Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,60115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen bei VIP 2) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen bei VIP 2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Pflichten des Anlageberaters bei der Vermittlung von Anteilen an einem Medienfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Nachhaltige Befragung geschädigter Anleger über die Kenntnis von Kick-back-Zahlungen nicht rechtmäßig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 25 O 635/10
- OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12
Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung
Der durchschnittliche Anleger braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Vertragspartner - die Fondsgesellschaft - den Zeichnungsschein (oder auch einen etwa in Bezug genommenen Prospekt) mit dem darin enthaltenen "Kleingedruckten" benutzt, um zugleich auch auf den Inhalt weiterer selbständiger Vertragsverhältnisse des Anlegers zu Dritten Einfluss zu nehmen, die bei der Anbahnung der Vertragsbeziehung oder im Rahmen des Anlagemodells mit dem Anleger in Berührung gekommen sind (wie hier bereits Senat, Urt. v. 20.02.2012 - 23 U 119/11). - OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 23 U 17/13
Haftung wegen eines Fehlers im Prospekt für einen Filmfonds
Eine solche Vereinbarung zwischen Fondsgesellschaft und Kläger dürfte schon Beratungspflichtverletzungen Dritter nicht betreffen, wäre aber in jedem Fall als Überraschungsklausel gemäß § 305c Abs. 1 BGB unwirksam (siehe auch Senat mit Urteil vom 20.2.2012, 23 U 119/11).