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   OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16   

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https://dejure.org/2017,53630
OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16 (https://dejure.org/2017,53630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 U 198/16 (https://dejure.org/2017,53630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 U 198/16 (https://dejure.org/2017,53630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 241 BGB, § 280 BGB, § 311 BGB
    Haftung für Anlageberatung: Keine konkreten Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität des Fondskonzepts aus rückschauender Erkenntnis strafbaren Agierens der Fondsverantwortlichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Anlageberatung: Keine konkreten Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität des Fondskonzepts aus rückschauender Erkenntnis strafbaren Agierens der Fondsverantwortlichen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Der Anlageberater ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, über eine von ihm vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (BGH NJW 2011, 3227 [BGH 09.03.2011 - XI ZR 191/10] ; NJW 2012, 2427 [BGH 08.05.2012 - XI ZR 262/10] ; NJW-RR 2013, 98 [BGH 11.09.2012 - XI ZR 363/10] ).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist danach beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10; Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 318/10).

    Der Beweis kann dabei auch durch Indizien geführt werden (BGH, Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10; Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 318/10).

    Sollte ein Anleger in Bezug auf eine vergleichbare Kapitalanlage, die er vor oder nach der streitgegenständlichen erworben hat, erst nach dem Erwerb der jeweiligen Beteiligung Kenntnis von Rückvergütungen erhalten, so kann sich ein Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über Rückvergütungen auch daraus ergeben, dass der Anleger an den vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt (BGH, Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 318/10; Urt. 8.5. 2012 - XI ZR 262/10).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 318/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist danach beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10; Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 318/10).

    Der Beweis kann dabei auch durch Indizien geführt werden (BGH, Urt. v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10; Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 318/10).

    Sollte ein Anleger in Bezug auf eine vergleichbare Kapitalanlage, die er vor oder nach der streitgegenständlichen erworben hat, erst nach dem Erwerb der jeweiligen Beteiligung Kenntnis von Rückvergütungen erhalten, so kann sich ein Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über Rückvergütungen auch daraus ergeben, dass der Anleger an den vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt (BGH, Urt. v. 26.2.2013 - XI ZR 318/10; Urt. 8.5. 2012 - XI ZR 262/10).

  • BGH, 30.03.2017 - III ZR 139/15

    Haftung bei Kapitalanlagevermittlung: Pflicht eines Anlagevermittlers zur Prüfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Unterlässt er diese Prüfung, hat er den Interessenten darauf hinzuweisen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 30.3.2017 - III ZR 139/15; Urt. v. Urt. v. 30.10.2014 - III ZR 493/13).

    Ob eine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung vorliegt, kann deshalb nicht beurteilt werden, wenn nicht zuvor festgestellt wird, dass es an der notwendigen Plausibilität fehlt und woraus sich dies ergibt (BGH, Urt. v. 30.7.2017 - III ZR 139/15).

  • BGH, 30.10.2014 - III ZR 493/13

    Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Unterlässt er diese Prüfung, hat er den Interessenten darauf hinzuweisen (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 30.3.2017 - III ZR 139/15; Urt. v. Urt. v. 30.10.2014 - III ZR 493/13).
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Der Anlageberater ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, über eine von ihm vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (BGH NJW 2011, 3227 [BGH 09.03.2011 - XI ZR 191/10] ; NJW 2012, 2427 [BGH 08.05.2012 - XI ZR 262/10] ; NJW-RR 2013, 98 [BGH 11.09.2012 - XI ZR 363/10] ).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Der Anlageberater ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, über eine von ihm vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (BGH NJW 2011, 3227 [BGH 09.03.2011 - XI ZR 191/10] ; NJW 2012, 2427 [BGH 08.05.2012 - XI ZR 262/10] ; NJW-RR 2013, 98 [BGH 11.09.2012 - XI ZR 363/10] ).
  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 27/10

    Beratungspflichtverletzung des Anlageberaters trotz richtigen Prospekts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Denn eine ordnungsgemäße Erfüllung der bestehenden Aufklärungspflichten gegenüber dem Anlageinteressenten kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urt. v. 14.4.2011 - III ZR 27/10).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH soll im Kapitalanlagerecht die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens gelten (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gehört allerdings zu den für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umständen, über die der Anleger wahrheitsgemäß, richtig und vollständig aufzuklären ist auch eine im Anlageprospekt nicht ausgewiesene, an den Vermittler gezahlte Innenprovision von 15% und mehr (BGH, Urt. v. 25.9.2007 - XI ZR 320/06).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 1 U 198/16
    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 123, 126, st. Rspr.) besteht für den eine Kapitalanlage Vertreibenden eine Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung.
  • LG Wiesbaden, 04.11.2016 - 7 O 206/14

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage als

  • OLG Frankfurt, 29.04.2019 - 23 U 117/18

    Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Erwerb von Anteilen an geschlossenem

    Hinzu kommt, dass der Zeuge A im Hinblick auf diese - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 318/10; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 U 198/16 -, Rn. 52 , juris).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 7 O 389/17
    Es ist auch nicht so, dass das Fondkonzept von vornherein unstimmig oder untauglich gewesen wäre und die anvisierte Zinsmarge von vornherein rechtlich oder wirtschaftlich unmöglich zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2017, 1 U 198/16 , Rn. 30 ff., juris).
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