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   OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19   

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https://dejure.org/2021,44471
OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19 (https://dejure.org/2021,44471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.10.2021 - 26 U 49/19 (https://dejure.org/2021,44471)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 26 U 49/19 (https://dejure.org/2021,44471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ausschluss, Gewährleistungen des Verkäufers, Sonderpreis

  • rewis.io

    Zur Unverzüglichkeit der Mängelrüge; zur Frage eines konkludenten Gewährleistungsausschlusses bei Sonderpreisen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unverzüglichkeit einer Mängelrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 444 ; HGB § 346
    Ansprüche aus dem Kauf eines schadhaften Tischbohrwerks; Gewährleistungsausschlüsse mit der Wendung "wie besichtigt"; Schlüssige Darstellung eines Handelsbrauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reduzierte Ware ist nicht vom Umtausch ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reduzierte Ware ist nicht vom Umtausch ausgeschlossen! (IBR 2022, 97)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 246/16

    Handelskauf: Umfang der Untersuchungsobliegenheit; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Ein solcher Vortrag erschöpft sich in der rechtlichen Aussage, die in § 346 HGB bestimmten Voraussetzungen für einen Handelsbrauch seien erfüllt, und gibt hierfür keine Tatsachen an (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2017 - VIII ZR 246/16 -, NJW 2018, 1957, 1959).

    Unerlässlich ist vielmehr der Vortrag konkreter Anknüpfungstatsachen, die den Schluss auf eine in räumlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht ausreichende einheitliche, auf Konsens der beteiligten Kreise hindeutende Verkehrsübung in Bezug auf einen bestimmten Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2017 - VIII ZR 246/16 -, NJW 2018, 1957, 1959).

    Anhaltspunkte für die Grenzen der Zumutbarkeit bilden vor allem der für eine Überprüfung erforderliche Kosten- und Zeitaufwand, die dem Käufer zur Verfügung stehenden technischen Prüfungsmöglichkeiten, das Erfordernis eigener technischer Kenntnisse für die Durchführung der Untersuchung beziehungsweise die Notwendigkeit, die Prüfung von Dritten vornehmen zu lassen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.12.2017 - VIII ZR 246/16 -, NJW 2018, 1957, 1958 m. w. N.).

    Die nach § 377 Abs. 1 HGB geforderte Untersuchung muss dabei nicht von derartigem Umfang und solcher Intensität sein, dass sie nach Art einer "Rundum-Untersuchung" alle irgendwie in Betracht kommenden Mängel der Ware erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2017 - VIII ZR 246/16 -, NJW 2018, 1957, 1959 m. w. N.).

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 195/85

    Anforderungen an Rügepflicht bei Material- oder Konstruktionsfehler einer ganzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Bei den Anforderungen, die an die Bestimmtheit der Mangelrüge zu stellen sind, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.06.1986 - VIII ZR 195/85 -, NJW 1986, 3136, 3137).

    Es genügt vielmehr, wenn ihr der Verkäufer aus seiner Sicht, ohne dass es auf die Verständnismöglichkeit eines außenstehenden Dritten ankäme, entnehmen kann, in welchem Punkt der Käufer mit der gelieferten Ware - als nicht vertragsgemäß - nicht einverstanden ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.06.1986 - VIII ZR 195/85 -, NJW 1986, 3136, 3137).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit dem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02 -, NJW 2002, 2295; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 -, NJW 2003, 1943, 1945; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2013 - 15 U 127/13 -, juris).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZR 120/16

    Konkludenter Widerspruch gegen stillschweigende Verlängerung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Im Streitfall macht die Klägerin jedoch einen Schadensersatzanspruch geltend, und ein Schadensersatzanspruch stellt keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24.01.2018 - XII ZR 120/16 -, NJW-RR 2018, 714, 716).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 15 U 127/13

    Zur Schadensminderungsobliegenheit im Zusammenhang mit der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit dem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02 -, NJW 2002, 2295; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 -, NJW 2003, 1943, 1945; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2013 - 15 U 127/13 -, juris).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit dem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten Rechtssatz nicht deckt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZR 75/02 -, NJW 2002, 2295; Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 -, NJW 2003, 1943, 1945; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.2013 - 15 U 127/13 -, juris).
  • OLG Köln, 23.08.2017 - 16 U 68/17

    Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Reitpferd wegen eingeschränkter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Diese Bestimmung greift nach der Risikoverteilung des § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB etwa auch dann ein, wenn sich der Verkäufer mit der Rücknahme der Kaufsache in Annahmeverzug befand (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 23.8.2017 - 16 U 68/17 -, NJW-RR 2018, 436, 439 f.; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 80. Aufl. 2021, § 346, Rdnr. 12).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14

    Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch ihn und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.04.2016 - VIII ZR 261/14 -, NJW 2016, 2495, 2496 m. w. N.).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 152/84

    Kaufpreiszahlung oder Schadensersatz bei gelieferten verseuchten Forellen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Eine Anzeige nur wenige Tage nach Erkennen des Mangels führt in der Regel nicht zu einem Rügeverlust nach § 377 Abs. 3 HGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.07.1985 - VIII ZR 152/84 -, NJW-RR 1986, 52, 53).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94

    Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 26 U 49/19
    Dabei gilt es zu beachten, dass das Wochenende nicht mit in diese Frist hineingerechnet wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13.03.1996 - VIII ZR 333/94 -, NJW 1996, 1537, 1538; Schwartze, in: Häublein/Hoffmann-Theinert (Hrsg.), BeckOK HGB, 32. Edition, Stand: 15.04.2021, § 377, Rdnr. 50), denn § 193 BGB ist entsprechend auf die Mängelrüge als rechtsgeschäftsähnliche Handlung anzuwenden (vgl. etwa Schwartze, in: Häublein/Hoffmann-Theinert (Hrsg.), BeckOK HGB, 32. Edition, Stand: 15.04.2021, § 377, Rdnr. 50).
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