Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12, 26 Sch 8/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,58825
OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12, 26 Sch 8/13 (https://dejure.org/2013,58825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2013 - 26 Sch 29/12, 26 Sch 8/13 (https://dejure.org/2013,58825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 26 Sch 29/12, 26 Sch 8/13 (https://dejure.org/2013,58825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,58825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 30.11.2011 - III ZB 19/11

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Konkretisierung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    So ist beispielsweise im Rahmen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruches anerkannt, dass die Höhe der nach ausländischem Recht angefallenen gesetzlichen Zinsen im Vollstreckbarerklärungsverfahren ergänzt werden kann; insoweit handelt es sich nicht um eine unzulässige Auffüllung des Schiedsspruchs, sondern um die Anerkennung der Wirkung die dem Schiedsspruch nach ausländischem Recht zukommt (BGH, WM 2012, 179 [BGH 30.11.2011 - III ZB 19/11] ).

    Dazu muss dieser aus sich heraus für eine Auslegung genügend bestimmt sein oder jedenfalls sämtliche Kriterien für seine Bestimmbarkeit eindeutig festlegen (vgl. BGH, WM 2012, 179 f. [BGH 30.11.2011 - III ZB 19/11] ).

    Es ist dem staatlichen Gericht im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach §§ 1060 ff. ZPO verwehrt, eine eigene Entscheidung an die Stelle der des Schiedsgerichts zu setzen oder diese inhaltlich zu verändern (vgl. nochmals BGH, WM 2012, 179 f. [BGH 30.11.2011 - III ZB 19/11] ).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Eine bloße sachliche Unrichtigkeit einer schiedsgerichtlichen Entscheidung stellt folglich keinen Aufhebungsgrund dar; vielmehr gilt das Verbot der "révision au fond" (z.B. BGH, NJW 2002, 3031 [BGH 06.06.2002 - III ZB 44/01] ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, Az.: 10 Sch 8/08, zitiert nach BeckRS).

    Auch auf diese Frage kommt es - mangels eines Anspruchs dem Grunde nach - nicht an, weil die Entscheidung des Schiedsgerichts zu diesem Punkt (Miete Gemeinde2) nicht auf dem behaupteten Gehörsverstoß zur Frage eines Aufrechnungsverbotes beruht (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs z.B. BGH, NJW-RR 2008, 659, 661 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] sowie die Nachweise bei OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, a.a.O.).

    Jedoch ist das Schiedsgericht - wie schon oben an anderer Stelle ausgeführt - nicht gehalten, alle Einzelpunkte des Parteivortrags ausdrücklich zu behandeln (vgl. BGH WuM 2005, 475; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, Az.: 10 Sch 8/08 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 26 Sch 24/12

    Zu den Aufhebungsgründen nach § 1059 Abs. II 2 b ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Die Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der Verletzung von gebotenen Hinweispflichten setzt voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, der Verfahrensverstoß sich demnach auf die Entscheidung ausgewirkt hat (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: 26 Sch 24/12 = SchiedsVZ 2013, 341 ff. [OLG Köln 29.01.2013 - 19 Sch 30/12] ).

    Selbst wenn aber entgegen der vorstehenden Ausführungen gleichwohl von einem unstreitigen Vorbringen auszugehen wäre, so würde sich das Übergehen dieses unstreitigen Sachvortrages durch das Schiedsgericht lediglich als einfacher Verfahrensfehler darstellen, der keinen schwerwiegenden, die Grundlagen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens berührenden Mangel begründet (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.01.2013, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 06.07.2012, Az.: 19 Sch 8/11, zitiert nach BeckRS; vgl. zur Unerheblichkeit von einzelnen Verfahrensfehlern auch MüKo-Münch, ZPO, a.a.O., Rdnr. 46 zu § 1059 ZPO m.w.N.).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 320/06

    Geltendmachung einer schiedsbefangenen Gegenforderung durch Aufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Es könnte danach fraglich sein, ob angesichts der nunmehr ergangenen abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichts über die grundsätzlich schiedsbefangene Gegenforderung im Vollstreckbarerklärungsverfahren überhaupt noch ein Bedürfnis dafür besteht, die Schiedsautonomie zu sichern (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2008, 556 = Beschluss vom 17.01.2008, Az.: III ZR 320/06).

    Es entspricht zudem der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass gegen eine Forderung auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten Geldbetrages mit einem Zahlungsanspruch aufgerechnet werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1989, 173 f. [BGH 19.10.1988 - IVb ZR 70/87] ; bestätigt durch BGH NJW-RR 2008, 556 f. [BGH 17.01.2008 - III ZR 320/06] ), weshalb dem Vollstreckbarerklärungsantrag der Antragsgegnerin zu Ziffer 12. des Schiedsspruchs nur im ausgeurteilten Umfang stattgegeben werden kann.

