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   OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38511
OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12 (https://dejure.org/2012,38511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2012 - 23 U 68/12 (https://dejure.org/2012,38511)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2012 - 23 U 68/12 (https://dejure.org/2012,38511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Schuldnerverzugs bei einem Verbraucherdarlehen; Anspruch auf Widerruf von durch die Schufa gespeicherten Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Schuldnerverzuges eines Verbraucherdarlehens; Anspruch auf Widerruf von durch die Schufa gespeicherten Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schufa-Eintrag bei verjährte Kreditforderung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige SCHUFA-Meldung einer Bank - Sind ihre Forderungen an eine Kreditnehmerin verjährt, darf sie an die SCHUFA keine negativen Daten weitergeben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine Mahnung hinsichtlich eines Verbraucherdarlehens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungseintritt bei Darlehensanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bank kann unzulässig veröffentlichte Negativdaten zu widerrufen haben

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Darlehen oder Krediten und Verjährung der Restschuld -Keine Hemmung der Verjährung ohne Mahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsforderungen von Banken können verjährt sein, wenn nicht gemahnt wurde

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Negativer Schufaeintrag bei verjährten Forderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsforderungen von Banken aus Darlehen unterliegen der 3-jährigen Verjährungsfrist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schufa-Eintrag: Bank darf verjährte Kreditforderung nicht an die Schufa melden - Keine Verjährungshemmung bei fehlender Mahnung / Mahnung setzt eindeutige und bestimmte Zahlungsaufforderung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 566
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Von besonderer Bedeutung ist, dass die in der Mahnung enthaltene Aufforderung zur Leistung eindeutig und bestimmt sein muss (BGH NJW 2009, 1813; Palandt-Grüneberg § 286 Rn 17), d.h. dass der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringen muss, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH NJW 2009, 1813; 2008, 50; Palandt-Grüneberg a.a.O.).

    Auf die Rechtsfolgen eines Verzugs muss zwar nach dem Urteil des BGH vom 25.10.2007 (NJW 2008, 50) - anders als im Fall des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB - grundsätzlich nicht hingewiesen werden (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 10.3.1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133).

    Dabei handelt es sich indessen gemäß der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil des BGH vom 25.10.2007, NJW 2008, 50) explizit um Ausnahmefälle.

    Es ist daher nach dem Urteil des BGH vom 25.10.2007 (NJW 2008, 50) rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die dortigen Vorinstanzen die kalendermäßige Bestimmung eines Zahlungsziels in der Rechnung ohne Hinweis auf einen Verzugseintritt oder ähnliche Zusätze nur als Angebot zu einer Stundung oder einem pactum de non petendo interpretiert haben.

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Zwar kann die Fälligstellung des Darlehens mit einer Mahnung verbunden sein (vgl. hierzu BGH-Urt. v. 13.7.2010, XI ZR 27/10, Rn. 13, zitiert nach Juris), jedoch ist dem genannten Schreiben der Antragsgegnerin eine solche Mahnung nicht zu entnehmen.
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 126/04

    Haftung des Arztes wegen verzögerter Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Sie ist eine nicht formgebundene, einseitige empfangsbedürftige Erklärung und als solche kein Rechtsgeschäft, sondern eine geschäftsähnliche Handlung (BGH NJW 1987, 1547; Palandt-Grüneberg a.a.O.), auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen entsprechend anwendbar sind (BGH NJW 2006, 687; Palandt-Grüneberg a.a.O.).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Eine Mahnung kann zudem mit der die Fälligkeit begründenden Handlung verbunden werden (BGH a.a.O.; RGZ 50, 255, 261; BGH, Urteil vom 14.7.1970 - VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141) und kann deswegen etwa auch in einer Rechnung enthalten sein, selbst wenn nach den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen erst mit deren Zugang die Forderung fällig wird (BGH a.a.O. sowie Urteil vom 12.7.2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 10).
  • BGH, 14.07.1970 - VIII ZR 12/69

    Mietkündigung infolge Zahlungsrückstands - Zahlungsrückstand als Zahlungsverzug -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Eine Mahnung kann zudem mit der die Fälligkeit begründenden Handlung verbunden werden (BGH a.a.O.; RGZ 50, 255, 261; BGH, Urteil vom 14.7.1970 - VIII ZR 12/69, WM 1970, 1141) und kann deswegen etwa auch in einer Rechnung enthalten sein, selbst wenn nach den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen erst mit deren Zugang die Forderung fällig wird (BGH a.a.O. sowie Urteil vom 12.7.2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 10).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Auf die Rechtsfolgen eines Verzugs muss zwar nach dem Urteil des BGH vom 25.10.2007 (NJW 2008, 50) - anders als im Fall des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB - grundsätzlich nicht hingewiesen werden (unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 10.3.1998 - X ZR 70/96, NJW 1998, 2132, 2133).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Ein solches könnte sie entweder aus § 823 Abs. 2 BGB iVm §§ 28 Abs. 1 Nr. 2, 35 BDSG gegeben oder aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 12, 823, 1004 BGB, 28, 35 BDSG als Anspruch auf Beseitigung der durch die unzulässige Datenübermittlung entstandenen Störung (so BGH-Urt. v. 7.7.1983, Az.: III ZR 159/82 zu § 27 Abs. 3 S. 2 BDSG a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1985 - 14 U 30/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Keine Mahnung ist im Übrigen auch die bloße Mitteilung, die Forderung sei nun fällig (OLG Düsseldorf, DNotZ 1985, 767; Palandt-Grüneberg § 286 Rn 17), da auch hierin keine eindeutige und bestimmte Leistungsaufforderung liegt.
  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08

    Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 23 U 68/12
    Von besonderer Bedeutung ist, dass die in der Mahnung enthaltene Aufforderung zur Leistung eindeutig und bestimmt sein muss (BGH NJW 2009, 1813; Palandt-Grüneberg § 286 Rn 17), d.h. dass der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringen muss, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH NJW 2009, 1813; 2008, 50; Palandt-Grüneberg a.a.O.).
  • OLG Dresden, 20.10.2016 - 8 U 1211/16

    Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen

    Soweit das OLG Frankfurt (Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12, Rn. 24, juris), demgegenüber der Auffassung ist, der Fälligstellung der Restschuld zur sofortigen Zahlung in einem Kündigungsschreiben ließe sich bei einem Teilzahlungsdarlehen eine Leistungsaufforderung im Sinne einer Mahnung nicht entnehmen, überzeugt das für den hier vorliegenden Fall eines Dispositionskredits nicht.

    Soweit der Beklagte - sich an das OLG Frankfurt anlehnend (Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12, juris) - meint, in dem Moment, in dem Maßnahmen nach § 498 BGB ergriffen würden, sei die Hemmung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB beendet, mag zutreffend sein, dass es nach Kündigung des Darlehens einer Inverzugsetzung mit dem nunmehr fälligen Restsaldo bedarf, wenn zuvor Verzug allein hinsichtlich einzelner fälliger Raten eingetreten ist.

  • OLG Frankfurt, 05.06.2019 - 17 U 95/18

    Anforderungen an die Mahnung eines Kündigungssaldos eines Kreditkontos -

    Insbesondere könne sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass die Verjährung der Forderung gemäß § 497 Abs. 3 S. 3 BGB a.F. wegen Verzugs gehemmt sei, wie sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 19.11.2012, Az.: 23 U 68/12 ergebe.

    Die Kammer folge insoweit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und nicht der des 23. Zivilsenats des OLG Frankfurt (Urteil vom 19.11.2012, Az.: 23 U 68/12 ).

    Der 23. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat zwar in der Fälligstellung der Restschuld zur sofortigen Zahlung und der damit verbundenen Androhung von Verzugszinsen keine Mahnung gesehen (vgl. Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12 -, Rn. 24 , juris; ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 09.08.2017 - 31 W 10/17 -, juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 23. Mai 2016 - 31 U 41/16 -, Rn. 5 f., juris; - a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2016, 13 W 84/16 = Anlage B 6, Anlagenband; Beschluss vom 19.03.2014, 13 U 205/13 = Anlage B 1 = Bl. 72 ff. d.A.; OLG Dresden, Urteil vom 20.10.2016 - 8 U 1211/16 -, Rn. 12, juris; Urteil vom 18.11.2018 - 5 U 1411/17 = Anlage BB 1 = Bl. 228 ff. d.A.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2014 - I-14 U 39/14 = Anlage B 2 = Bl. 77 ff. d.A.).

    Soweit der 23. Zivilsenat die Auffassung vertritt, nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont des Kreditnehmers und unter Verbraucherschutzgesichtspunkten läge bei einer vergleichbaren Formulierung eine bloße Gesamtfälligstellung des Darlehens ohne damit zugleich erfolgte Mahnung erheblich näher als die gegenteilige Annahme einer Mahnung (vgl. Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12 -, Rn. 37 , juris), kann dem nicht beigetreten werden.

    Es wird dem Darlehensnehmer auch nicht suggeriert, dass noch weitere Maßnahmen veranlasst werden sollen und dann erst Verzug eintreten soll (so: OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12 -, Rn. 37 , juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09.08.2017 - 31 W 10/17 -, juris Rn. 21).

