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   OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08   

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OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08 (https://dejure.org/2008,6320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2008 - 4 U 119/08 (https://dejure.org/2008,6320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2008 - 4 U 119/08 (https://dejure.org/2008,6320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 296 Abs 1 ZPO, § 356 ZPO, § 379 S 1 ZPO, § 402 ZPO
    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • verkehrslexikon.de

    Zur Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • Judicialis

    GG Art. 103; ; ZPO § 296; ; ZPO § 356; ; ZPO § 379; ; ZPO § 402

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Nichterhebung angebotenen Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Nichterhebung angebotenen Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 792 (Ls.)
  • BauR 2009, 552
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Dabei verwies seine anwaltliche Bevollmächtigte wegen der prozessualen Behandlung der Verspätung ausdrücklich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.05.1987 (1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff).

    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff, der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anerkennung gefunden hat (BGHZ 75, 138, 141 f; 86, 31, 34 ff), kommt es nämlich für die Prüfung der Verzögerung ausschließlich darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Zwar gewährt die Grundrechtsnorm keinen Schutz dagegen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt; die Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzw. eines erheblichen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Artikel 103 Abs. 1 GG, wenn diese Nichtberücksichtigung im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 69, 141, 143 f).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Wird dieser Vorschuss nicht innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist bezahlt, unterbleibt die Beauftragung des Sachverständigen (§§ 402, 379 Satz 2, 1.Halbsatz ZPO), ohne dass es einer Androhung dieser Folge bedürfte (§ 231 Abs. 1 ZPO; BGH NJW 1998, 761 f).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Nach dem absoluten Verzögerungsbegriff, der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anerkennung gefunden hat (BGHZ 75, 138, 141 f; 86, 31, 34 ff), kommt es nämlich für die Prüfung der Verzögerung ausschließlich darauf an, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08
    Insoweit hat das erstinstanzliche Gericht übersehen, dass sich auch bei Zugrundelegung des absoluten Verzögerungsbegriffs eine Präklusion dann als ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs darstellt, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung, die Verzögerung mit verursacht (ständige Rechtssprechung: BVerfGE 51, 188, 192; 60, 1, 6; Beschluss vom 05.05.1987, 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302 ff; BVerfGE, Beschluss vom 26.10.1999, 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945; BVerfGE 81, 264, 273 f).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des

    Insoweit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Präklusion von Parteivortrag oder Beweisanträgen anwendbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 792; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08, bei beck-online).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08

    Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Vorschusszahlung

    Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt also nicht ohne weiteres dazu, dass die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen ist (BGH NJW 1982, S. 2259, 2260), vielmehr sind vom Gericht die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zu prüfen (OLG Frankfurt, 19.11.2008 4 U 119/08 - zitiert nach juris; OLG Koblenz IBR 2004, S. 231).
  • LG Augsburg, 15.12.2009 - 3 O 624/08

    Zurückweisung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens als

    28 Die Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen pflichtwidrig verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses ist durch die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Durchführung der Beweisaufnahme in §§ 402, 379 Satz 1, 296 II ZPO gedeckt, wenn der Umstand der verspäteten Einzahlung des Auslagenvorschusses kausal für eine eintretende Verzögerung des Rechtsstreits ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2008, 4 U 119/08, BeckRS 2009, 03609).
  • LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 2/17

    Vorschuss Sachverständigengutachten nicht eingezahlt - Beweislast

    Deshalb kann nach fruchtlosem Ablauf der Beibringungsfrist, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, das Beweismittel gemäß § 356 ZPO nur benutzt werden, wenn es nach der freien Überzeugung des Gerichts das Verfahren nicht verzögert (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2008 - 4 U 119/08, BeckRS 2009, 03609).
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