Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52482
OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19 (https://dejure.org/2019,52482)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2019 - 12 W 54/19 (https://dejure.org/2019,52482)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 12 W 54/19 (https://dejure.org/2019,52482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,52482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes maßgeblich bestimmt werden können (BGH, Urteil vom 09.12.2015, IV ZR 272/15).

    So musste der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.12.2015 (IV ZR 272/15) zur Frage, ob alle oder nur einzelne Verhandlungsteilnehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten sind, nicht Stellung nehmen, da im dortigen Verfahren ausweislich des Tatbestandes die Anwesenden insgesamt und nicht nur ein Teil von ihnen zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

  • KG, 12.12.2017 - 6 W 51/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit: Anordnung einer Geheimhaltungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
    Der Geheimnisschutz kann innerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht gewährleistet werden, wenn das Gericht zuvor (ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme) abzuklären hat, ob einer der Betroffenen eventuell bereits Vorkenntnisse von bestimmten geheimhaltungswürdigen Umständen hatte (KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017, 6 W 59/17 und 6 W 51/17 ).
  • KG, 12.12.2017 - 6 W 59/17

    Ausschluss der Öffentlichkeit: Konkretisierung einer Geheimhaltungsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
    Der Geheimnisschutz kann innerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht gewährleistet werden, wenn das Gericht zuvor (ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme) abzuklären hat, ob einer der Betroffenen eventuell bereits Vorkenntnisse von bestimmten geheimhaltungswürdigen Umständen hatte (KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2017, 6 W 59/17 und 6 W 51/17 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2019 - 4 W 18/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
    Der Senat ist insoweit anderer Auffassung als das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 31.07.2019, 4 W 18/19, Bl. 1485 ff. d.A.; Bl. 1488 am Ende) und das OLG Koblenz (Beschluss vom 01.10.2019, 10 W 324/19, Bl. 1549 (Bl. 1553 letzter Absatz), die beide annehmen, dass es trotz des Wortlautes der Vorschrift des § 174 Abs. 3 Satz 1 GVG nicht ermessensfehlerhaft sei, einzelne Personen aus der Geheimhaltungsverpflichtung auszunehmen.
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 12 W 54/19
    Auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.04.1985, 3 AZR 548/82, juris) hatte einen Fall zu beurteilen, in dem die Vorinstanz eine Klage mangels substatiierten Vortrags abgewiesen hatte.
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    aa) Allerdings vertreten Teile der Rechtsprechung und die herrschende Meinung im Schrifttum die Ansicht, dass eine Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 174 Abs. 3 Satz 1 GVG nur für alle in der nichtöffentlichen Verhandlung anwesenden Personen insgesamt angeordnet werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 12 W 54/19, juris Rn. 23 ff.; OLG Köln VersR 2020, 353, 354 [juris Rn. 15] und Beschluss vom 9. Januar 2019 - 9 W 31/18, BeckRS 2019, 18085 Rn. 15; Schmidt in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO 6. Aufl. § 174 GVG Rn. 8; KK-StPO/Diemer, 8. Aufl. § 174 GVG Rn. 6; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 174 Rn. 23; MünchKomm-StPO/Kulhanek, 1. Aufl. § 174 GVG Rn. 15; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 5. Aufl. § 174 GVG Rn. 14, der allerdings ohne nähere Begründung die Beisitzer von der Bindungswirkung durch den Beschluss ausnimmt; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO 23. Aufl. § 174 Rn. 9; wohl auch Duttge/Kangarani in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht 4. Aufl. § 174 GVG Rn. 5).

    Dies folgt auch nicht daraus, dass in den nachfolgenden Vorschriften der §§ 176, 177 GVG differenzierende Regelungen getroffen sind (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 12 W 54/19, juris Rn. 26).

  • BGH, 18.11.2021 - I ZB 86/20

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Anfechtbarkeit der Anordnung von

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass gegen eine Anordnung nach § 174 Abs. 3 GVG nicht nur den Parteien, sondern auch den Prozessbevollmächtigten Rechtsmittel zustehen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20,NJW-RR 2020, 1389; Beschluss vom 23. Juni 2021 - IV ZB 23/20, VersR 2021, 1120 Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 9 W 29/18, juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 10 W 318/19, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 12 W 54/19, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, VersR 2020, 1439, 1440 [juris Rn. 15]; KG, Beschluss vom10. November 2020 - 6 W 1029/20, juris Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 W 935/20, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18

    Amtliche Begründung IFG; Ausnahmetatbestand; Ausschlusstatbestand; Betriebs- und

    Zu derartigen Geheimnissen gehören etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen, durch die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes maßgeblich bestimmt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.2015 - IV ZR 272/15 -, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.12.2019 - 12 W 54/19 -, juris Rn. 21).