  • AG München, 15.01.2019 - 212 C 15764/18

    Kein Anspruch auf Ausgleich eines negativen Saldos aus einem gekündigten

    Schon aus der gesetzlichen Systematik ergibt sich, dass der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 BGB a. F. nur für den zwar notleidend gewordenen, aber noch seitens des Darlehensgebers ungekündigten Verbraucherdarlehensvertrag gilt, vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 19.11.2012 - 23 U 68/12, NJW-RR 2013, 566, beckonline.

    Mit dieser Restschuld kann der Verbraucher erst nach nochmaliger Mahnung in Verzug geraten, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12, juris Rn. 21; OLG Hamm, Beschluss vom 09. August 2017 - 31 W 10/17 -, Rn. 18 - 24, juris; Kessal-Wulf, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 498 Rn. 25).bb.

  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 31 W 10/17

    Voraussetzungen des Verzuges mit der Rückzahlung eines Kontokorrentkredits

    Mit dieser Restschuld kann der Verbraucher aber erst nach nochmaliger Mahnung in Verzug geraten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2012 - 23 U 68/12, juris Rn. 21; Kessal-Wulf, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 498 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 23.05.2016 - 31 U 41/16
    Die Mitteilung, dass die Forderung zur sofortigen Zahlung fällig ist, stellt für sich gesehen keine Mahnung dar (vgl. KG, NVwZ-RR 2004, 397 f.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 566 ff.).

    Gleichfalls beinhaltet nicht die Ankündigung, dass auf den Betrag künftig Verzugszinsen berechnet würden, eine eindeutige und bestimmte, an den Schuldner gerichtete Aufforderung, den bezifferten Betrag unverzüglich zu erbringen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 566 ff.; Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 286 Rn. 17).

    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 286 Abs. 3 BGB darf ein Schuldner, wird eine Forderung durch Kündigung erst fällig gestellt, grundsätzlich von einer angemessenen Zahlungsfrist ausgehen, bevor Verzug eintritt; ihm ist grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Forderung zu überprüfen (vgl. BGH, WM 1970, 1141; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 566 ff.).

  • OLG Dresden, 14.02.2019 - 8 U 472/18
    Eine andere Bewertung ist auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 2013, 566) nicht angezeigt.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 2013, 566) betraf einen in Teilen abweichenden Sachverhalt.

  • OLG Hamm, 08.05.2019 - 31 U 107/18
    Dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 -, NJW 2006, 3271, Rn. 10; Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10, juris Rn. 14; OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2013 - 1 U 398/11, juris Rn. 43; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2012 - 23 U 68/12 -, Rn. 34 = NJW-RR 2013, 566; Senat, Hinweis vom 23.05.2016 - 31 U 41/16; Beschluss vom 02.08.2017 - 31 W 10/17; Beschluss vom 18.07.2018, 31 U 155/17).

    Die Mitteilung, die Forderung werde fällig gestellt, stellt für sich gesehen keine Mahnung dar, sondern erschöpft sich in der Rechtsfolge der Herbeiführung der (sofortigen) Zahlungspflicht (vgl. Senat, Hinweis vom 23.05.2016 - 31 U 41/16, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2012 - 23 U 68/12 -, NJW-RR 2013, 566 - Rn. 34).

  • LG München I, 24.06.2021 - 29 O 205/21
    Es enthielt nämlich nicht lediglich eine Gesamtfälligstellung und einen Hinweis auf die Berechnung von künftigen Verzugszinsen (vgl. OLG Frankfurt a . M . , Urt. v. 1 9 . 1 1 . 2012 - 23 U 68/12), sondern eine ausdrückliche Aufforderung, den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen, die einen verständigen Verbraucher unzweideutig erkennen lässt, dass Zahlung umgehend verlangt wird.
  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2018 - 18 O 247/17

    Verbraucherdarlehensvertrag - fristlose Kündigung

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main habe nämlich bereits 2012 entschieden, dass die Vorgehensweise der Beklagten im Zusammenhang mit einem identischen vorprozessualen Aufforderungsschreiben die nach § 497 BGB vorausgesetzte In-Verzug-Setzung nicht wirksam habe herbeiführen können (Urteil vom 19. November 2012, 23 U 68/12 ).
  • LG Heilbronn, 20.07.2016 - 6 O 216/16

    Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer Darlehensforderung

    Es kann daher dahin stehen, ob § 497 Abs. 3 S. 3 BGB auf einen gekündigten Darlehensvertrag anwendbar ist oder nicht, wie der Beklagte unter Berufung auf die Entscheidungen des Amtsgerichts München vom 07.06.2016 Az. 212 C 534/16 und des OLG Frankfurt am Main vom 19.11.2012, Az. 23 U 68/12 meint.
  • AG Schwarzenbek, 17.11.2020 - 2 C 942/18
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