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   OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 107/04   

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https://dejure.org/2006,79691
OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 107/04 (https://dejure.org/2006,79691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2006 - 5 U 107/04 (https://dejure.org/2006,79691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 5 U 107/04 (https://dejure.org/2006,79691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 352 InsO, § 280 ZPO
    Anwendungsbereich des § 352 InsO mit Bezug auf schweizerisches Nachlassverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich des § 352 InsO mit Bezug auf schweizerisches Nachlassverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 107/04
    Die Unterbrechung ist eingetreten, weil die Voraussetzungen für die Unterbrechungswirkung eines ausländischen Insolvenzverfahrens, wie sie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen worden sind (BGH ZIP 1998, 659), erfüllt sind, nämlich die Wirkungen des ausländischen Insolvenzverfahrens in Deutschland anerkannt werden und das ausländische Insolvenzrecht in vergleichbarer Weise wie das deutsche eine ausschließliche Prozessführungsbefugnis des Verwalters über das Massevermögen vorsieht.

    Ob ein schweizerischer Zivilprozess durch die Bestätigung des Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung unterbrochen werden würde, ist für die hier zu treffende Entscheidung ohne Belang (vgl. BGH ZIP 1998, 659; Runkel/Pannen, wie oben, § 16 Rdz. 428; HK/Wenner, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 7. Aufl., 1996, XXIII. 159 a).

    Er liegt nämlich darin, durch die Unterbrechung die Beteiligten in die Lage zu versetzen, sich auf die Situation einzustellen und eine ausreichende Informations- und Überlegungszeit zu erhalten, verwirklicht also einen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. BGH ZIP 1998, 659).

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 107/04
    Das Verfahren zur Bestätigung des Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung ist einem deutschen Insolvenzverfahren vergleichbar und erfasst auch hier belegenes Vermögen, wobei das Eröffnungsgericht der Schweiz international zuständig ist und ein Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung nicht vorliegt (vgl. zu den Voraussetzungen BGH ZIP 1997, 39, 40).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZB 161/05

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein die Zulässigkeit der Klage insgesamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 5 U 107/04
    Denn die angefochtene Entscheidung betraf einen Zwischenstreit im Sinne des § 280 Abs. 1 ZPO, der analog § 280 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise einer Anfechtung unterlag (Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 239 Rdz. 3; Stein/Jonas/Roth, ZPO, § 239 Rdz. 27 und 40, jeweils zur Aufnahme durch einen Rechtsnachfolger; wohl auch BGH ZIP 2006, 873).
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