    Sie hätte gleichwohl weiterhin ein Interesse daran, dass der Inhalt der Unterlagen nicht (noch) weiter verbreitet wird (vgl. auch OLG SH, Beschl. v. 23.6.2020 - 16 W 49/20 -, juris Rn. 10 zu § 203 StGB; OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.12.2019 - 12 W 54/19 -, juris Rn. 22 zu § 174 Abs. 3 GVG; anders HessVGH, Urt. v. 1.10.2008 - 6 B 1133/08 -, juris Rn. 25).

  • OLG Dresden, 03.02.2021 - 4 W 935/20
    Der Schutz eines Geheimnisses endet nicht, wenn es einem beschränkten Personenkreis bekannt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2019 - 12 W 54/19 Rn. 22 OLG Schleswig, Beschluss vom 23.06.2020 - 16 W 49/20 Rn. 10; Kissel/Mayer-Mayer, GVG 9. Auflage, § 172 Rn. 40).
  • OLG Schleswig, 23.06.2020 - 16 W 49/20

    Beitraganpassung bei Krankenversicherung: Strafbewehrte Anordnung zur

    Damit allein verlieren sie nicht schon ihren Charakter als Geheimnisse als solche (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019, 12 W 54/19, Rn. 22).

    Der Frage, ob eine Kenntniserlangung außerhalb einer Geheimhaltungsanordnung erfolgt ist, kommt vielmehr erst im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung nach § 353d Nr. 2 StGB entscheidungserhebliche Bedeutung zu (vgl. KG, Beschluss vom 12. Dezember 2017, 6 W 51/17 Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019, 12 W 54/19, Rn. 35).

  • KG, 10.11.2020 - 6 W 1029/20

    Geheimhaltungsanordnung im Rechtsstreit über Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in

    Der Schutz eines Geheimnisses endet nicht, wenn es einem beschränkten Personenkreis bekannt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 12 W 54/19 Rn. 22 OLG Schleswig, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 16 W 49/20 Rn. 10; Kissel/Mayer-Mayer, GVG 9. Auflage, § 172 Rn. 40).
  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 40/20

    Revision eines privat Krankenversicherten gegen die Beitragerhöhung des

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerden kam nach wie vor der Erlass einer Geheimhaltungsanordnung in Betracht (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 20 W 48/20 juris Rn. 16 ff.; KG, VersR 2021, 1318 juris Rn. 20; OLG Schleswig VersR 2020, 1033 juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 12 W 54/19, juris Rn. 22; vgl. auch OLG Karlsruhe - 12 W 5/20 VersR 2020, 1439 Rn. 29 f.).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 20 W 48/20

    Auferlegung einer Geheimhaltungsverpflichtung; Begriff des Geschäftsgeheimnisses;

    Die Schutzbedürftigkeit der Geheimnisse entfällt - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht deshalb, weil die Beklagte die entsprechenden Informationen in diesem und anderen Prozessen den jeweiligen Prozessgegnern teils zugänglich gemacht haben mag, ohne auf die aus ihrer Sicht bestehende Geheimhaltungsbedürftigkeit hinzuweisen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2019 - 12 W 54/19, juris Rn. 22).

    Schließlich ändert der Umstand, dass in dem oben in Bezug genommenen Verfahren des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2019 - 12 W 54/19, juris Rn. 22) eine andere Fallgestaltung gegeben gewesen sein mag, nichts an dem vorstehenden Ergebnis.

  • OLG Dresden, 18.01.2021 - 4 W 937/20
    Der Schutz eines Geheimnisses endet nicht, wenn es einem beschränkten Personenkreis bekannt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2019 - 12 W 54/19 Rn. 22 OLG Schleswig, Beschluss vom 23.06.2020 - 16 W 49/20 Rn. 10; Kissel/Mayer-Mayer, GVG 9. Auflage, § 172 Rn. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht