2016,67275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.2016 - 7 U 61/14 (https://dejure.org/2016,67275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 7 U 61/14 (https://dejure.org/2016,67275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus Transportversicherung bei Beschädigung durch Zoll (Eingriff von hoher Hand)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ausschlussklausel wegen Eingriffs von hoher Hand in der Ausstellungsversicherung

  • rechtsportal.de

    HVB Ausstellung 1988/Fassung Januar 2008 Nr. 2.1.3
    Voraussetzungen der Ausschlussklausel wegen Eingriffs von hoher Hand in der Ausstellungsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 523/85

    Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots - Wirksamkeit des Verbots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 7 U 61/14
    Hieran hielt sie auch in ihrem Schreiben vom 29.3.2012 unter Hinweis auf die Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 10.7.1986 - abgedruckt in VersR 1988, 198 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 523/85] - fest.

    Die Beklagte hat sich insoweit den Vortrag der Klägerin zum losen "Hineinschmeißen" der Exponate in die Transportkisten seitens des russischen Zolls nach durchgeführter Zollbeschau zu Eigen gemacht und sich auf den Ausschluss des Eingriffs von hoher Hand unter Hinweis auf die Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 10.7.1986, Az. 7 Ob 7/86 (VersR 1988, 198 [BAG 03.02.1987 - 3 AZR 523/85] ) berufen.

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 7 U 61/14
    Nach den vorliegenden Versicherungsbedingungen ist volle Leistungsfreiheit auch bei nur grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten vorgesehen, was zur Unwirksamkeit der Regelung gemäß § 307 I BGB wegen Abweichung von der halbzwingenden Vorschrift des § 28 II VVG führt (vgl. BGH VersR 2011, 1550 [BGH 12.10.2011 - IV ZR 199/10] ; Nugel in Staudinger, VVG Komm., 1. Aufl., § 28 VVG Rz. 56 ff).
  • OLG Hamburg, 26.10.2006 - 6 U 208/05

    Verkehrshaftungsversicherung: Wirksamkeit der Abbedingung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2016 - 7 U 61/14
    Dies gilt jedenfalls dann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1983, 949), wenn das Gütertransportrisiko typischerweise - wie vorliegend - nicht überwiegt (so auch OLG Hamburg, Urteil vom 26.10.2006, 6 U 208/05).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2018 - 7 U 25/16

    Kfz-Versicherungsschutz für Verbissschäden durch Mäusebefall

    Die streitgegenständliche Klausel ist als Risikoausschluss zudem eng auszulegen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 7 U 61/14, juris Rn. 29).
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