  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Auch auf diese Frage kommt es - mangels eines Anspruchs dem Grunde nach - nicht an, weil die Entscheidung des Schiedsgerichts zu diesem Punkt (Miete Gemeinde2) nicht auf dem behaupteten Gehörsverstoß zur Frage eines Aufrechnungsverbotes beruht (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs z.B. BGH, NJW-RR 2008, 659, 661 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] sowie die Nachweise bei OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, a.a.O.).

    Sie kann allenfalls ihrerseits auf die Unvereinbarkeit mit dem ordre public überprüft werden (vgl. BGH, SchiedsVZ 2008, 40, 42 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] ; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 11a zu § 1042 ZPO m.w.N.).

  • BGH, 06.06.2002 - III ZB 44/01

    Gerichtliche Aufhebung eines Prozeßschiedsspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Denn nur ein Mangel des Verfahrens, nicht des "Entscheidens" fällt unter diese Norm (vgl. Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Auflage 2005, Kap. 24, Rdnr. 19, 22; vgl. auch BGH, NJW 2002, 3031 f. [BGH 06.06.2002 - III ZB 44/01] ).

    Eine bloße sachliche Unrichtigkeit einer schiedsgerichtlichen Entscheidung stellt folglich keinen Aufhebungsgrund dar; vielmehr gilt das Verbot der "révision au fond" (z.B. BGH, NJW 2002, 3031 [BGH 06.06.2002 - III ZB 44/01] ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2009, Az.: 10 Sch 8/08, zitiert nach BeckRS).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 13 U 57/04

    Berufungsgerichtliche Bestätigung einer Verurteilung zur Bewirkung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Denn steht materiell-rechtlich dem Schuldner die Wahl zu, wie er eine geschuldete Leistung erbringt (z.B. bei Mangelbeseitigung) reicht es aus, wenn der Titel das Ergebnis (den Erfolg) beschreibt, nicht aber die Art, wie das Ergebnis herbeizuführen ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.11.2004, Az.: 13 U 57/04, zitiert nach BeckRS).
  • OLG München, 28.11.2005 - 34 Sch 19/05

    Bestimmung unklarer Parteibezeichnung in ausländischem Schiedsspruch bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Zudem können mehrdeutige Parteibezeichnungen in z.B. ausländischen Schiedssprüchen im Vollstreckbarerklärungsverfahren klarstellend gefasst werden (OLG München Beschluss vom 28.11.2005, Az.: 34 Sch 19/05; OLG München, Beschluss vom 19.11.2012, Az.: 34 Sch 7/11, jeweils zitiert nach BeckRS).
  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722 [BVerfG 29.02.2008 - 1 BvR 371/07] ; BGH, NJW 1992, 2299 [BGH 14.05.1992 - III ZR 169/90] ; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, Az.: 34 Sch 26/07; Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 15, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG München, 19.11.2012 - 34 Sch 7/11

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Schiedsspruchs: Aufklärung einer nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2013 - 26 Sch 29/12
    Zudem können mehrdeutige Parteibezeichnungen in z.B. ausländischen Schiedssprüchen im Vollstreckbarerklärungsverfahren klarstellend gefasst werden (OLG München Beschluss vom 28.11.2005, Az.: 34 Sch 19/05; OLG München, Beschluss vom 19.11.2012, Az.: 34 Sch 7/11, jeweils zitiert nach BeckRS).
  • OLG Köln, 24.09.1964 - 10 W 64/64

    Parteibezeichnung; Parteifähigkeit; Firma; Personengesellschaft; Einzelkaufmann

  • OLG Köln, 06.07.2012 - 19 Sch 8/11

    Beweisantrag nicht nachgegangen: Rechtliches Gehör verletzt?

  • OLG Hamburg, 24.01.2003 - 11 Sch 6/01
  • OLG Hamburg, 30.05.2008 - 11 Sch 9/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Zurückverweisung der Sache an das

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2007 - 19 U 57/07

    Leistungsbeschränkung in der Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit einer

  • OLG Dresden, 27.01.2005 - 11 SchH 2/04

    Rechtsfolgen der Insolvenz einer der Parteien für das Schiedsverfahren; Besorgnis

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

  • KG, 25.03.2013 - 20 Sch 10/12

    Vollstreckbarkeitsverfahren: Aufrechnung des Schuldners mit einem ihm im

  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

  • BGH, 07.01.1965 - VII ZR 241/63

    Anwendbarkeit des § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei ausländischen

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

  • OLG Frankfurt, 11.09.2008 - 26 Sch 12/08

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • OLG Köln, 29.01.2013 - 19 Sch 30/12

    Zuständigkeit des Schiedsgerichts für Streitigkeiten der Gesellschafter um

  • OLG Köln, 23.04.2004 - 9 Sch 1/03
  • OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der

    Die Schiedsklägerin zu 3) hat ihrerseits in einem vor dem Senat zunächst gesondert geführten (Az.: 26 Sch 29/12), allein gegen die Antragsgegnerin zu 1) gerichteten und später mit dem hiesigen Verfahren verbundenen Rechtsstreit die teilweise Vollstreckbarerklärung des Teil-Schiedsspruchs zu ihren Gunsten im Umfang von EUR 10.000,00 beantragt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht