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   OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11   

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https://dejure.org/2012,60115
OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11 (https://dejure.org/2012,60115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2012 - 23 U 119/11 (https://dejure.org/2012,60115)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 23 U 119/11 (https://dejure.org/2012,60115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen bei VIP 2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen bei VIP 2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Pflichten des Anlageberaters bei der Vermittlung von Anteilen an einem Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Nachhaltige Befragung geschädigter Anleger über die Kenntnis von Kick-back-Zahlungen nicht rechtmäßig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

    Der durchschnittliche Anleger braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Vertragspartner - die Fondsgesellschaft - den Zeichnungsschein (oder auch einen etwa in Bezug genommenen Prospekt) mit dem darin enthaltenen "Kleingedruckten" benutzt, um zugleich auch auf den Inhalt weiterer selbständiger Vertragsverhältnisse des Anlegers zu Dritten Einfluss zu nehmen, die bei der Anbahnung der Vertragsbeziehung oder im Rahmen des Anlagemodells mit dem Anleger in Berührung gekommen sind (wie hier bereits Senat, Urt. v. 20.02.2012 - 23 U 119/11).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 23 U 17/13

    Haftung wegen eines Fehlers im Prospekt für einen Filmfonds

    Eine solche Vereinbarung zwischen Fondsgesellschaft und Kläger dürfte schon Beratungspflichtverletzungen Dritter nicht betreffen, wäre aber in jedem Fall als Überraschungsklausel gemäß § 305c Abs. 1 BGB unwirksam (siehe auch Senat mit Urteil vom 20.2.2012, 23 U 119/11).
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