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   OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11   

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https://dejure.org/2013,20344
OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11 (https://dejure.org/2013,20344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2013 - 7 U 229/11 (https://dejure.org/2013,20344)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 7 U 229/11 (https://dejure.org/2013,20344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen Leitungswasserschadens aufgrund arglistiger Täuschung (Fehlangabe über die Personen, die ständig in der Wohnung leben)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Gebäudeversicherers bei unrichtigen Angaben über die Nutzung des versicherten Hauses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 96 § 21
    Trotz nicht an das neue VVG angepasster Bedingungen kann sich der Versicherer bei einer arglistigen Täuschung auf den Wegfall der Entschädigungspflicht berufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstandspflicht des Gebäudeversicherers bei unrichtigen Angaben über die Nutzung des versicherten Hauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verwirkung wegen arglistiger Täuschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1127
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.10.2011 (VersR 2011, 1550), wonach der Versicherer sich mangels Anpassung der Bedingungen nicht auf ein Leistungskürzungsrecht wegen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten berufen könne, sei erst nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und zudem zu einem anderen Bedingungswerk ergangen.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.10.2011 (VersR 2011, 1550) entschieden hat, führt die Abweichung vom Sanktionensystem des § 28 11, 111 VVG n.F. zum Nachteil des Versicherungsnehmers zur Unwirksamkeit der Klausel, da die Folgen der Verletzung einer Auskunftsobliegenheit einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag bedürfen.

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2010 - 12 U 86/10

    Leistungsausschluss der Hausratversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    Divergierende obergerichtliche Entscheidungen, die in entscheidungserheblicher Weise ein Belehrungserfordernis auch für den Fall der Arglist bejahen würden, liegen nicht vor (vgl. nur OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448; OLG Naumburg, Urt. v. 16.2.2012 - 4 U 32/11 in juris).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    Dort heißt es ausdrücklich zu § 28 IV VVG, dass es im Falle der Arglist keiner Belehrung bedürfe, was auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. VersR 2009, 968 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 16.02.2012 - 4 U 32/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    Divergierende obergerichtliche Entscheidungen, die in entscheidungserheblicher Weise ein Belehrungserfordernis auch für den Fall der Arglist bejahen würden, liegen nicht vor (vgl. nur OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448; OLG Naumburg, Urt. v. 16.2.2012 - 4 U 32/11 in juris).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    Ob die in der Schadensanzeige über der Unterschriftsleiste angebrachte Belehrung den Anforderungen des § 28 IV VVG n.F. entspricht, was zweifelhaft erscheint, da sie drucktechnisch nicht hinreichend hervorgehoben sein dürfte (vgl. BGH Urteil vom 9.1.2013 Az.: IV ZR 197/11), kann daher dahingestellt bleiben.
  • BGH, 13.06.2001 - IV ZR 237/00

    Rückforderung von Versicherungsleistungen wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    § 21 Ziffer 1 VGB stellt jedoch eine Verwirkungsvorschrift mit Strafcharakter dar, der eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGH VersR 2001, 1020).
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2011 - 8 O 206/11

    Wohngebäudeversicherung - grob fahrlässiger Herbeiführung eines Frostschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    In einem vergleichbaren Fall habe die Einzelrichterin eine wöchentliche Kontrolle in einem unbewohnten Objekt gerade als unzureichend erachtet (Urteil vom 29.11.2011 Az 2-08 O 206/11).
  • BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11
    Der Wille des Gesetzgebers, der im Rahmen der Auslegung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden hat (vgl. BGH JR 2008, 255), ist insofern eindeutig.
  • OLG Frankfurt, 21.09.2021 - 14 U 339/20

    Unfallversicherung: Wirksamkeit einer Rentenklausel unter

    Dass die Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten im Falle arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers - erst recht - zur Leistungsfreiheit führt, weil der arglistig Handelnde keinen Schutz verdient, folgt auch aus § 28 Abs. 2 S. 2 VVG, wonach Leistungsfreiheit bei Arglist selbst dann eintritt, wenn die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war (so OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Februar 2013 - 7 U 229/11 -, Rn. 47 , juris; nachgehend BGH, 19. Februar 2014, IV ZR 119/13, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

    Bei objektivem Vorliegen einer Falschangabe muss indes der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast eine plausible Erklärung dafür vortragen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH, Beschluss vom 7.11.2007 - IV ZR 103/06, juris; Urteil vom 7.2.2018 - IV ZR 53/17, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2013, 7 U 229/11 , Rn. 37 , juris; Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG, § 22 Rn. 44).

    Einer vorherigen Belehrung über die Folgen einer arglistigen Täuschung bedurfte es im Übrigen schon deshalb nicht, da der arglistig Täuschende nicht schutzwürdig ist (hierzu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2013, 7 U 229/11 , Rn. 46 f, juris).

  • OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung von Mitwirkungs- und

    Insbesondere stehen auch die vom Kläger zuletzt zitierten Entscheidungen (BGH Urt. v. 2.4.2014 - IV ZR 58/13, r+s 2015, 347; OLG Frankfurt Urt. v. 20.2.2013 - 7 U 229/11, r+s 2013, 554; OLG Dresden Urt. v. 24.3.2015 - 4 U 1292/14, r+s 2015, 233) der Auffassung des Senats in keiner Weise entgegen.
  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

    Ausreichend ist vielmehr die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden oder die Regulierung zu beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.02.2013 - 7 U 229/11, VersR 2013, 1127, m.w.N.).

    Liegt jedoch objektiv eine Falschangabe vor, dann ist es Aufgabe des Versicherungsnehmers eine nachvollziehbare Erklärung dafür anzugeben, wie es hierzu gekommen ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.02.2013 - 7 U 229/11, VersR 2013, 1127).

  • OLG Stuttgart, 01.12.2016 - 7 U 114/16

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit nach einem Verkehrsunfallschaden bei

    Daher bedarf es - nach ganz herrschender Ansicht, der sich der Senat anschließt - auch im Rahmen des § 28 VVG im Falle der Arglist einer Belehrung nicht (vgl. dazu nur OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.02.2013 - 7 U 229/11, r+s 2013, 554 [556]; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2013 - 20 U 224/12, r+s 2015, 84; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 28 Rn. 261; HK-VVG/Felsch, 3. Aufl. § 28 Rn. 226 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13, NJW 2014, 1452 Rn. 16 ff.).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 20 U 208/12

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einem Suizidversuch;

    Dass die Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten im Falle arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers - erst recht - zur Leistungsfreiheit führt, weil der arglistig Handelnde keinen Schutz verdient, folgt auch aus § 28 Abs. 3 Satz 2 VVG, wonach Leistungsfreiheit bei Arglist selbst dann eintritt, wenn die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war (so auch OLG Frankfurt, VersR 2013, 1127).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 7 U 60/19

    Hausratversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Verschweigen finanzieller

    Ausreichend ist vielmehr die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden oder die Regulierung zu beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Februar 2013 - 7 U 229/11, VersR 2013, 1127).

    Liegt jedoch objektiv eine Falschangabe vor, dann ist es Aufgabe des Versicherungsnehmers, eine nachvollziehbare Erklärung dafür anzugeben, wie es hierzu gekommen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Februar 2013 - 7 U 229/11, VersR 2013, 1127, 1128).

  • OLG Hamm, 06.02.2015 - 20 U 9/15

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Hierbei handelt es sich um eine Verwirkungsvorschrift mit Strafcharakter (BGH, Urt. v. 13.06.2001, IV ZR 237/00, VersR 2001, 1020 zu § 14 Nr. 2 AFB 87), deren Wirksamkeit nicht davon berührt wird, dass es der Versicherer unterlassen hat, seine Vertragsbedingungen in Ansehung der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen gem. Art. 1 Abs. 3 EGVVG bis zum 01.01.2009 dem VVG in der ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung anzupassen (OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 20.02.2013, 7 U 229/11, VersR 2013, 1127).
  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 U 136/19

    Wohngebäudeversicherung: Zurechnung von Falschangaben eines Handwerkers des

    Nach Ziffer 24.2.2 VGB 2012 entfällt die Leistungsfreiheit im Falle einer Arglist nicht deshalb, weil sich die falschen Angaben auf die Feststellung der Versicherungsleistung letztlich nicht ausgewirkt haben; ebenso ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass es einer Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verletzung der Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit gemäß § 28 Abs. 4 VVG bei Vorliegen einer Arglist nicht bedurfte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2013, Az.: 7 U 229/11, - zitiert nach juris -, Rn. 46 ff. m. w. N.).
  • LG Darmstadt, 24.01.2019 - 28 O 22/18

    Wohngebäudeversicherung - Leistungsfreiheit nach Wasserschaden wegen arglistiger

    Die Klägerin hat die Beklagte arglistig versucht über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind ( so auch OLG Hamm, Urteil vom 15. Juli 2002, 20 U 113/01; OLG Köln, Urteil vom 5. Dezember 2000, 9 U 172/99; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Februar 2013, 7 U 229/11; § 26 allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen VGB 2002).
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